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Thema: EGMR-Urteil: Abschiebung eines Heroindealers verstößt gegen die Menschenrechte

  1. #1
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    Daumen hoch! EGMR-Urteil: Abschiebung eines Heroindealers verstößt gegen die Menschenrechte

    EGMR: Ausweisung eines am Heroinhandel (2,5 kg) Beteiligten (7 Jahre Freiheitsstrafe) verstößt gegen Art. 8 EMRK


    The applicant, Abdul Waheed Khan, is a Pakistani national who was born in 1975 and has been living in the United Kingdom since the age of three. He currently lives in Bradford (United Kingdom).

    ...THE COURT UNANIMOUSLY

    1. Declares the application admissible;

    2. Holds that there would be a violation of Article 8 of the Convention in the event of the applicant's deportation;

    3. Holds

    (a) that the respondent State is to pay the applicant...
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  2. #2
    Haßkrimineller Benutzerbild von wtf
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    Standard AW: EGMR-Urteil: Abschiebung eines Heroindealers verstößt gegen die Menschenrechte

    Ich finde auch, daß die Ausweisung gegen die Menschenwürde (seiner Opfer) verstößt.

    Mir würde eine eher finale Lösung des Problems im Millimeterbereich vorschweben.
    "When the people fear the government, that´s tyranny. When the government fears the people, that´s freedom." Thomas Jefferson

  3. #3
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    Standard AW: EGMR-Urteil: Abschiebung eines Heroindealers verstößt gegen die Menschenrechte

    Tja, wer Menschenrechte will, muss sie auch ernstnehmen.
    "Ensinai aos vossos filhos o trabalho, ensinai às vossas filhas a modéstia, ensinai a todos a virtude da economia. E se não poderdes fazer deles santos, fazei ao menos deles cristãos"

    Salazar

  4. #4
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    Standard AW: EGMR-Urteil: Abschiebung eines Heroindealers verstößt gegen die Menschenrechte

    Zitat Zitat von Salazar Beitrag anzeigen
    Tja, wer Menschenrechte will, muss sie auch ernstnehmen.
    Gilt das auch für den Dealer oder steht dem frei sie zu mißachten?

  5. #5
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    Standard AW: EGMR-Urteil: Abschiebung eines Heroindealers verstößt gegen die Menschenrechte

    Zitat Zitat von Salazar Beitrag anzeigen
    Tja, wer Menschenrechte will, muss sie auch ernstnehmen.
    "Menschenrechte" interpretiert doch eh jeder wie er will. Das UK darf Geert Wilders rauswerfen und mit Einreiseverbot belegen, aber keinen pakistanischen Staatsangehörigen, der 2,5 Kg Heroin ins Land schmuggelt?

  6. #6
    The box. You opened it. Benutzerbild von Schaschlik
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    Standard AW: EGMR-Urteil: Abschiebung eines Heroindealers verstößt gegen die Menschenrechte

    Zitat Zitat von Don Beitrag anzeigen
    Gilt das auch für den Dealer oder steht dem frei sie zu mißachten?

    Natürlich nicht, dafür wurde er ja auch zu 7 Jahren Haft verurteilt. Der EGMR hat die Frage beantwortet, ob eine Ausweisung als Strafe rechtmäßig ist. Es wurde überhaupt nicht in Frage gestellt, ob Drogenhandel hart bestraft werden muss.

  7. #7
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    Standard AW: EGMR-Urteil: Abschiebung eines Heroindealers verstößt gegen die Menschenrechte

    Zitat Zitat von Schaschlik Beitrag anzeigen
    Natürlich nicht, dafür wurde er ja auch zu 7 Jahren Haft verurteilt. Der EGMR hat die Frage beantwortet, ob eine Ausweisung als Strafe rechtmäßig ist. Es wurde überhaupt nicht in Frage gestellt, dass Drogenhandel hart bestraft werden muss.
    Es gibt kein Menschenrecht für den Aufenthalt in England.

  8. #8
    The box. You opened it. Benutzerbild von Schaschlik
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    Standard AW: EGMR-Urteil: Abschiebung eines Heroindealers verstößt gegen die Menschenrechte

    Zitat Zitat von Chanan Beitrag anzeigen
    "Menschenrechte" interpretiert doch eh jeder wie er will. Das UK darf Geert Wilders rauswerfen und mit Einreiseverbot belegen, aber keinen pakistanischen Staatsangehörigen, der 2,5 Kg Heroin ins Land schmuggelt?

    Das was UK mit Wilders gemacht hat, könnte es auch mit dem Pakistani machen: das Parlament beschließt für diesen einen Fall die Ausweisung. Wird das Parlament nicht machen, aber darum gehts beim Urteil des EGMR auch garnicht! Die Frage war, ob eine Ausweisung als Bestrafung für den Drogenhandel rechtmäßig ist und das wurde verneint.

    Ums auf Wilders zu beziehen: hätte man den beim Klauen im Supermarkt erwischt, wäre es nicht legal wenn ihn das Gericht als Strafe für den Diebstahl ausgewiesen hätte. Unabhängig davon darf aber das Parlament eine Ausweisung Wilders beschließen.


    Ist also so ein Äpfel - Birnen Ding

  9. #9
    The box. You opened it. Benutzerbild von Schaschlik
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    Standard AW: EGMR-Urteil: Abschiebung eines Heroindealers verstößt gegen die Menschenrechte

    Zitat Zitat von Don Beitrag anzeigen
    Es gibt kein Menschenrecht für den Aufenthalt in England.

    Nein, das gibt es auch nicht. Es gibt allerdings ein Recht auf verhältnismäßige Strafen und eine Ausweisung im Zuge einer Bestrafung durch das Gericht eines Mitgliedstaates ist nicht zulässig. Hat jedenfalls der EGMR entschieden und da die Mitgliedsstaaten dessen Entscheidungen akzeptieren müssen, ist das nunmal so.

    Es steht den Briten frei, im Parlament ein Ausschaffungsgesetz zu beschließen.


    Wäre die Ausweisung durch das Gericht legal, hieße das nichts anderes, als dass sich die Judikative über den Willen der Legislative (in dem Fall wohl Asylgesetze) setzt und das wäre zutiefst undemokratisch.

  10. #10
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    Standard AW: EGMR-Urteil: Abschiebung eines Heroindealers verstößt gegen die Menschenrechte

    Zitat Zitat von Schaschlik Beitrag anzeigen
    Das was UK mit Wilders gemacht hat, könnte es auch mit dem Pakistani machen: das Parlarment beschließt für diesen einen Fall die Ausweisung. Wird das Parlarment nicht machen, aber darum gehts beim Urteil des EGMR auch garnicht! Die Frage war, ob eine Ausweisung als Bestrafung für den Drogenhandel rechtmäßig ist und das wurde verneint.

    Ums auf Wilders zu beziehen: hätte man den beim Klauen im Supermarkt erwischt, wäre es nicht legal wenn ihn das Gericht als Strafe für den Diebstahl ausgewiesen hätte. Unabhängig davon darf aber das Parlament eine Ausweisung Wilders beschließen.


    Ist also so ein Äpfel - Birnen Ding
    Seit wann ist irgendein Parlament in Ausweisungen involviert?

    Das Einreiseverbot für Wilders beschloß nicht das Parlament, sondern das Innenministerium.
    Dafür hat man eine Exekutive.
    Das Parlament nennt man Legislative. Diese bestimmt die Gesetze eines Landes und danach richtet sich was legal ist.
    Im Unterschied zu legitim, was Du vermutlich meinst.

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