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Thema: Betrachtungen zum Artikel 146 GG

  1. #31
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    Standard AW: Betrachtungen zum Artikel 146 GG

    Zitat Zitat von dZUG Beitrag anzeigen
    Was für einen Staat :hihi:

    Hier steht es drin, was bis 1990 Staat war und was nicht.



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    Ab 1990 ist die BRD eine GmbH die Steuern eintreibt und keine Schadensersatz erfüllen will. Das Problem an der BRD ist das keiner Veranwortung dafür trägt was er macht. Zum Beispiel können stinknormale Leute (sogenannte Beamte) wilkürlich Entscheidungen treffen für die sie nicht haften müssen, oder besser gesagt die BRD kann nicht haften.
    Es wird alles privatisiert von der BRD obwohl sie gar keine Berechtigung dazu und deklariert die Bürger zu Kunden die es auch noch mit Steuern bezahlen müssen.
    Deutsches Kaisereich = Völkerrechtssubjekt Deutschland
    Weimarer Republik = Völkerrechtssubjekt Deutschland
    Deutsches Reich = Völkerrechtssubjekt Deutschland
    Bundesrepublik Deutschland = Völkerrechtsubjekt Deutschland

    Und zu deiner dämlichen 1990er GmbH.

    1. Kein amerikanischer Außenminister kann und konnte die Streichung eines Artikels des GG bewirken. Weder James Baker noch Hillary Clinton.

    2. Nicht die neuen Bundesländer sind dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beigetreten, sondern die ehemalige DDR.

    3. Die DDR hat ihren Beitritt nicht am 3. Oktober 1990 erklärt, also zu einem Zeitpunkt an dem der ursprüngliche Artikel 23 GG nicht mehr in Kraft war (siehe Einigungsvertrag 29.09.1990) zu diesem Zeipunkt ist der Beitritt wirksam geworden.
    Die Erklärung des Beitritts der DDR zum Geltungsbereich des GG erfolgte durch den [Links nur für registrierte Nutzer], da gab es noch keine Änderung des Artikel 23 GG.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  2. #32
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    Standard AW: Betrachtungen zum Artikel 146 GG

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    1. Kein amerikanischer Außenminister kann und konnte die Streichung eines Artikels des GG bewirken. Weder James Baker noch Hillary Clinton.
    Die Amerikaner konnten und wollten auch die Wiedervereinigung nicht verhindern. Die beiden anderen westlichen Siegermächte des II. WK hätten sie gerne verhindert, Thatcher und Mitterand sind nach den Wahlen in der DDR 1990 auch da eingeflogen und haben versucht, die Regierung zur vorläufigen Beibehaltung der Eigenstaatlichkeit zu bequatschen. Sie haben sich lächerlich gemacht.

    Es gibt keine Einschränkungen der deutschen Souveränität mehr, weder de jure noch de facto. Das behaupten nur Leute, die damit über Fortbestandstheorien zum deutschen Reich Gebietsansprüche an Nachbarstaaten legitimieren wollen.

    Die Verträge (Gebietsverzicht gegen Reparationsverzicht) zwischen deutschen und osteuropäischen Regierungen würden aber völkerrechtlich selbst dann wirksam seien, wenn die Reichsfortbestandstheorien zuträfen. Völkerrechtliche Verträge sind auch dann gültig, wenn sie von einer Notverwaltung unterzeichnet wurden:

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Alles, was von der bundesdeutschen Bevölkerung gewählte Politiker unterschrieben haben, bindet die Deutschen danach völkerrechtlich, die Frage des möglichen Fortbestands des Deutschen Reiches ist somit rein akadamisch und politisch völlig irrelevant.

  3. #33
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    Standard AW: Betrachtungen zum Artikel 146 GG

    Hier mal die geschäftsbedinungen der Budesrepublik Finanzagentur

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    6.1 Maßgebliches Recht ist das deutsche Recht.
    Es gibt 2 Rechte in Deutschland das BRD-Recht und das deutsche Recht.

    Noch Fragen :hihi:
    Hallo LEUTE
    Hiermit möchte ich klarstellen das ich ein Hauptschüler bin, und in Fächer wo Einstein vorkam nie bestanden hab.

  4. #34
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    Standard AW: Betrachtungen zum Artikel 146 GG

    Zitat Zitat von GG146 Beitrag anzeigen
    Es gibt keine Einschränkungen der deutschen Souveränität mehr, weder de jure noch de facto. Das behaupten nur Leute, die damit über Fortbestandstheorien zum deutschen Reich Gebietsansprüche an Nachbarstaaten legitimieren wollen.
    Zudem verkennen diese Leute die Realität, selbst wenn, wie sie in Ablehnung des 2+4 Vertrages fordern, noch ein Friedenvertrag benötigt würde, würde sich nichts an den Ostgebieten ändern, denn schon an der Wortwahl im Potsdamer Abkommen ist zu erkennen, das eine Rückgabe dieser Gebiete nie geplant war.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  5. #35
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    Standard AW: Betrachtungen zum Artikel 146 GG

    Deutschland ist immer noch besetzt also wars nix mit der Wiedervereinigung und der Suverinität. Deutschland ist erst Wiedervereinigt wenn Deutschland als Ganzes rauskommt. Mir macht es übrigens nichts aus das ihr es nicht glaubt :hihi:
    Hallo LEUTE
    Hiermit möchte ich klarstellen das ich ein Hauptschüler bin, und in Fächer wo Einstein vorkam nie bestanden hab.

  6. #36
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    Standard AW: Betrachtungen zum Artikel 146 GG

    Zitat Zitat von GG146 Beitrag anzeigen
    Völkerrechtliche Verträge sind auch dann gültig, wenn sie von einer Notverwaltung unterzeichnet wurden:

    Alles, was von der bundesdeutschen Bevölkerung gewählte Politiker unterschrieben haben, bindet die Deutschen danach völkerrechtlich, die Frage des möglichen Fortbestands des Deutschen Reiches ist somit rein akadamisch und politisch völlig irrelevant.
    Du hast zwar Recht, aber diese Resolution der UN-Vollversammlung ist kein Beweis dafür.

    Zunächst ist eine Resolution der Vollversammlung ohne jede bindende Wirkung.

    Sodann geht es hier nicht um handlungsunfähige Staaten, sondern um unrechtmäßiges Verhalten von allgemein anerkannten und handlungsfähigen Staaten.

    Die International Law Commission hat dazu einen Text entworfen, den die Vollversammlung billigte und die Regierungen der Mitgliedsländer zu Kommentaren einlud. Das war 2001. Seitdem hat das Thema regelmäßig alle drei Jahre auf der Tagesordnung gestanden, aber die Fülle der Kommentare dazu scheint gerade noch überschaubar zu sein. Der Text ist also ganz nett, mehr aber nicht.

    Die Sache ist doch ganz einfach.

    Die Bundesrepublik Deutschland in den Grenzen von 1990 ist der gegenwärtige deutsche Nationalstaat. Einen anderen gibt es nicht. Die Bundesrepublik Deutschland ist als Staat mit dem früheren Deutschen Reich identisch, sie ist dessen heutige rechtliche und tatsächliche Erscheinungsform. ... Anderslautende Behauptungen und Rechtsansichten beruhen auf ideologisch bedingten Wahnvorstellungen. Sie werden gemeinhin allenfalls von rechtsradikalen Agitatoren ... oder von Psychopathen vertreten.
    (AG Duisburg, Beschluss vom 26. Januar 2006, Az. 46 K 361/04)

    Der endgültige Beweis dafür war die Ratifizierung des Zwei-plus-Vier-Vertrags durch die vier ehemaligen Alliierten und die Bundesrepublik. Nirgends auf der Welt ist ein anderer deutscher Staat bekannt. Niemand hat sich beschwert, die Ratifikation sei durch die falsche oder eine gar nicht existierende Partei erfolgt.

    §1 des Völkerrechts: die Lage ist so, wie sie ist.

    D. h.: Bundesrepublik Deutschland = Deutschland

  7. #37
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    Standard AW: Betrachtungen zum Artikel 146 GG

    Zitat Zitat von dZUG Beitrag anzeigen
    Hier mal die geschäftsbedinungen der Budesrepublik Finanzagentur
    Recht interessant, wenn du etwa Bundeswertpapiere kaufen willst. Aber sonst nicht. Du könntest den Text ja mal lesen und erfährst dann, was die Finanzagentur so alles Schönes tut. Vom Regieren eines Landes steht da nichts, sondern vom Handeln im Auftrag einer Regierung.

  8. #38
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    Standard AW: Betrachtungen zum Artikel 146 GG

    Zitat Zitat von dZUG Beitrag anzeigen
    Deutschland ist immer noch besetzt also wars nix mit der Wiedervereinigung und der Suverinität. Deutschland ist erst Wiedervereinigt wenn Deutschland als Ganzes rauskommt. Mir macht es übrigens nichts aus das ihr es nicht glaubt :hihi:
    Der Geltungsbereich des Grundgesetzes ist vielleicht derzeit von feindlichen Neofeudalherren aus eigener Aufzucht besetzt, aber bestimmt nicht von fremden Staaten. Wenn Amis ihre hier stationierten Truppen nach Polen verlagern wollen, gibt es hier Proteste wegen der regional wegbrechenden Kaufkraft, das sind die heutigen "Besatzungsprobleme".

  9. #39
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    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen

    Die Sache ist doch ganz einfach.



    (AG Duisburg, Beschluss vom 26. Januar 2006, Az. 46 K 361/04)

    Der endgültige Beweis dafür war die Ratifizierung des Zwei-plus-Vier-Vertrags durch die vier ehemaligen Alliierten und die Bundesrepublik. Nirgends auf der Welt ist ein anderer deutscher Staat bekannt. Niemand hat sich beschwert, die Ratifikation sei durch die falsche oder eine gar nicht existierende Partei erfolgt.

    §1 des Völkerrechts: die Lage ist so, wie sie ist.

    D. h.: Bundesrepublik Deutschland = Deutschland
    Das ist natürlich auch richtig, ebenso wie die Begründung des AG Duisburg. Allerdings glaube ich schon, dass eine UNO - Resolution völkerrechtlich grundsätzlich bindend ist, das ist aber ein weites Feld.

  10. #40
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    Zitat Zitat von dZUG Beitrag anzeigen
    Deutschland ist immer noch besetzt also wars nix mit der Wiedervereinigung und der Suverinität. Deutschland ist erst Wiedervereinigt wenn Deutschland als Ganzes rauskommt.
    Deutschland als Ganzes ist heute vereint. Was das seit 1945 war, hatte ja das von dir so geschätzte Bundesverfassungsgericht 1973 erklärt.

    Deutschland ist auch nicht mehr besetzt. Haager Landkriegsordnung, Artikel 42:

    (1) Ein Gebiet gilt als besetzt, wenn es sich tatsächlich in der Gewalt des feindlichen Heeres befindet.
    (2) Die Besetzung erstreckt sich nur auf die Gebiete, wo diese Gewalt hergestellt ist und ausgeübt werden kann.
    Wollen wir das feindliche Heer suchen gehen? Bei mir in Berlin kannst du aber lange rennen; alles was du findest, ist ein Militärattaché irgendeiner Botschaft, aber der alleine ist ja kein Heer. Ach ja, ab und zu treten auch mal ein paar ausländische Militärkapellen zu Gastspielen auf. Aber ob Dudelsäcke als Kriegswaffen anzusehen sind, ist ungeklärt.

    Wenn du ausländische Truppen auf deutschem Boden findest, dann sind sie dort mit Zustimmung der deutschen Regierung auf der Grundlage von Bündnis(!)verträgen. Gewalt über Deutschland üben sie keine aus. Sie können höchstens ihre eigenen Leute an den Ohren nehmen, wenn die etwas anstellen. Das ist alles in den Stationierungsverträgen geregelt. (Übrigens stehen auch deutsche Soldaten in anderen NATO-Ländern ... wer hat denn nun wen besetzt?)

    Lass dich weiter über Souveränität aus, wenn du weißt, wie man das schreibt.

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