Liechtensteiner Bank soll deutschen Steuersünder entschädigen
Eine frühere Tochtergesellschaft der Liechtensteiner Vermögensverwaltungsbank LGT ist einem Zeitungsbericht zufolge zu einer Schadensersatzzahlung an einen deutschen Steuersünder in Höhe von 7,3 Millionen Euro verurteilt worden.
Das fürstliche Landgericht in Vaduz befand, dass die ehemalige LGT-Treuhand AG den Kläger zu spät über den Diebstahl seiner Kundendaten informierte, wie es am Montag in der "Süddeutschen Zeitung" hieß. Ein früherer Mitarbeiter der Treuhandgesellschaft hatte die CD, die unter anderen die Datensätze mehrerer hundert Bundesbürger enthielt, für 4,5 Millionen Euro an den Bundesnachrichtendienst verkauft. Dies führte später unter anderem dazu, dass der damalige Post-Chef Klaus Zumwinkel der Steuerhinterziehung überführt wurde.
Das Urteil könnte wegweisend sein, weil der Zeitung zufolge mehrere Bundesbürger ähnliche Klagen planen. Diese argumentieren demnach, dass sie sich selbst beim deutschen Fiskus hätten anzeigen können, wenn sie rechtzeitig vom Datendiebstahl bei der LGT erfahren hätten. Die Nachfolgerin der LGT Treuhand, Fiduco Treuhand AG, habe Berufung angekündigt. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe muss noch über die Annahme einer Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Verwendung der gestohlenen Daten entscheiden.