Zitat von
Gehirnnutzer
Ich habe mir mal auf Basis aller hier genannten Argumente aller Seiten Überlegungen gemacht. Mir schwebt nicht eine gesetzliche Pflicht vor, eher ein stilles Übereinkommen oder eine freiwillige Selbstverpflichtung.
1. Zumindestens der Eingang einer Bewerbung unabhängig von ihrer Art sollte grundsätzlich bestätigt werden. (Kosten beim Unternehmer)
Ob nun über ein generelles Antwortschreiben oder in anderer Form ist nicht so wichtig.
2. Nichtangeforderte Bewerbungen werden nur dann zurückgeschickt, wenn sie einen Rückumschlag und Rückporto enthalten. Da man aus den Unterlagen auf die Situation des Bewerbers schließen kann, so sollte der Sachbearbeiter auf Basis freier Enntscheidung auch von Fall zu Fall Ausnahmen zulassen.
3. Angeforderte Bewerbungen sind generell zurückzuschicken (Kosten beim Unternehmen) außer es wird in der Stellenausschreibung/Anzeige explezit auf Rückumschlag und Rückporto hingewiesen. In einem solchen Fall gilt aber ähnliches wie unter 1.
Es mag zwar aus Sicht des Bewerbers, ich gehöre auch dazu, hinsichtlich des Kostenfaktors immer noch einseitig aussehen, jedoch hat er zum einen die Bestätigung, das die Bewerbung angekommen ist, zum anderen denke ich, das Unternehmen bei einer solchen Regelung sich auch um die Situation eines jeden Bewerbers Gedanken machen, so das für beide Seiten keine übermässige Belastung entsteht.