Zitat von
GG146
Das mit der Feigheit der Politik passt bei solchen Problemen meistens, in dem speziellen Fall "Sicherungsverwahrung" hat sich das BVerfG allerdings auch nicht gerade als heldenhaft erwiesen.
Wir hatten übrigens vor 1 1/2 Jahren als GG - Aktivierer versucht, eine Diskussion über eine Sicherungsverwahrung ohne jeden Strafcharakter auf Foren zu bringen, das ist uns total um die Ohren geflogen. Das wurde mit KZ`s usw. verglichen, obwohl es nur darum ging, den notwendigen Schutz der Allgemeinheit vor nachhaltig gefährlichen Gewaltverbrechern so weit wie möglich von der bereits abgesessenen Strafe zu unterscheiden und die Lebensbedingungen in der SV denen in Freiheit so weit wie möglich anzugleichen.
Jetzt sagt auf einmal der europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass die Ähnlichkeit der Bedingungen der SV zur Bestrafung das Riesenproblem überhaupt sei. Das sei praktisch als quasi - Bestrafung zu betrachten.