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Thema: Bewerbungsunterlagen zurückschicken?

  1. #21
    in memoriam Benutzerbild von lupus_maximus
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    Standard AW: Bewerbungsunterlagen zurückschicken?

    Zitat Zitat von Felix Krull Beitrag anzeigen
    Du bist gar kein Unternehmer, Du bist ein Laberheini.
    Möglich, deswegen bin ich ja auch dafür, daß in Deutschland keine Firmen mehr gegründet und die noch vorhandenen geschlossen werden!
    Damit kein AN mehr ausgebeutet werden kann!
    Die Me 262, war die letzte reindeutsche Technik-Meisterleistung! Unsere befreundeten Feinde haben uns 1945 von jeder Zukunft befreit! Ich bin gegen das GE in Germany, sondern mehr für das IR in Irrmany! Letzter Akt in der Trilogie: Planet der Affen! Der letzte Deutsche zündet die Kobaltbombe und es gab keine Affen und keine Menschen mehr. Lupus-Clan Projekt Neugermanien

  2. #22
    in memoriam Benutzerbild von lupus_maximus
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    Standard AW: Bewerbungsunterlagen zurückschicken?

    Zitat Zitat von Ausonius Beitrag anzeigen
    Wers ordentlich macht, gibt zumindest den Eingang der Unterlagen bekannt.
    Vorsichtshalber macht man in diesem Land keine Mitteilungen mehr an Bewerber, die könnten teuer werden.
    Die Me 262, war die letzte reindeutsche Technik-Meisterleistung! Unsere befreundeten Feinde haben uns 1945 von jeder Zukunft befreit! Ich bin gegen das GE in Germany, sondern mehr für das IR in Irrmany! Letzter Akt in der Trilogie: Planet der Affen! Der letzte Deutsche zündet die Kobaltbombe und es gab keine Affen und keine Menschen mehr. Lupus-Clan Projekt Neugermanien

  3. #23
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    Standard AW: Bewerbungsunterlagen zurückschicken?

    Zitat Zitat von lupus_maximus Beitrag anzeigen
    Möglich, deswegen bin ich ja auch dafür, daß in Deutschland keine Firmen mehr gegründet und die noch vorhandenen geschlossen werden!
    Damit kein AN mehr ausgebeutet werden kann!
    Leg Dich doch bitte wieder ins Bett oder geh mal mit dem Hund raus.

  4. #24
    Realist Benutzerbild von rechtsvonlinks
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    Standard AW: Bewerbungsunterlagen zurückschicken?

    Wenn ein Unternehmen eine Stelle besetzen möchte und auf althergebrachte Weise schriftliche Bewerbungsunterlagen verlangt, dann erwarte ich als Bewerber, dass mir die Unterlagen zuückgesandt werden, wenn das Unternehmen kein Interesse an einer Zusammenarbeit hat.

    Gott sei Dank hatte ich diesbezüglich noch nie Probleme! Und ich habe in meinem Leben schon einige Bewerbungen geschrieben.

  5. #25
    in memoriam Benutzerbild von lupus_maximus
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    Standard AW: Bewerbungsunterlagen zurückschicken?

    Zitat Zitat von rechtsvonlinks Beitrag anzeigen
    Wenn ein Unternehmen eine Stelle besetzen möchte und auf althergebrachte Weise schriftliche Bewerbungsunterlagen verlangt, dann erwarte ich als Bewerber, dass mir die Unterlagen zuückgesandt werden, wenn das Unternehmen kein Interesse an einer Zusammenarbeit hat.

    Gott sei Dank hatte ich diesbezüglich noch nie Probleme! Und ich habe in meinem Leben schon einige Bewerbungen geschrieben.
    Das Problem aber ist langsam das ADG, und deshalb gehen immer mehr Firmen dazu über, keine Stellen mehr öffentlich anzubieten. Dann kommt es nur noch auf Beziehungen an!
    Die Untenehmen in der gleichen Stadt wußten sehr gut über die vorhandenen
    Könner Bescheid und brauchen eigentlich keine Ausschreibung mehr!
    Die Me 262, war die letzte reindeutsche Technik-Meisterleistung! Unsere befreundeten Feinde haben uns 1945 von jeder Zukunft befreit! Ich bin gegen das GE in Germany, sondern mehr für das IR in Irrmany! Letzter Akt in der Trilogie: Planet der Affen! Der letzte Deutsche zündet die Kobaltbombe und es gab keine Affen und keine Menschen mehr. Lupus-Clan Projekt Neugermanien

  6. #26
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Bewerbungsunterlagen zurückschicken?

    Zitat Zitat von lupus_maximus Beitrag anzeigen
    Das Problem aber ist langsam das ADG, und deshalb gehen immer mehr Firmen dazu über, keine Stellen mehr öffentlich anzubieten. Dann kommt es nur noch auf Beziehungen an!
    Die Untenehmen in der gleichen Stadt wußten sehr gut über die vorhandenen
    Könner Bescheid und brauchen eigentlich keine Ausschreibung mehr!
    Mein lieber lupus maximus, der einzige der ein Problem mit dem ADG hat, scheinst nur du zu sein.
    Das ADG schreibt niemanden vor das er Ausländer einstellen muss oder andere Personengruppen, den du abgeneigt bist.
    Es schreibt dir nur vor, wenn du Bewerber ablehnst, die aus Gründen der beruflichen Qualifikation zu geschehen hat.

    Wenn es Unternehmer schaffen, die Bedingungen für die Einstellung von vom Arbeitsamt bezuschussten Arbeitnehmern zu umgehen, so das sie sie gleich nach Ablauf des Bezuschussungszeitraumes entlassen können, so dürfte es kein Problem sein ein ADG-konforme Ablehnung zu erstellen, auch wenn die tatsächlichen Gründe ein Verstoß gegen das ADG wären.

    Alle Fälle in denen über Verstoß gegen das ADG berichtet wurde, beruht der Verstoß auf der Dämlichkeit des Unternehmers/Personalbearbeiters, z.B. Notizen auf den zurückgesandten Bewerbungsunterlagen.

    Willst du deine geistigen Fähigkeiten mit denen solcher Unternehmer/Personalbearbeiter gleichsetzen?
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  7. #27
    in memoriam Benutzerbild von lupus_maximus
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    Standard AW: Bewerbungsunterlagen zurückschicken?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Mein lieber lupus maximus, der einzige der ein Problem mit dem ADG hat, scheinst nur du zu sein.
    Das ADG schreibt niemanden vor das er Ausländer einstellen muss oder andere Personengruppen, den du abgeneigt bist.
    Es schreibt dir nur vor, wenn du Bewerber ablehnst, die aus Gründen der beruflichen Qualifikation zu geschehen hat.

    Wenn es Unternehmer schaffen, die Bedingungen für die Einstellung von vom Arbeitsamt bezuschussten Arbeitnehmern zu umgehen, so das sie sie gleich nach Ablauf des Bezuschussungszeitraumes entlassen können, so dürfte es kein Problem sein ein ADG-konforme Ablehnung zu erstellen, auch wenn die tatsächlichen Gründe ein Verstoß gegen das ADG wären.

    Alle Fälle in denen über Verstoß gegen das ADG berichtet wurde, beruht der Verstoß auf der Dämlichkeit des Unternehmers/Personalbearbeiters, z.B. Notizen auf den zurückgesandten Bewerbungsunterlagen.

    Willst du deine geistigen Fähigkeiten mit denen solcher Unternehmer/Personalbearbeiter gleichsetzen?
    Du hast garnichts verstanden!
    Es geht mir nur ums Prinzip. Es hat mir keiner reinzureden wen ich einstelle und wen nicht!
    Wenn ich Musel als Saboteure betrachte und sie deshalb nicht einstelle, ist dies meine Angelegenheit und nicht Sache des Gesetzgebers.
    Die Me 262, war die letzte reindeutsche Technik-Meisterleistung! Unsere befreundeten Feinde haben uns 1945 von jeder Zukunft befreit! Ich bin gegen das GE in Germany, sondern mehr für das IR in Irrmany! Letzter Akt in der Trilogie: Planet der Affen! Der letzte Deutsche zündet die Kobaltbombe und es gab keine Affen und keine Menschen mehr. Lupus-Clan Projekt Neugermanien

  8. #28
    Mit Schattenhaushalt Benutzerbild von roxelena
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    Standard AW: Bewerbungsunterlagen zurückschicken?

    Werden Bewerbungsunterlagen vom Unternehmen nicht zurückgesendet, hat der geprellte Bewerber immer noch die Möglichkeit eine Mahnung in Form einer Briefbombe zu senden :cool2:
    Für Sozialismus, gegen Militarismus in der SPD...

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  9. #29
    Mitglied Benutzerbild von henriof9
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    Standard AW: Bewerbungsunterlagen zurückschicken?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Das ADG schreibt niemanden vor das er Ausländer einstellen muss oder andere Personengruppen, den du abgeneigt bist.
    Es schreibt dir nur vor, wenn du Bewerber ablehnst, die aus Gründen der beruflichen Qualifikation zu geschehen hat.

    Wenn es Unternehmer schaffen, die Bedingungen für die Einstellung von vom Arbeitsamt bezuschussten Arbeitnehmern zu umgehen, so das sie sie gleich nach Ablauf des Bezuschussungszeitraumes entlassen können, so dürfte es kein Problem sein ein ADG-konforme Ablehnung zu erstellen, auch wenn die tatsächlichen Gründe ein Verstoß gegen das ADG wären.

    Alle Fälle in denen über Verstoß gegen das ADG berichtet wurde, beruht der Verstoß auf der Dämlichkeit des Unternehmers/Personalbearbeiters, z.B. Notizen auf den zurückgesandten Bewerbungsunterlagen.
    Aber ist nicht genau das die Idiotie an sich, das ADG zwingt Unternehmen zum lügen, wollen sie nicht auf Schadensersatz verklagt werden.

    Was ist denn daran diskriminierend, wenn ein Unternehmen nur einen Mann als Mitarbeiter sucht weil der eben besser in die personelle Struktur paßt oder aber keinen Migranten auf die Kundschaft loslassen will weil diese überwiegend aus Älteren, unflexiblen Menschen besteht ?

    Und fühlt sich denn, allen Ernstes, eine Frau wirklich diskriminiert wenn in einer Stellenbeschreibung Schmied steht, statt Schmied/in ?

    Im Endeffekt wird mit dem ADG eine wirkliche, gewollte Diskriminierung auch nicht verhindert, sie wird lediglích versteckt ausgeübt.
    Eine Frau macht niemals einen Mann zum Narren;
    sie sitzt bloß dabei und sieht zu, wie er sich selbst dazu macht.


    Leb in der Vergangenheit, wenn du traurig sein willst. Leb in der Zukunft, wenn du ängstlich sein willst.
    Und wenn du glücklich sein willst, dann genieß den Moment.


  10. #30
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Bewerbungsunterlagen zurückschicken?

    Zitat Zitat von henriof9 Beitrag anzeigen
    Aber ist nicht genau das die Idiotie an sich, das ADG zwingt Unternehmen zum lügen, wollen sie nicht auf Schadensersatz verklagt werden.

    Was ist denn daran diskriminierend, wenn ein Unternehmen nur einen Mann als Mitarbeiter sucht weil der eben besser in die personelle Struktur paßt oder aber keinen Migranten auf die Kundschaft loslassen will weil diese überwiegend aus Älteren, unflexiblen Menschen besteht ?

    Und fühlt sich denn, allen Ernstes, eine Frau wirklich diskriminiert wenn in einer Stellenbeschreibung Schmied steht, statt Schmied/in ?

    Im Endeffekt wird mit dem ADG eine wirkliche, gewollte Diskriminierung auch nicht verhindert, sie wird lediglích versteckt ausgeübt.
    henriof9, das Problem mancher Gesetze liegt daran, das sie etwas zwar bewirken sollen, aber nicht können.
    Diskriminierung entsteht im Denken und kann auch nur durch Änderung des Denkens wieder verschwinden. Ein Gesetz kann das Denken nicht beeinflussen oder verändern, es kann nur auf Formalitäten und Handlungsweisen, die aus diesem Denken herrühren wirken und auch nur diese verändern, das Denken bleibt unverändert.

    Was bewirken kannst du eigentlich nur durch Anreize. Anreize sorgen dafür, etwas zu tun, was man normalerweise nicht macht. Die Erfahrungen die jemand macht, wenn er diesen Anreizen folgt, können das Denken ändern.
    Der Nachteil von Anreizen ist leider, das sie immer die Gefahr des Missbrauches mit sich bringen.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

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