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Thema: Sicherungsverwahrung / Sammelstrang

  1. #1
    GESPERRT
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    Standard Sicherungsverwahrung / Sammelstrang

    Mit den grundsätzlichen Fragen zum Thema "Sicherungsverwahrung" sind die GG - Aktivierer schon im Jahre 2008 auf die Foren gegangen und haben nur Irritationen hervorgerufen, sind als rechtsradikal diffamiert worden usw.

    Jetzt beschäftigt das auf einmal alle deutschen Obergerichte und den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Wir waren einfach zu früh dran, die gesellschaftliche Diskussion muss im Rahmen der jetzt laufenden Prozesse erst einmal in Gang kommen:

    Eine fragwürdige Entscheidung

    (...)

    Der Bundesgerichtshof hat heute ein aufsehenerregendes Urteil zur nachträglichen Sicherungsverwahrung gefällt. Sie wurde erstmals bestätigt bei einem nach Jugendstrafrecht Verurteilten. Alle schwerwiegenden Bedenken verfassungsrechtlicher und europarechtlicher Art gegen das zugrunde liegende Gesetz von 2008 hat das Karlsruher Gericht beiseite geschoben.

    (...)
    Quelle: [Links nur für registrierte Nutzer]

  2. #2
    MOHAMMELS TODFEIND Benutzerbild von Hilarius
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    Standard AW: BGH zur Sicherungsverwahrung

    Diese Entscheidung ist akzeptabel

  3. #3
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    Standard AW: BGH zur Sicherungsverwahrung

    Zitat Zitat von Hilarius Beitrag anzeigen
    Diese Entscheidung ist akzeptabel
    ... wird aber sehr wahrscheinlich keinen Bestand haben, der europäische Gerichtshof für Menschenrechte tendiert derzeit dahin, die SV rechtlich wie eine Strafe einzustufen, das wird in diesem Fall vermutlich die Konsequenz haben, dass sie für Jugendliche am Ende ausgeschlossen wird.

  4. #4
    Enfant terrible Benutzerbild von Cinnamon
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    Standard AW: BGH zur Sicherungsverwahrung

    Was hat den BGH geritten, sich einfach über die Aussagen des höchsten europäischen Gerichtshofes hinwegzusetzen und die SV wieder zu stärken, nur damit sie wieder vom EuGHMR aufgehoben wird. Dieser hat richtigerweise entschieden, dass die SV gegen das Rückwirkungs- und das Doppelbestrafungsverbot verstößt und dass die deutsche Justiz sich auf einen allzuformalen Strafbegriff zurückgezogen hat.

    Wenn man Leute lebenslang wegsperren will ist das ok, aber dann bitte mit lebenslanger Freiheitsstrafe.
    Mit Zimt und Zucker

  5. #5
    MOHAMMELS TODFEIND Benutzerbild von Hilarius
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    Standard AW: BGH zur Sicherungsverwahrung

    Die Justiz steht natürlich vor dem Dilemma, einerseits den Schutz möglicher Opfer garantieren zu müssen (aber nicht zu können oder wollen).

    Andererseits gibt es leider keine reale LEBENSLÄNGLICHE Strafe in dieser BrD, so das auch der perverseste aller Täter wieder in die Freiheit entlassen werden wird...

  6. #6
    Enfant terrible Benutzerbild von Cinnamon
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    Standard AW: BGH zur Sicherungsverwahrung

    Zitat Zitat von Hilarius Beitrag anzeigen
    Die Justiz steht natürlich vor dem Dilemma, einerseits den Schutz möglicher Opfer garantieren zu müssen.

    Andererseits gibt es leider keine reale LEBENSLÄNGLICHE Strafe in dieser BrD, so das auch der perverseste aller Täter wieder in die Freiheit entlassen werden wird...
    Die SV und ihr Schutz ist letztlich auf die Feigheit der Politik zurückzuführen. Das BVerfG hat in den 70ern geurteilt dass die lebenslange Freiheitsstrafe nur eine Besserungsperspektive beinhalten muss. Also: Der Täter muss die Aussicht auf eine zweite Chance haben. Niemand hat gesagt, dass diese Chance nicht vom Wohlverhalten des Täters abhängig gemacht werden darf. Die Politik kann lebenslange Strafe auch für andere Delikte als Mord einführen und kann diese bei weiterer Gefährlichkeit auch bis zum Schluss vollstrecken lassen.
    Mit Zimt und Zucker

  7. #7
    GESPERRT
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    Standard AW: BGH zur Sicherungsverwahrung

    Zitat Zitat von Finrod Carnesîr Beitrag anzeigen
    Die SV und ihr Schutz ist letztlich auf die Feigheit der Politik zurückzuführen. Das BVerfG hat in den 70ern geurteilt dass die lebenslange Freiheitsstrafe nur eine Besserungsperspektive beinhalten muss. Also: Der Täter muss die Aussicht auf eine zweite Chance haben. Niemand hat gesagt, dass diese Chance nicht vom Wohlverhalten des Täters abhängig gemacht werden darf. Die Politik kann lebenslange Strafe auch für andere Delikte als Mord einführen und kann diese bei weiterer Gefährlichkeit auch bis zum Schluss vollstrecken lassen.
    Das mit der Feigheit der Politik passt bei solchen Problemen meistens, in dem speziellen Fall "Sicherungsverwahrung" hat sich das BVerfG allerdings auch nicht gerade als heldenhaft erwiesen.


    Wir hatten übrigens vor 1 1/2 Jahren als GG - Aktivierer versucht, eine Diskussion über eine Sicherungsverwahrung ohne jeden Strafcharakter auf Foren zu bringen, das ist uns total um die Ohren geflogen. Das wurde mit KZ`s usw. verglichen, obwohl es nur darum ging, den notwendigen Schutz der Allgemeinheit vor nachhaltig gefährlichen Gewaltverbrechern so weit wie möglich von der bereits abgesessenen Strafe zu unterscheiden und die Lebensbedingungen in der SV denen in Freiheit so weit wie möglich anzugleichen.

    Jetzt sagt auf einmal der europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass die Ähnlichkeit der Bedingungen der SV zur Bestrafung das Riesenproblem überhaupt sei. Das sei praktisch als quasi - Bestrafung zu betrachten.

  8. #8
    Enfant terrible Benutzerbild von Cinnamon
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    Standard AW: BGH zur Sicherungsverwahrung

    Zitat Zitat von GG146 Beitrag anzeigen
    Das mit der Feigheit der Politik passt bei solchen Problemen meistens, in dem speziellen Fall "Sicherungsverwahrung" hat sich das BVerfG allerdings auch nicht gerade als heldenhaft erwiesen.


    Wir hatten übrigens vor 1 1/2 Jahren als GG - Aktivierer versucht, eine Diskussion über eine Sicherungsverwahrung ohne jeden Strafcharakter auf Foren zu bringen, das ist uns total um die Ohren geflogen. Das wurde mit KZ`s usw. verglichen, obwohl es nur darum ging, den notwendigen Schutz der Allgemeinheit vor nachhaltig gefährlichen Gewaltverbrechern so weit wie möglich von der bereits abgesessenen Strafe zu unterscheiden und die Lebensbedingungen in der SV denen in Freiheit so weit wie möglich anzugleichen.

    Jetzt sagt auf einmal der europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass die Ähnlichkeit der Bedingungen der SV zur Bestrafung das Riesenproblem überhaupt sei. Das sei praktisch als quasi - Bestrafung zu betrachten.
    Nun, ich sehe das ähnlich wie der EuGHMR. Ich sehe die SV generell als problematisch. Eben weil man damit feige vorgeht.
    Mit Zimt und Zucker

  9. #9
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    Standard AW: BGH zur Sicherungsverwahrung

    Zitat Zitat von Finrod Carnesîr Beitrag anzeigen
    Nun, ich sehe das ähnlich wie der EuGHMR. Ich sehe die SV generell als problematisch. Eben weil man damit feige vorgeht.
    Nach allem, was ich zum Thema "Sicherungsverwahrung" in den letzten Jahren gelesen habe, würde ich den Terminus "Feigheit" tatsächlich auch in den Vordergrund stellen - bezogen auf Rechtspoltiker und auf die höchsten Richter.

  10. #10
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    Standard AW: BGH zur Sicherungsverwahrung

    Zitat Zitat von GG146 Beitrag anzeigen
    Nach allem, was ich zum Thema "Sicherungsverwahrung" in den letzten Jahren gelesen habe, würde ich den Terminus "Feigheit" tatsächlich auch in den Vordergrund stellen - bezogen auf Rechtspoltiker und auf die höchsten Richter.
    Dabei taucht wieder das ungelöste Problem auf, welches Gericht vorrangig ist.
    Ob z.B, ein Urteil unseres Bundesverfassungsgerichts dort aufgehoben werden kann und damit ein europäischer Gerichtshof unsere Verfassung definiert, ist völlig ungeklärt.

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