Die Erinnerung der persönlich betroffenen, lebenden Angehörigen verschwandt nicht.
https://www.welt.de/geschichte/zweiter-weltkrieg/article137184137/Warum-genuegen-25-000-Tote-von-Dresden-nicht.html
Ein zweiter wesentlicher Ansatz war die Beurkundung von Sterbefällen. In einem hochbürokratisierten Land wie Deutschland verschwand niemand spurlos, auch nicht im Zweiten Weltkrieg. Irgendwann mussten Verwandte, schon um Erbscheine zu bekommen oder Rentenansprüche zu begründen, bei Gericht eine Todeserklärung beantragen – und erzeugten damit einen Nachweis des Verbleibs der jeweiligen Person.
Auch bei weiter Auslegung der Kriterien konnten rund 8000 standesamtlich beurkundete Sterbefälle dem Luftangriff von Mitte 1945 zugeordnet werden, weitere 10.000 Personen wurden gerichtlich für tot erklärt, übrigens zum allergrößten Teil in Dresden selbst. Mit einer sicherheitshalber angenommenen zehnprozentigen Dunkelziffer konnte [Links nur für registrierte Nutzer].