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Thema: Betrachtungen zum Artikel 146 GG

  1. #51
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    Standard AW: Betrachtungen zum Artikel 146 GG

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Ob nun direkte oder indirekte Demokratie, das eigentliche Problem bleibt bestehen, um sein Ziel zu erreichen muss man Menschen überzeugen und daran haperts.
    Allerdings - alle nicht dem etablierten Berufspolitiker - Establishment zuzurechnenden demokratisch fortschrittlichen Gruppen, Kleinparteien usw. in Deutschland haben gemeinsam, dass sie den Eindruck von Partikularismus und Eigensinnigkeit, teilweise auch Sektiererei erwecken. So werden sie keine Massen von Menschen in Bewegung setzen oder auch nur ernsthaft zum neu Nachdenken anregen.
    Geändert von GG146 (08.02.2010 um 18:36 Uhr)

  2. #52
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    Standard AW: Betrachtungen zum Artikel 146 GG

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Und - haben sich die vier Mächte jemals für die ehemals deutschen Ostgebiete interessiert? Nein, nur für das, was auch heute noch Deutschland ist.
    In Deinen antideutschen Phantasien verwechselst Du Deutschland mit der BRD.
    Die "ehemaligen " Ostegbiete sind immer joch deutsch, nur eben derzeit unter Besatzung fremder Mächte.
    800 Jahre Siedlingsgeschichte lassen sich nicht einfach auradieren, schon gar nicht ohne völkerreechtliche Legitimation.
    Wenn ein kleines aggressives Völkchen am Mittelmeer den Landraub mit 2000 Jahren fragwürdigster Historie begründet, so wird wohl den Deutschen der Anspruch auf Ihr Land in der Geschichte durch Gerechtigkeit erhalten bleiben.
    Es kommt die Zeit, da werden sich die Landräuber unseres Landes verantworten müssen.
    Denn im Gegensatz zu den Landräubern am Mittelmeer und jenseits der Neisse können wir unsere Geschichte belegen.

    Von den ehemaligen Ostgebieten kein Wort.
    ehemalig?
    Provisorisch und völkerrechtswidrig unter Besatzung.

    Allein die DDR und ganz Berlin gehörten also außer der damaligen Bundesrepublik noch zu dem, was das Gericht als "ganz Deutschland" ansah. Nicht eine Silbe von Hokkaido, Ostpreußen, Québec oder sonstigen exotischen Gegenden.
    was interessiert die Meinung eines fremdbestimmten Gerichtes?
    Interessant ist einzig das Völkerrecht. Undd as verbot schon den Landraub deutschen Territoriums nach dem WK1.

    Das halte ich im Grundsatz für eine ausgezeichnete Idee, aber das wird wohl erst etwas werden, wenn die Deutschen mit ihrer weltweit gerühmten Effizienz das in die Hand nehmen. Versucht haben sie es schon mal, aber man hat sie nicht gelassen.
    Du willst Nestbeschmutzer ja nur und bist Dir nur zu bewusst, dass Du aus der Deckung der Fremdbestimmung heruas schiessen darfst.
    In einem normalen Staat hätten Leute wie Du eine verkürzte Lebensdauer.
    Der GROSSE AUSTAUSCH ist der moderne Völkermord:
    Stufe 1: Geburtenreduzierung
    Stufe 2: Besiedlung per Massenmigration


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  3. #53
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    Standard AW: Betrachtungen zum Artikel 146 GG

    Das Grundgesetz giltet nicht mehr und das schon lange
    Es wurde in der "größten Wirtschaftskrise" der Menschheitsgeschichte ein neuer Staat geschaffen ohne jemanden zu Fragen und ohne Festakt am 1.12.2009.

    Traurig, Leider hat die BRD nicht die Macht dazu
    Hallo LEUTE
    Hiermit möchte ich klarstellen das ich ein Hauptschüler bin, und in Fächer wo Einstein vorkam nie bestanden hab.

  4. #54
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    Standard AW: Betrachtungen zum Artikel 146 GG

    Zitat Zitat von Registrierter Beitrag anzeigen
    Die "ehemaligen " Ostegbiete sind immer joch deutsch, nur eben derzeit unter Besatzung fremder Mächte.
    800 Jahre Siedlingsgeschichte lassen sich nicht einfach auradieren, schon gar nicht ohne völkerreechtliche Legitimation.
    Dass die ehemaligen deutschen Ostgebiete eine 800 Jahre lange ununterbrochen deutsche Siedlungsgeschichte aufzuweisen haben, ist eine reichlich kühne Behauptung, die sich auf keine Weise belegen lässt. Die Bevölkerung war meistens ein kunterbunter Mischmasch, und auch die Herrschaft war vielfältig. Ostpreußen kam erst durch den Frieden von Oliva 1657 an Brandenburg, Hinterpommern erst durch den Westfälischen Frieden 1648, Vorpommern sogar erst durch den Wiener Kongress 1815 an Preußen. Es war wie üblich alles zusammengeklaut, -geraubt und -gelogen. Das ist kein Vorwurf gegen Deutschland - alle Staaten sind so entstanden.


    Zitat Zitat von Registrierter Beitrag anzeigen
    was interessiert die Meinung eines fremdbestimmten Gerichtes?
    Na, dich doch wohl recht viel, wenn du so großspurig aus seinen Urteilen zitierst, allerdings ohne sie mal gelesen zu haben, mal ganz zu schweigen vom Kapieren.


    Zitat Zitat von Registrierter Beitrag anzeigen
    Interessant ist einzig das Völkerrecht. Undd as verbot schon den Landraub deutschen Territoriums nach dem WK1.
    Dann gute Nacht, Schlesien, das hat sich nämlich Friedrich der Große 1740 in einem klassischen Raubüberfall gegen jedes Völkerrecht unter den Nagel gerissen. Von den großen Raubzügen, die man auch "Polnische Teilungen" nennt, wollen wir gar nicht reden, da haben die Preußen sich auch recht kräftig bedient. Völkerrecht ist das, was die Staaten untereinander vereinbaren, also auch der Versailler Vertrag.

    Alle Territorien, die irgend einem Staat je "geraubt" wurden, hatte er vorher jemand anders geraubt.

  5. #55
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    Standard AW: Betrachtungen zum Artikel 146 GG

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Dass die ehemaligen deutschen Ostgebiete eine 800 Jahre lange ununterbrochen deutsche Siedlungsgeschichte aufzuweisen haben, ist eine reichlich kühne Behauptung, die sich auf keine Weise belegen lässt. Die Bevölkerung war meistens ein kunterbunter Mischmasch, und auch die Herrschaft war vielfältig. Ostpreußen kam erst durch den Frieden von Oliva 1657 an Brandenburg, Hinterpommern erst durch den Westfälischen Frieden 1648, Vorpommern sogar erst durch den Wiener Kongress 1815 an Preußen. Es war wie üblich alles zusammengeklaut, -geraubt und -gelogen. Das ist kein Vorwurf gegen Deutschland - alle Staaten sind so entstanden.
    Du bist eben gefangen in Deinem bundesdeutschen/antideutschen Territorialdenken.
    Jder, der seinen Fuss auf dieses Stück Land setzt, ist für Dich und Deinesgleichen Deutscher.
    Kein Volk ausser den angelsächsischen Neuerwerbungen AUS,NZ, USA, CDN definiert sich territorial.
    Ein Volk im natürlichen Sinnne definiert sich über die Blutslinie, Sprache und Traditionen, also kulturellen Vorgaben der Ahnenlinie.
    Und da ist eben nicht zu leugnen, dass im Osten schon 800 Jahre Deutsche siedelten.
    Wann die territoriale Frage zugunsten der Reichseinhait geklärt wurde , ist für die Identität der deutschen dabei völlig unerheblich.

    Einzig entscheidend ist, dass die Duetschen deutsch waren und deutsch blieben.
    Du bist das Paradebeispiel des Antideutschen, dem die alliierte Gehirnwäsche das Bewusstsein ausgetrieben hat, sich auf seine Wurzeln und Stammväter zu besinnen.

    Die Fahnenträger der antideutschen BRD sind allesamt jeglicher Sinne zur Fortsetzung der deutschen Existenz beraubt.
    Wenn die Deutschen als Volk überleben wollen, müssen sie sich ihrer Wurzeln wieder bewusst werden und von der antideutschen Gehirnwäsche emanzipieren, die dieser Systemstaat bereits den Vorschulkindern in ihre unschuldigen Hirne presst.
    Der GROSSE AUSTAUSCH ist der moderne Völkermord:
    Stufe 1: Geburtenreduzierung
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  6. #56
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    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Dann gute Nacht, Schlesien, das hat sich nämlich Friedrich der Große 1740 in einem klassischen Raubüberfall gegen jedes Völkerrecht unter den Nagel gerissen. Von den großen Raubzügen, die man auch "Polnische Teilungen" nennt, wollen wir gar nicht reden, da haben die Preußen sich auch recht kräftig bedient. Völkerrecht ist das, was die Staaten untereinander vereinbaren, also auch der Versailler Vertrag.
    Dass Du hier polemischen Unsinn verzapfst, weisst und spürst Du selber ganz genau.
    Denn seit 200 Jahren gilt der römische Rechtsgrundsatz: nulla poena sine lege.
    Im Gegensatz zu den den Gebiets- und Grenzverschiebungen VOR dem WK1 galt SEIT dem Ende des WK I das internationale Völkerrecht und seit 1908 etwa die letzte Änderung der Haager Landkriegsordnung, wleche eindeutig festlegte, wie mit einem Kriegsverlierer zu verfahren ist.

    Dies war GELTENDES INTERNATIONALES Recht.
    Nun erklär mal dem staunenden Publikum, warum dies nun ausgerechnet gegen Deutschland keine Gültigkeit besass und 20% des Territoriums ENTEGEN DIESEM RECHT einfach OHNE GESETZLICHE GRUNDLAGE abgetrennt wurden.
    Geändert von Registrierter (19.02.2010 um 01:19 Uhr)
    Der GROSSE AUSTAUSCH ist der moderne Völkermord:
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  7. #57
    mitscharfenaugen Benutzerbild von ursula
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    Standard AW: Betrachtungen zum Artikel 146 GG

    die DDR gab sich 1968 (??) eine von drei verfassungen - ob die mit russentinte geschrieben war, weiss ich nicht. jedenfalls weiss ich gelernt zu haben, dass es hierzu einer volksabstimmung bedarf. die hatten wir. das GG ist nicht durch das volk legitimiert, sondern wurde gemäss der hager landkriegsordnung als ordnungspol. mittel installiert, na von wem schon.

    interessant so im nachhinein: [Links nur für registrierte Nutzer]
    hallöchen

  8. #58
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    Standard AW: Betrachtungen zum Artikel 146 GG

    Zitat Zitat von ursula Beitrag anzeigen
    die DDR gab sich 1966 (??) eine verfassung - ob die mit russentinte geschrieben war, weiss ich nicht. jedenfalls weiss ich gelernt zu haben, dass es hierzu einer volksabstimmung bedarf. die hatten wir. das GG ist nicht durch das volk legitimiert, sondern wurde gemäss der hager landkriegsordnung als ordnungspol. mittel installiert, na von wem schon.
    1. Liebe ursula, damit eine Verfassung eine Verfassung ist bedarf es keiner Volksabstimmung. Eine Verfassung definiert sich durch ihre Aufgabe.

    2. Liebe ursula, etwas anderes ist die Legitimation einer Verfassung. Es ist die Idealvorstellung einer Verfassung, keine Vorschrift, es gibt solche Regelung nicht, das eine Verfassung als Legitimation die Zustimmung des Volkes bedarf.

    3. Es gibt unterschiedliche Ansichten darüber, wie die Zustimmung des Volkes aussieht

    a) die undefinierste Form der Zustimmung
    Eine Verfassung hat die Zustimmung des Volkes, wenn sie im wesentlichen im Denken des Volkes Zustimmung erfährt. Findet Anwendung in Ländern, die keine eigentliches Verfassungsdokument haben, sondern wo die Summe der Gesetze die Verfassung bildet, siehe Großbritannien.

    b). die gängiste Form der Zustimmung
    Als Zustimmung des Volkes wird gewertet, wenn frei vom Volk gewählte Vertreter die Verfassung ratifizieren, z.B. Verfassung der Vereinigten Staaten und auch das Grundgesetz.

    c.) die klarste Form
    Die Volksabstimmung ist zwar die klarste Form um die Zustimmung des Volkes zu überprüfen, jedoch ergeben sich hierzu etliche Fragen, was als Zustimmung zu werten ist:
    - einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen
    - qualifizierte Mehrheit der abgegebenen Stimmen
    - einfache Mehrheit der Stimmberechtigten
    - qualifizierte Mehrheit der Stimmberechtigten
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  9. #59
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    Standard AW: Betrachtungen zum Artikel 146 GG

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    3. Es gibt unterschiedliche Ansichten darüber, wie die Zustimmung des Volkes aussieht

    a) die undefinierste Form der Zustimmung
    Eine Verfassung hat die Zustimmung des Volkes, wenn sie im wesentlichen im Denken des Volkes Zustimmung erfährt. Findet Anwendung in Ländern, die keine eigentliches Verfassungsdokument haben, sondern wo die Summe der Gesetze die Verfassung bildet, siehe Großbritannien.

    b). die gängiste Form der Zustimmung
    Als Zustimmung des Volkes wird gewertet, wenn frei vom Volk gewählte Vertreter die Verfassung ratifizieren, z.B. Verfassung der Vereinigten Staaten und auch das Grundgesetz.

    c.) die klarste Form
    Die Volksabstimmung ist zwar die klarste Form um die Zustimmung des Volkes zu überprüfen, jedoch ergeben sich hierzu etliche Fragen, was als Zustimmung zu werten ist:
    - einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen
    - qualifizierte Mehrheit der abgegebenen Stimmen
    - einfache Mehrheit der Stimmberechtigten
    - qualifizierte Mehrheit der Stimmberechtigten
    Kleine Korrektur: Die Magna Charta aus dem 11. und die bill of rights aus dem 17. Jh. bilden zusammen durchaus einen geschriebenen Kern britischen Verfassungsrechts, die Summe aller Gesetze als Verfassung anzusehen, geht m. M. n. auch hinsichtlich des britischen Rechts etwas zu weit.

    Richtig ist aber, dass die dauerhafte Zustimmung der Rechtsgemeinschaft aller Menschen im Gültigkeitsbereich einer Verfassung die wichtigste Legitimationsquelle ist, noch vor den förmlichen einmaligen Parlaments- oder Volksabstimmungen.

    Insofern wäre das Grundgesetz unbeschadet des höchst fragwürdigen Umgangs unserer politischen Klasse mit der Art. 146 - Frage eine der legitimsten Verfassungen auf Erden überhaupt, weil das Ansehen der Rechtsordnung bei den ordnungsliebenden Deutschen traditionell besonders ausgeprägt ist und das Grundgesetz von fast alle Menschen hier ohne wenn und aber als Fundament dieser Ordnung angesehen wird - wenn nicht die Sache mit dem Bann von plebiszitären Elementen auf Bundesebene aus dem GG wäre. Das widerspricht dem Willen von 80 % der Bevölkerung und dem aus Artikel 146 GG in Verbindung mit der Präambel alter Fassung zu entnehmenden Willen der Autoren des Grundgesetzes. Zumindest diese eine Grundsatzfrage wollten sie ganz offensichtlich erst nach Wegfall aller aussenpolitischen Sachzwänge der Zeit des kalten Krieges und der Teilung entscheiden.

    Da also weder nach dem geschriebenen Recht noch über eine "Heilung" des Mangels per faktischer Zustimmung des Volkes insgesamt der fortgesetzte Bann plebiszitärer Elemente politisch und verfassungsrechtlich legitim ist, besteht insoweit eine punktuelle Legitimitätslücke des Grundgesetzes.

  10. #60
    GESPERRT
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    Standard AW: Betrachtungen zum Artikel 146 GG

    Oh, da muss wieder jemand einen ausgeben: :]
    _______________

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