Mit einer AnbieterRechts- und -AbgabenOrdnung haben die Steuern aus dem leistungsanteilig vernetzungsoptimierten Profitanteil als Anbieter zu resultieren.
Diese Steuern haben AnbieterNetze zu flankieren.
Wenn ich Steuern zahle, habe ich deren Grundlagen leistungsadäquat generieren und leistungsanteilig abschöpfen zu können.
Daraus habe ich die genutzten Netzwerke mit finanzieren zu können.
Ich bin nicht für die Steuern Anderer und damit auch nicht für deren Einkommen zuständig.
Kein Gesetz darf mich dazu bestimmen, Anderen Einkommen zu erwirtschaften und damit Fremdsteuern zu generieren, die diese Personen selbst gar nicht erwirtschaften.
Spitzensteuern resultieren aus Spitzeneinkommen, die i.d.R. vor allem von Anderen erwirtschaftet werden.
Das ist zulässig, so lange so etwas aus freien Stücken erfolgt.
Doch kein Gesetz darf einem so etwas zuweisen, keine Behörde darf es verlangen.