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Thema: Wehrmachtsverbrechen

  1. #11
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    Minsk

    Am 26. Oktober 1941, einem Sonntag, wurden in Minsk zwölf Menschen öffentlich hingerichtet. Militärisch unterstand die Stadt zu diesem Zeitpunkt der 707. Infanteriedivision. Acht Männer und vier Frauen wurden unter Trommelwirbel zu vier verschiedenen Exekutionsstätten geführt. Um den Hals trugen sie Schilder, auf denen in Deutsch und Russisch stand: »Wir sind Partisanen und haben auf deutsche Soldaten geschossen.«

    Die Opfer waren weder Partisanen, noch hatten sie auf deutsche Soldaten geschossen. Sie gehörten einer Widerstandsgruppe an, die genesende Rotarmisten, die sich im Lazarett des Infektionskrankenhauses befanden, mit falschen Pässen und Zivilkleidung versorgt hatte, um sie anschließend in Richtung Front zu den eigenen Linien zu führen.



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  2. #12
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    Die Dokumente beweisen keine Beteiligung der Wehrmacht an der massen-haften Ermordung von Juden oder jüdisch-russischen Kriegsgefangenen. Sie bestätigen, daß die Aktion vom Höheren SS- und Polizeiführer Jeckeln angeordnet und geleitet wurde.

    Quelle: FZ-Verlag, Lexikon, S. 192-194.

    Kamenez-Podolsk
    Es wird eine führende Rolle der Wehrmacht beim Mord an fast 24.000 Juden suggeriert. Die Dokumente belegen nur, daß Wehrmachtsdienststellen von einem Massenmord wußten. Oberst Schmidt lehnte die Judenerschießungen nach Aussagen von Zeitzeugen ab.

    Quellen: Krausnick/Wilhelm, Truppe, S. 249; Scheil, Legenden S. 130-133.

    Aber es geht ja darum das die Wehrmacht keine Aufständischen bekämpft hat sondern einfach massenweise Zivilisten erschoßen hat.
    Vergeltunsgaktionen gegen die Zivilbevölkerung waren in der Regel immer angekpndigt, die verbrecherischen Partisanen wußten also sehr genau welche Konsequenzen ihre Taten nach sich ziehen würden, zudem sind Erschiessungen von Zivilbevölkerung in einem bestimmten Verhätlnis vom Völkergewohnheitsrecht legitimiert.

    Sie gehörten einer Widerstandsgruppe an, die genesende Rotarmisten, die sich im Lazarett des Infektionskrankenhauses befanden, mit falschen Pässen und Zivilkleidung versorgt hatte, um sie anschließend in Richtung Front zu den eigenen Linien zu führen.
    Lächerlich die Erschiessung von Mitgliedern einer Untergrundwiderstenadsbewegung als "Verbrechen" zu bezeichnen, derartiges ist im Krieg nunmal Alltag und ganz sicher kein Verbrechen im völkerrechtliche Sinne.

  3. #13
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    Eine komplette Wiederlegung zu Grünkreuzs "Quelle" findet man übrigens hier:

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  4. #14
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    Ich sag ja, du willst nur die Verbrechen leugnen. Das du dich damit lächerlich machst ist wirklich jeden klar. In jeden Krieg geschehen Kriegsverbrechen, warum sollte das bei der Wehrmacht anders gewesen sein ???

  5. #15
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    Zitat Zitat von !TwIx!
    Lächerlich die Erschiessung von Mitgliedern einer Untergrundwiderstenadsbewegung als "Verbrechen" zu bezeichnen,
    Am 2.10.1941 töteten jugoslawische Partisanen in einem Feuergefecht bei Topola 22 deutsche Wehrmachtssoldaten. Daraufhin ordnete General Böhme als "Sühne" die Erschießung von 2.200 jüdischer und zigeunerischer Insassen der Lager Belgrad und Sabac an.
    Nun, inweiweit waren die Insassen dieses Lager an dem Aufstand beteiligt?


    Zitat Zitat von !TwIx!
    dzudem sind Erschiessungen von Zivilbevölkerung in einem bestimmten Verhätlnis vom Völkergewohnheitsrecht legitimiert.
    Ich verstehe, ich bin mir sehr sicher das du mir die entsprechenden Artikel der die Quote festlegst nennen kannst
    Geändert von Sefkuvar (14.04.2005 um 10:43 Uhr)

  6. #16
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    @ GK

    Ich schrieb' vorhin bewußt:

    Kein Reemtsma, kein Heer!

    Denen nehme ich nichts mehr ab!

    Gruß

    Henning


    R E N E G A T
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    "Was wir hier in diesem Land brauchen, sind mutige Bürger, die die roten Ratten dorthin jagen, wo sie hingehören - in ihre Löcher."
    Franz-Josef Strauß


  7. #17
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    In jeden Krieg geschehen Kriegsverbrechen, warum sollte das bei der Wehrmacht anders gewesen sein ???
    Du hast bisher nur SS Verbrechen aufgezählt, welche zudem noch von ungarischen Einheiten mitverübt wurden. Keine Wehrmachtsverbrechen.

    Nun, inweiweit waren die Insassen dieses Lager an dem Aufstand beteiligt?
    1945 wurde in Wesdeutschland ein amerikanischer General erschossen, daraufhin erschossen die Amerikaner wahllos etwa 1000 Zivilisten aus umliegenden Dörfern, inwiefern waren diese Menschen daran beteiligt?

    Wie ich schon sagte, Vergeltunsmaßnahmen gegen Zivilisten bzw. auch andere unschuldige im Rahmen von Partisanen und Bandenbekämpfung waren damals nichts ungewöhnliches und auch nichts verbotenes , um was es hier ja geht!

    Die Erschiessungsquote lag damals offenbar bei 1:100, die Partisanen wußten also sehr genau was für Konsequenzen ihre Taten nach sich zogen! Verstehst du das überhaupt?

    Ich verstehe, ich bin mir sehr sicher das du mir die entsprechenden Artikel der die Quote festlegst nennen kannst
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  8. #18
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    Zitat Zitat von !TwIx!
    1945 wurde in Wesdeutschland ein amerikanischer General erschossen, daraufhin erschossen die Amerikaner wahllos etwa 1000 Zivilisten aus umliegenden Dörfern, inwiefern waren diese Menschen daran beteiligt?
    Du wolltest hier über Verbrechen der Wehrmacht diskutieren nicht über Verbrechen der Amis.
    Also, nicht ablenken sondern auf mein Beispiel eingehen...

    Zitat Zitat von !TwIx!
    Die Erschiessungsquote lag damals offenbar bei 1:100, die Partisanen wußten also sehr genau was für Konsequenzen ihre Taten nach sich zogen! Verstehst du das überhaupt?
    Du wolltest mir doch den Artikel der Kriegsrechts posten...
    Das im OKW Befehl Nr 888 die Quote so steht ist mir schon bewusst aber auf welcher Völkerrechtlichen Grundlage beruht der Befehl oder ist es vielleicht einfach ein Verbrechen der Wehrmacht?

    Wahllos zivilisten von der Stra0e aufgreifen und erschießen, ohne Verfahren ohne ein Beweis der Teilnahme, würde ich doch schon als Verbrechen ansehen...
    Findeste nicht?

  9. #19
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    Nochmal @ GK

    Es geht mir garantiert nicht darum, die Verbrechen der SS schönreden zu wollen!

    Es geht mir darum, zwischen SS und Waffen SS wie auch Wehrmacht zu unterscheiden.

    Gruß

    Henning


    R E N E G A T
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  10. #20
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    Es gab damals geltendes internationales Recht das Geiselerschießungen als Vergeltungsmaßnahme zuließ.

    Das wurde auch in den Nürnberger Prozessen festgestellt. Den genauen Paragraphen kann ich dir jetzt nicht nennen, vielleicht später, wenn es dich so brenned interssiert dann such doch selbst danach.

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