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"Ein Angriff auf die Menschenwürde ist nur dann gegeben, wenn der angegriffenen Person ihr Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft abgesprochen und sie als unterwertiges Wesen behandelt wird", heißt es im Urteil der Verfassungsrichter.Eine Kammer des Karlsruher Gerichts hob Geldstrafen gegen drei Mitglieder des Vereins "Augsburger Bündnis - Nationale Opposition" auf. Sie hatten 2002 Plakate für eine "Aktion Ausländer-Rück-Führung - Für ein lebenswertes deutsches Augsburg" entworfen. Die "ausländerfeindliche Stoßrichtung" widerspreche zwar der in einer freiheitlichen Ordnung erwarteten Toleranz gegenüber Ausländern, so das Gericht; dass Ausländer aber als verächtlich hingestellt würden und damit ihre Menschenwürde verletzt werde, sei dem Plakat nicht zu entnehmen.