Das was UK mit Wilders gemacht hat, könnte es auch mit dem Pakistani machen: das Parlament beschließt für diesen einen Fall die Ausweisung. Wird das Parlament nicht machen, aber darum gehts beim Urteil des EGMR auch garnicht! Die Frage war, ob eine Ausweisung als Bestrafung für den Drogenhandel rechtmäßig ist und das wurde verneint.
Ums auf Wilders zu beziehen: hätte man den beim Klauen im Supermarkt erwischt, wäre es nicht legal wenn ihn das Gericht als Strafe für den Diebstahl ausgewiesen hätte. Unabhängig davon darf aber das Parlament eine Ausweisung Wilders beschließen.
Ist also so ein Äpfel - Birnen Ding