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Nein, das gibt es auch nicht. Es gibt allerdings ein Recht auf verhältnismäßige Strafen und eine Ausweisung im Zuge einer Bestrafung durch das Gericht eines Mitgliedstaates ist nicht zulässig. Hat jedenfalls der EGMR entschieden und da die Mitgliedsstaaten dessen Entscheidungen akzeptieren müssen, ist das nunmal so.
Natürlich ist es das. Wir weisen ja auch Leute aus die eine Strafe über 3 Jahre kriegen. Wenn auch viel zu selten.

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Es steht den Briten frei, im Parlament ein Ausschaffungsgesetz zu beschließen.
Offensichtlich haben sie eins. Sonst hätte das Gericht keine Ausweisung verfügen können.

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Wäre die Ausweisung durch das Gericht legal, hieße das nichts anderes, als dass sich die Judikative über den Willen der Legislative (in dem Fall wohl Asylgesetze) setzt und das wäre zutiefst undemokratisch.
Quatsch. Das verstieße gegen die Res Publika. Demokratie ist etwa anderes.
Das Gericht hat offensichtlich auch nicht gegen britische Gesetze gehandelt. Sondern gegen die Ansichten der Hobbyrichter des EGMR. Wie bekannt sind das überhaupt keine zum Richteramt befähigten Personen. Sondern höchstbestallte PC Politschranzen.