Seit einiger Zeit gurken Beiträge und Aufrufe im Netz herum, in denen Solidarität mit der Erlanger Medienwissenschaftlerin Sabine Schiffer gefordert wird. Schiffer leitet in Erlangen das eigentlich nur aus ihr bestehende „Institut für Medienverantwortung“ und macht schon seit Jahren von sich reden, in dem sie beständig auf die angeblich negative Darstellung von Islam und Mohammedanern in den deutschen Medien hinweist.
Sabine Schiffer erhielt nun im Dezember 2009 einen Strafbefehl wegen übler Nachrede zum Nachteil eines Dresdner Polizeibeamten. Dieser hatte am 1. Juli 2009 den Ägypter Elwi Okaz im Landgericht Dresden ins Bein geschossen. Okaz hatte dort mit Alexander Wiens am Boden eines Gerichtssaales gekämpft. Wiens hatte zuvor mehrfach auf Okaz Ehefrau Marwa el-Sherbini eingestochen und diese tödlich verletzt, Okaz wollte ihr helfen. Der auf den vom Richter gegebenen Alarm reagierende Polizist wollte das Gerangel, bei dem auch das Messer von Wiens immer noch im Spiel war, so schnell wie möglich beenden und schoss deshalb einem der Männer, Okaz, ins Bein. Der Polizist wurde bereits vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen, da er eben nicht anders handeln konnte.
Schiffer nun unterstellte am 14. Juli 2009 (ein interessantes Datum, nicht?) in einem Interview mit dem iranischen Staatsrundfunk diesem Polizisten, unbewusst rassistisch gehandelt zu haben und hat dabei auch die deutsche Politik und die deutschen Medien beschuldigt, antiislamischen Rassismus zu fördern. Wegen dieser Unterstellung gegen den Polizisten erhielt sie nun einen Strafbefehl, dem sie widersprochen hat. Im März 2010 wird deshalb ein öffentliches Verfahren gegen sie stattfinden.
Nun gibt es diese Solidaritätsaufrufe, in denen die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit beschworen und eingefordert wird. Schnell kommt die Behauptung zustande, die Staatsanwaltschaft und andere Justizorgane wollten die Frau mundtot machen weil sie Kritik an der Polizei übt. Das mag vielleicht sogar zutreffen, änder aber nichts an meiner Auffassung, dass man mit dieser Frau keine Solidarität haben sollte, zumindest hier nicht. Die Rassismusunterstellung ist in Deutschland immer noch dahingehend konnotiert, dass mit der Bezeichnung „Rassist“ die Bedeutung „Nazi“ oder „Rechtsextremist“ einhergeht. Hier geht es um einen bestimmten Polizisten der in einer bestimmten Situation reagiert hat. Auch die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit muss ihre Schranke in den legitimen Persönlichkeitsrechten Anderer finden, und auch ein Polizist hat selbstverständlich Anrecht auf diesen Schutz, vor allem da er freigesprochen wurde. Folge: Es ist absolut legitim und sogar geboten, die Frau wegen übler Nachrede zu belangen und ihr weitere dergeartete unbewiesene Unterstellungen zu untersagen.
Daher: Nein zur Solidarität mit Frau Sabine Schiffer! Ja zum Schutz von Persönlichkeitsrechten!