Die passen schon auf, dass die grosse Mehrheit der Abgeordneten ihre Listenplätze und damit ihre Parlamentssitze von den Parteioberen und nicht von den Wählern bekommt. Damit ist das (entgegen dem GG - Gebot des Art. 38 GG) nur noch parlamentarisches Dienstpersonal der kleinen Handvoll Spitzenparteibuchkarrieristen, die auch den BP und die Verfassungsrichter aussuchen.
Diese Machtkonzentration ist bundes"republikanische" Staatsraison, demokratische Verfahren und eine echte Gewaltenteilung dürfen noch nicht einmal in Gestalt einer Petition diskutiert werden:
[Links nur für registrierte Nutzer]
man stelle doch mal ein:
wer hat das grundgesetz gelesen?
- einmal
- 2 mal
- 3 mal
- nie
schätzt mal, wo der balken am dicksten wäre.
hallöchen
Hmm, stellt sich die Frage, warum dem nicht so ist. Ein Flüchtigkeitsfehler des Parlamentarischen Rates?
Wenn unsere Politnasen tatsächlich die Dreistigkeit besitzen sollten, Artikel 10 ändern oder abschaffen zu wollen, wäre wohl endgültig die Zeit für die Aktivierung von Artikel 146 gekommen.
Lascia Amor, e segui Marte,
Va! Combatti, combatti per la gloria.
Slawa Ukrajini!
"Wenn der Faschismus einmal wiederkehrt, wird er nicht so dumm sein zu sagen, er wäre der Faschismus. Er wird sagen, er sei der Antifaschismus." (Ignazio Silone)
"In der Demokratie mästen sich Sozialisten in Parlamenten, im Sozialismus hungern Demokraten im KZ."
"There's no business like Shoah-Business!"
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)