Das heißt also, der Polizeibeamte darf weiter im Amt bleiben, gut so. Die Mitschuld des Opfers war auf jeden Fall größer als die Schuld des Polizisten.Jener Polizist, der in der Nacht auf den 5. August 2009 in einem Kremser Supermarkt einen 14-jährigen Einbrecher erschossen hat, ist am Freitagnachmittag im Landesgericht Korneuburg wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen schuldig erkannt worden. Richter Manfred Hohenecker verhängte dafür acht Monate Haft, die dem Beamten zur Gänze bedingt nachgesehen wurden. Zuvor hatte sich der 43-Jährige schuldig im Sinne der Anklage bekannt
"Es war wahrscheinlich so, dass ich in der Situation überreagiert habe... in der Situation, wo ich ihm gegenübergestanden bin", sagte der 43-jährige Angeklagte zu Begin des letzten Verhandlungstages. "Es wäre vielleicht eine andere Möglichkeit gewesen, dass ich zurückgegangen wäre", sagte der 43-Jährige weiter. "… oder nicht geschossen hätten", wie Richter Manfred Hohenecker hinzufügte.
Er habe "aus Furcht" geschossen, weil er bei dem 14-Jährigen zuvor im dunklen Verbindungsgang zum Verkaufsraum eine Gartenharke wahrgenommen hätte, betonte der Angeklagte. In den Rücken habe er den Burschen betroffen, weil dieser im Moment eine Drehbewegung eingeleitet hatte. Der Richter quittierte das späte Geständnis mit Wohlwollen: "Das ist ein guter Zug von Ihnen
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