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Thema: EGMR-Urteil: Abschiebung eines Heroindealers verstößt gegen die Menschenrechte

  1. #11
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    Standard AW: EGMR-Urteil: Abschiebung eines Heroindealers verstößt gegen die Menschenrechte

    Zitat Zitat von Schaschlik Beitrag anzeigen
    Nein, das gibt es auch nicht. Es gibt allerdings ein Recht auf verhältnismäßige Strafen und eine Ausweisung im Zuge einer Bestrafung durch das Gericht eines Mitgliedstaates ist nicht zulässig. Hat jedenfalls der EGMR entschieden und da die Mitgliedsstaaten dessen Entscheidungen akzeptieren müssen, ist das nunmal so.
    Natürlich ist es das. Wir weisen ja auch Leute aus die eine Strafe über 3 Jahre kriegen. Wenn auch viel zu selten.

    Zitat Zitat von Schaschlik Beitrag anzeigen
    Es steht den Briten frei, im Parlament ein Ausschaffungsgesetz zu beschließen.
    Offensichtlich haben sie eins. Sonst hätte das Gericht keine Ausweisung verfügen können.

    Zitat Zitat von Schaschlik Beitrag anzeigen
    Wäre die Ausweisung durch das Gericht legal, hieße das nichts anderes, als dass sich die Judikative über den Willen der Legislative (in dem Fall wohl Asylgesetze) setzt und das wäre zutiefst undemokratisch.
    Quatsch. Das verstieße gegen die Res Publika. Demokratie ist etwa anderes.
    Das Gericht hat offensichtlich auch nicht gegen britische Gesetze gehandelt. Sondern gegen die Ansichten der Hobbyrichter des EGMR. Wie bekannt sind das überhaupt keine zum Richteramt befähigten Personen. Sondern höchstbestallte PC Politschranzen.

  2. #12
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    Standard AW: EGMR-Urteil: Abschiebung eines Heroindealers verstößt gegen die Menschenrechte

    Zitat Zitat von Schaschlik Beitrag anzeigen
    Das was UK mit Wilders gemacht hat, könnte es auch mit dem Pakistani machen: das Parlament beschließt für diesen einen Fall die Ausweisung. Wird das Parlament nicht machen, aber darum gehts beim Urteil des EGMR auch garnicht! Die Frage war, ob eine Ausweisung als Bestrafung für den Drogenhandel rechtmäßig ist und das wurde verneint.

    Ums auf Wilders zu beziehen: hätte man den beim Klauen im Supermarkt erwischt, wäre es nicht legal wenn ihn das Gericht als Strafe für den Diebstahl ausgewiesen hätte. Unabhängig davon darf aber das Parlament eine Ausweisung Wilders beschließen.


    Ist also so ein Äpfel - Birnen Ding
    Er hat aber nicht im Supermarkt geklaut sondern eine 7-jährige Haftstrafe aufgebrummt bekommen, was nach britischem Recht eine Ausweisung nach sich zieht.

  3. #13
    The box. You opened it. Benutzerbild von Schaschlik
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    Standard AW: EGMR-Urteil: Abschiebung eines Heroindealers verstößt gegen die Menschenrechte

    Zitat Zitat von Chanan Beitrag anzeigen
    Er hat aber nicht im Supermarkt geklaut sondern eine 7-jährige Haftstrafe aufgebrummt bekommen, was nach britischem Recht eine Ausweisung nach sich zieht.
    Das war mir nicht bekannt, bitte um Entschuldigung. :=

  4. #14
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    Standard AW: EGMR-Urteil: Abschiebung eines Heroindealers verstößt gegen die Menschenrechte

    Zitat Zitat von Schaschlik Beitrag anzeigen
    Wäre die Ausweisung durch das Gericht legal, hieße das nichts anderes, als dass sich die Judikative über den Willen der Legislative (in dem Fall wohl Asylgesetze) setzt und das wäre zutiefst undemokratisch.
    ?( Diese Taxonomie verstehe wer will, jedenfalls hat ja die Verwaltung beim Erlass der Abschiebung gegen britisches Recht verstoßen, sondern der EGMR hat im Nachhinein entschieden, dass es dabei gegen ein (völlig fluides) Metarecht namens "Menschenrecht" verstoßen habe.

  5. #15
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    Standard AW: EGMR-Urteil: Abschiebung eines Heroindealers verstößt gegen die Menschenrechte

    Das sind ja prima Aussichten!
    Geben wir gleich allen einen Europäischen Pass, dann haben wir alle länger was davon...

  6. #16
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    Standard AW: EGMR-Urteil: Abschiebung eines Heroindealers verstößt gegen die Menschenrechte

    Zitat Zitat von Salazar Beitrag anzeigen
    Tja, wer Menschenrechte will, muss sie auch ernstnehmen.
    Menschenrechte, eine mehr als dehnbare Formel, wird zu einer Ersatzreligion, die der Gesellschaft mehr schadet als nützt, wenn man sie so wie im vorliegenden Fall auslegt. Und auch mit Demokratie hat das nichts mehr zu tun, es ist die Diktatur nicht gewählter EU-Schranzen.
    Zur Zeit läuft dort eine Klage gegen Russland, Streitwert 63 Milliarden Eur.

  7. #17
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    Standard AW: EGMR-Urteil: Abschiebung eines Heroindealers verstößt gegen die Menschenrechte

    Zitat Zitat von klartext Beitrag anzeigen
    Menschenrechte, eine mehr als dehnbare Formel, wird zu einer Ersatzreligion, die der Gesellschaft mehr schadet als nützt, wenn man sie so wie im vorliegenden Fall auslegt. Und auch mit Demokratie hat das nichts mehr zu tun, es ist die Diktatur nicht gewählter EU-Schranzen.
    Zur Zeit läuft dort eine Klage gegen Russland, Streitwert 63 Milliarden Eur.

    Das wird Putin eher peripher tangieren..:P

  8. #18
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    Standard AW: EGMR-Urteil: Abschiebung eines Heroindealers verstößt gegen die Menschenrechte

    Zitat Zitat von klartext Beitrag anzeigen
    Menschenrechte, eine mehr als dehnbare Formel, wird zu einer Ersatzreligion, die der Gesellschaft mehr schadet als nützt, wenn man sie so wie im vorliegenden Fall auslegt. Und auch mit Demokratie hat das nichts mehr zu tun, es ist die Diktatur nicht gewählter EU-Schranzen.
    Zur Zeit läuft dort eine Klage gegen Russland, Streitwert 63 Milliarden Eur.
    1. Um das klarzustellen, stehe ich der Menschenrechtsideologie sehr kritisch gegenüber. Wer aber bereitist, mit diesem Instrument zu arbeiten, der kann es nicht selektiv anwenden.

    2. Zum 100.: Das hier betrifft die Europäische Menschenrechtskonvention bzw. den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Das ist NICHT die Diktatur nicht gewählter "EU-Schranzen".
    "Ensinai aos vossos filhos o trabalho, ensinai às vossas filhas a modéstia, ensinai a todos a virtude da economia. E se não poderdes fazer deles santos, fazei ao menos deles cristãos"

    Salazar

  9. #19
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    Standard AW: EGMR-Urteil: Abschiebung eines Heroindealers verstößt gegen die Menschenrechte

    Ob EU oder Europaparlament in diesem Falle - was liegt an Namen...

    Und was bitte ist der vorliegende Fall wenn kein Paradebeispiel für ebendie völlig selektive Anwendung eines nebulösen Metarechts?

  10. #20
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    Standard AW: EGMR-Urteil: Abschiebung eines Heroindealers verstößt gegen die Menschenrechte

    Zitat Zitat von Don Beitrag anzeigen
    Gilt das auch für den Dealer oder steht dem frei sie zu mißachten?
    Die Rechte in der Europäischen Menschenrechtskonvention sind nur gegen Staaten durchsetzbar, die diese Charta unterzeichnet haben.

    Um den Dealer kümmer sich das Strafrecht.
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    Salazar

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