Nur so nebenbei: zur Unterschrift ...
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Der am 13. Dezember 2007 von allen Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten unterzeichnete Vertrag von Lissabon - der die Union demokratischer und handlungsfähiger und effizienter machen soll - musste durch jeden einzelnen Mitgliedstaat ratifiziert werden.
In Österreich stimmte der Nationalrat hat am 9. April 2008 mit großer Mehrheit für den neuen EU-Vertrag. Nachdem die Abstimmung im Bundesrat ebenfalls positiv erfolgte, unterzeichnete der Bundespräsident am 28. April 2008 die Ratifikationsurkunde. Schließlich wurde die Urkunde am 13. Mai 2008 in Rom hinterlegt und damit war das Ratifikationsverfahren in Österreich rechtlich abgeschlossen.
Bürgerbegehren: 1 Millionen EU-Bürger können quasi per Bürgerbegehren durch ihre Unterschrift die Europäische Kommission auffordern, einen Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen.
EU-Austritt: Mit dem Vertrag von Lissabon ist es erstmals explizit vorgesehen, dass ein Land auch aus der EU austreten kann.