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Thema: Betrachtungen zum Artikel 146 GG

  1. #21
    DR 2.0 statt DDR 2.0 Benutzerbild von Registrierter
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    Standard AW: Betrachtungen zum Artikel 146 GG

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen

    nulla poena sine lege -> kein Strafe ohne Gesetz
    nullum crimen sine lege -> kein Verbrechen ohne Gesetz

    hast du sicherlich schon mal gehört ohne wirklich richtig zu wissen, was sie bedeuten.
    Es ist aber ganz einfach:

    Du begehst nur dann eine Straftat, wenn deine Tat zu dem Zeitpunkt, an dem du sie begehst, per Gesetz bedroht war. Ein nach dem Tatzeitpunkt erlassenes Gesetz, das den Tatbestand deiner Tat unter Strafe stellt, hat keine Wirkung.
    Umgekehrt gilt dies auch, obwohl hier der Gesetzgeber gewisse Freiheiten hat.
    Eben diesen über 2000 Jahre alten Rechtsgrundsatz haben die Besatzer im Nürnberger Tribunal einfach willkürlich gekippt, da es ja kein Gesetz gab, nach welchem sie hätten urteilen können.
    Deshalb kann man die Nürnberger Rechtssprechung mit allem Recht als Siegerjustiz bezeichnen.
    Der GROSSE AUSTAUSCH ist der moderne Völkermord:
    Stufe 1: Geburtenreduzierung
    Stufe 2: Besiedlung per Massenmigration


    Heimatforum

  2. #22
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    Standard AW: Betrachtungen zum Artikel 146 GG

    Da das Volk hier, solage eine Lobbyistenregierung an der Macht ist, niemals eine freie Entscheidung treffen dürfen wird, können wir auf unsere Verfassung lange warten.
    "Bund der Kaisertreuen"

  3. #23
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    Standard AW: Betrachtungen zum Artikel 146 GG

    Zitat Zitat von dZUG Beitrag anzeigen
    Moment, er ist Ausländer und konnte (ich glaube ) in Den Haag gegen die BRD erfolgreich eine Klage durchbringen. Das europäische Gericht hat selbst festgestellt was Sürmeli sagt. Und warum soll man es ihm nicht glauben, es steht auch im Grundgesetz drin, dass die BRD ein Wirtschafts/Verwaltungseinheit ist ----> also eine Firma.
    Jeder kann beim Menschenrechtsgerichtshof gegen einen Mitgliedsstaat der Konvention klagen, egal ob Bürger dieses Landes oder Bürger eines anderen Mitgliedsstaates oder auch nicht. Ob Türke oder nicht spielt also keine Rolle, so lange er sich von Deutschland in seinen Rechten verletzt fühlte.

    Es ging in dem Prozess um die übermäßig lange Dauer eines Verfahrens um Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall. In diesem Punkt hat er Recht bekommen. Das Gericht hat ihm 10.000 EUR Schadenersatz zugesprochen und festgestellt, dass es im deutschen Recht keine wirksamen Mittel gegen eine gar zu lange Verfahrensdauer gibt. Das Bundesjustizministerium hat Schritte eingeleitet, um das zu ändern. Das war's.

    Dass Sürmeli daraus ableitet, die Bundesrepublik existiere entweder gar nicht oder sei eine Firma, muss man eher als medizinisches Phänomen ansehen. Wenn sie kein Staat wäre, könnte sie nicht Signatarstaat der Menschenrechtskonvention sein, und er hätte nicht klagen können. Es gibt übrigens auch deutsche Richter in Straßburg.

    Wer behauptet, laut Grundgesetz sei die Bundesrepublik eine Firma, hat wohl aus Versehen die AGB von amazon.de gegriffen.

  4. #24
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    Standard AW: Betrachtungen zum Artikel 146 GG

    Zitat Zitat von dZUG Beitrag anzeigen
    Schon komisch damals gabs vom Bundesverfassungsgericht ein Urteil "die Grenzen von 1937" ---> Deutschland als ganzes.
    ... Die Polen in polnisch verwalteten Teil Deutschlands sind Deutsche in den Augen der BRD, sonst hätte es keine Kohle gegeben.
    Es hat nie ein Urteil gegeben, in dem das BVerfG festgestellt hat, dass Deutschland nach wie vor die Grenzen von 1937 habe. Einfach aus dem Grund, weil es sie nachweislich nicht mehr hat. Im Urteil zum Grundvertrag von 1973 wurde ausdrücklich festgestellt, dass "Deutschland als Ganzes" damals aus der Bundesrepublik, der DDR und ganz Berlin bestand.

    Polnische Staatsbürger, die in Polen leben, sind selbstverständlich keine Deutschen. Sollten sie sich zum deutschen Volkstum bekennen, deutsche Vorfahren, deutsche Kulturpflege usw. nachweisen, haben sie einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn sie nach Deutschland kommen. Sobald sie hier ankommen, sind sie Deutsche im Sinne von Art. 116 GG, und wenn sie ihre Urkunde in die Hand bekommen, sind sie auch deutsche Staatsbürger.

    Unsinn ist, dass Bewohner ehemals deutscher Territorien allein deswegen Deutsche sein sollen. Dann wären ja auch alle Bürger von Kamerun, Togo oder Namibia Deutsche.

  5. #25
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    Standard AW: Betrachtungen zum Artikel 146 GG

    Zitat Zitat von Registrierter Beitrag anzeigen
    Eben diesen über 2000 Jahre alten Rechtsgrundsatz haben die Besatzer im Nürnberger Tribunal einfach willkürlich gekippt, da es ja kein Gesetz gab, nach welchem sie hätten urteilen können.
    Die Nürnberger Urteile stellten einen wichtigen Schritt bei der Überwindung des bis dahin geltenden Rechtspositivismus dar, nach dem Recht und Gesetz immer identisch sind. Nun hatte man gemerkt, dass es Gesetze geben kann, die Unrecht sind. Daher bezog man sich auf noch höhere Grundsetze, nämlich die Rechte, die der Mensch von Natur aus hat.

    Den gleichen Sinn hat ja auch der Bezug auf Gott in der Präambel des GG - nicht die Anrufung eines bestimmten Gottes oder die Förderung einer bestimmten Religion, sondern die Anerkennung von Instanzen, die noch über dem Verfassungsgeber stehen. Erstmals kodifziert wurde das in der Französischen Revolution durch die Allgemeine Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte.

  6. #26
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    Standard AW: Betrachtungen zum Artikel 146 GG

    Volksverhetzung ist, wenn die Justiz Sachen behauptet die nicht stimmen.
    Volksverhetzung ist es nicht wenn ..... naja lassen wir daß :hihi:
    Hallo LEUTE
    Hiermit möchte ich klarstellen das ich ein Hauptschüler bin, und in Fächer wo Einstein vorkam nie bestanden hab.

  7. #27
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    Standard AW: Betrachtungen zum Artikel 146 GG

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Jeder kann beim Menschenrechtsgerichtshof gegen einen Mitgliedsstaat der Konvention klagen, egal ob Bürger dieses Landes oder Bürger eines anderen Mitgliedsstaates oder auch nicht. Ob Türke oder nicht spielt also keine Rolle, so lange er sich von Deutschland in seinen Rechten verletzt fühlte.

    Es ging in dem Prozess um die übermäßig lange Dauer eines Verfahrens um Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall. In diesem Punkt hat er Recht bekommen. Das Gericht hat ihm 10.000 EUR Schadenersatz zugesprochen und festgestellt, dass es im deutschen Recht keine wirksamen Mittel gegen eine gar zu lange Verfahrensdauer gibt. Das Bundesjustizministerium hat Schritte eingeleitet, um das zu ändern. Das war's.

    Dass Sürmeli daraus ableitet, die Bundesrepublik existiere entweder gar nicht oder sei eine Firma, muss man eher als medizinisches Phänomen ansehen. Wenn sie kein Staat wäre, könnte sie nicht Signatarstaat der Menschenrechtskonvention sein, und er hätte nicht klagen können. Es gibt übrigens auch deutsche Richter in Straßburg.

    Wer behauptet, laut Grundgesetz sei die Bundesrepublik eine Firma, hat wohl aus Versehen die AGB von amazon.de gegriffen.
    Es geht um den Schadensersatz, wenn er 26 Jahre lang klagt .
    Er hat auf 18,5 Millionen Euro Schadenersatz geklagt und die Firma BRD mußte Bankrott anmelden, die BRD macht aber weiter und er bekommt diese Milliönchen nicht die ihm zustehen so sieht es aus :hihi:
    Hallo LEUTE
    Hiermit möchte ich klarstellen das ich ein Hauptschüler bin, und in Fächer wo Einstein vorkam nie bestanden hab.

  8. #28
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    Standard AW: Betrachtungen zum Artikel 146 GG

    Zitat Zitat von dZUG Beitrag anzeigen
    Es geht um den Schadensersatz, wenn er 26 Jahre lang klagt .
    Er hat auf 18,5 Millionen Euro Schadenersatz geklagt und die Firma BRD mußte Bankrott anmelden, die BRD macht aber weiter und er bekommt diese Milliönchen nicht die ihm zustehen so sieht es aus :hihi:
    Die BRD wird nich pleite gehen, denn er hat zwar auf Schadenersatz geklagt ich zitiere aus dem [Links nur für registrierte Nutzer]:

    1. Damage

    141. The applicant claimed 826,328 euros (EUR), plus 7% interest, for loss of earnings. Referring to his training in information technology, he submitted that he would have been able to earn EUR 35,000 per annum as a systems analyst. He further claimed EUR 17,500,000, plus 7% interest, for loss of profit (lucrum cessans) in relation to marketing schemes for a number of products aimed at the Turkish market which he stated he had been unable to carry out in the absence of a judgment by the Regional Court. The award by the Regional Court of the compensation sought would have allowed him to fund those projects. The applicant claimed a further sum of EUR 170,000 in respect of the interest payable, in his submission, on the amount to which he was entitled in order to avoid depreciation over time. Lastly, in respect of non-pecuniary damage, the applicant sought EUR 300,000 on account of his accident in 1982 and EUR 100,000 for the excessive length of the proceedings in the Regional Court, which he claimed had caused him permanent stress and severe depression. He had lost all confidence in the German authorities, which were persecuting him on account of the compensation claims he had brought in the domestic courts and had instituted criminal proceedings against him.
    Und hier aus dem selben Urteil die Antwort des Gerichtes auf die Forderungen von Herrn Sürmeli

    With regard to non-pecuniary damage, the Court considers, contrary to the Government, that the finding of a violation of Article 6 § 1 and Article 13 of the Convention would not constitute sufficient just satisfaction for the damage sustained by the applicant. However, it considers that the sum claimed is excessive. Making its assessment on an equitable basis, as required by Article 41 of the Convention, and having regard to the nature of the Convention violations it has found, the Court awards the applicant EUR 10,000 under this head.
    Der Herr Sürmeli hat vor dem Gericht recht bekommen, das es die Verletzung gab, jedoch wurde seine exorbitanten Schadenersatzforderungen abgelehnt und ihm wurden 10.000 € Schadenersatz zugesprochen, mehr nicht.

    Schon dumm, wenn ein Urteil im Internet vorhanden ist, mein lieber DZug.

    Nichts mit Pleite der BRD, wobei es naiv ist, zu glauben der Staat ginge wegen 18,5 Mille Pleite.
    Es ist wohl eher von einer unberechtigten Geldgier des Herrn Sürmeli zu sprechen.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  9. #29
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    Standard AW: Betrachtungen zum Artikel 146 GG

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Die Nürnberger Urteile stellten einen wichtigen Schritt bei der Überwindung des bis dahin geltenden Rechtspositivismus dar, nach dem Recht und Gesetz immer identisch sind. Nun hatte man gemerkt, dass es Gesetze geben kann, die Unrecht sind. Daher bezog man sich auf noch höhere Grundsetze, nämlich die Rechte, die der Mensch von Natur aus hat.
    Die Nürnberger Urteile haben neues Strafrecht präjudiziert (Verbot des Angriffskrieges), da zu dieser Zeit aber die amerikanische Justiz den Takt bei der Schaffung neuen international gültigen Rechts angegeben hat, kann man m. M. n. nicht von einer Überwindung des Rechtspositivismus reden. Den Grundsatz "nulla poene sine lege" strapazieren sie seit jeher durch ihr präjudizierendes Rechtssystem im eigenen Land.

    In Kontinentaleuropa herrscht nach wie vor ein positivistisches Rechtssystem, auf internationaler Ebene kommen andere Einflüsse meist aus angelsächsischen Ländern.

  10. #30
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    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Die BRD wird nich pleite gehen, denn er hat zwar auf Schadenersatz geklagt ich zitiere aus dem [Links nur für registrierte Nutzer]:



    Und hier aus dem selben Urteil die Antwort des Gerichtes auf die Forderungen von Herrn Sürmeli



    Der Herr Sürmeli hat vor dem Gericht recht bekommen, das es die Verletzung gab, jedoch wurde seine exorbitanten Schadenersatzforderungen abgelehnt und ihm wurden 10.000 € Schadenersatz zugesprochen, mehr nicht.

    Schon dumm, wenn ein Urteil im Internet vorhanden ist, mein lieber DZug.

    Nichts mit Pleite der BRD, wobei es naiv ist, zu glauben der Staat ginge wegen 18,5 Mille Pleite.
    Es ist wohl eher von einer unberechtigten Geldgier des Herrn Sürmeli zu sprechen.
    Was für einen Staat :hihi:

    Hier steht es drin, was bis 1990 Staat war und was nicht.


    Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält.
    Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt „verankert“ (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung für „Deutschland als Ganzes“ tragen – auch – die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]).
    Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert […]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. […] Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“.
    Die Bundesrepublik […] fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland […]. Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden.
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Ab 1990 ist die BRD eine GmbH die Steuern eintreibt und keine Schadensersatz erfüllen will. Das Problem an der BRD ist das keiner Veranwortung dafür trägt was er macht. Zum Beispiel können stinknormale Leute (sogenannte Beamte) wilkürlich Entscheidungen treffen für die sie nicht haften müssen, oder besser gesagt die BRD kann nicht haften.
    Es wird alles privatisiert von der BRD obwohl sie gar keine Berechtigung dazu und deklariert die Bürger zu Kunden die es auch noch mit Steuern bezahlen müssen.
    Geändert von dZUG (05.02.2010 um 15:12 Uhr)
    Hallo LEUTE
    Hiermit möchte ich klarstellen das ich ein Hauptschüler bin, und in Fächer wo Einstein vorkam nie bestanden hab.

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