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Thema: Nach Todesschuss: Polizist fasst acht Monate bedingt aus

  1. #1
    Österreich zuerst Benutzerbild von WIENER
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    Standard Nach Todesschuss: Polizist fasst acht Monate bedingt aus

    Jener Polizist, der in der Nacht auf den 5. August 2009 in einem Kremser Supermarkt einen 14-jährigen Einbrecher erschossen hat, ist am Freitagnachmittag im Landesgericht Korneuburg wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen schuldig erkannt worden. Richter Manfred Hohenecker verhängte dafür acht Monate Haft, die dem Beamten zur Gänze bedingt nachgesehen wurden. Zuvor hatte sich der 43-Jährige schuldig im Sinne der Anklage bekannt
    "Es war wahrscheinlich so, dass ich in der Situation überreagiert habe... in der Situation, wo ich ihm gegenübergestanden bin", sagte der 43-jährige Angeklagte zu Begin des letzten Verhandlungstages. "Es wäre vielleicht eine andere Möglichkeit gewesen, dass ich zurückgegangen wäre", sagte der 43-Jährige weiter. "… oder nicht geschossen hätten", wie Richter Manfred Hohenecker hinzufügte.

    Er habe "aus Furcht" geschossen, weil er bei dem 14-Jährigen zuvor im dunklen Verbindungsgang zum Verkaufsraum eine Gartenharke wahrgenommen hätte, betonte der Angeklagte. In den Rücken habe er den Burschen betroffen, weil dieser im Moment eine Drehbewegung eingeleitet hatte. Der Richter quittierte das späte Geständnis mit Wohlwollen: "Das ist ein guter Zug von Ihnen

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    Das heißt also, der Polizeibeamte darf weiter im Amt bleiben, gut so. Die Mitschuld des Opfers war auf jeden Fall größer als die Schuld des Polizisten.
    Geändert von WIENER (12.03.2010 um 14:04 Uhr)
    „ Wer in einem gewissen Alter nicht merkt , daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist , merkt es aus einem "gewissen" Grunde nicht .“

  2. #2
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    Standard AW: Nach Todesschuss: Polizist fasst acht Monate bedingt aus

    Zitat Zitat von WIENER Beitrag anzeigen
    Das heißt also, der Polizeibeamte darf weiter im Amt bleiben, gut so. Die Mitschuld des Opfers war auf jeden Fall größer als die Schuld des Polizisten.
    Verlink das mal bidde...

  3. #3
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    Standard AW: Nach Todesschuss: Polizist fasst acht Monate bedingt aus

    Zitat Zitat von Polemi666 Beitrag anzeigen
    Verlink das mal bidde...
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    „ Wer in einem gewissen Alter nicht merkt , daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist , merkt es aus einem "gewissen" Grunde nicht .“

  4. #4
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    Standard AW: Nach Todesschuss: Polizist fasst acht Monate bedingt aus

    Zitat Zitat von WIENER Beitrag anzeigen
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    Ich meinte das Urteil, dass du zitierst...

  5. #5
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    Standard AW: Nach Todesschuss: Polizist fasst acht Monate bedingt aus

    Zitat Zitat von Polemi666 Beitrag anzeigen
    Ich meinte das Urteil, dass du zitierst...

    sorry, [Links nur für registrierte Nutzer]
    „ Wer in einem gewissen Alter nicht merkt , daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist , merkt es aus einem "gewissen" Grunde nicht .“

  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Nach Todesschuss: Polizist fasst acht Monate bedingt aus

    Zitat Zitat von WIENER Beitrag anzeigen
    Das heißt also, der Polizeibeamte darf weiter im Amt bleiben, gut so. Die Mitschuld des Opfers war auf jeden Fall größer als die Schuld des Polizisten.
    Das geht aus dem Artikel nicht hervor, Wiener. Eigentlich müsstest du dich doch als Österreicher mit den österreichischen Sprachgeflogenheiten auskennen.
    Was im österreichischen "bedingt nachgesehen" heißt, meint im deutschen Sprachgebrauch nichts anderes als "auf Bewährung".
    Das ganze betrifft nur das Strafrecht, Wiener und, da unterscheiden sich Österreich und Deutschland nicht, eine strafrechtliche Verurteilung hat auch immer diziplinarechtliche Folgen.

    Welche das sind, kann ich dir nicht sagen, da ich das österreichische Diziplinarrecht nicht genau kenne.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  7. #7
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    Standard AW: Nach Todesschuss: Polizist fasst acht Monate bedingt aus

    Wenn Polizisten von der Schusswaffe Gebrauch machen, sollten sie vorher mit der Staatsanwaltschaft Rücksprache halten. Dann türmt der Verbrecher, wofür Polizisten wiederum belangt werden, aber wenigstens nicht so stark wie beim Schusswaffengebrauch.

    Am besten wäre es, wenn Polizisten gar keine Schusswaffen mit sich tragen, sondern nur einen Knüppel, den sie aber auch nicht benutzen sollten, denn das tut ja weh.
    Angebot und Nachfrage...das ist es, worauf ihr Menschen des nächsten Jahrhunderts stolz sein werdet. Friedrich Nietzsche

  8. #8
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    Standard AW: Nach Todesschuss: Polizist fasst acht Monate bedingt aus

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Das geht aus dem Artikel nicht hervor, Wiener. Eigentlich müsstest du dich doch als Österreicher mit den österreichischen Sprachgeflogenheiten auskennen.
    Was im österreichischen "bedingt nachgesehen" heißt, meint im deutschen Sprachgebrauch nichts anderes als "auf Bewährung".
    Das ganze betrifft nur das Strafrecht, Wiener und, da unterscheiden sich Österreich und Deutschland nicht, eine strafrechtliche Verurteilung hat auch immer diziplinarechtliche Folgen.

    Welche das sind, kann ich dir nicht sagen, da ich das österreichische Diziplinarrecht nicht genau kenne.
    Dafür ich, Polizeibeamte die nicht zu mindestens 9 Monaten oder mehr "bedingt" verurteilt werden, können und dürfen nicht gekündigt werden. Sie machen in der Regel 1-2 Jahre Innendienst, werden versetzt und dürfen danach weitermachen. Das Strafmaß "8 Monate" wurde deshalb sehr wahrscheinlich mit Bedacht gewählt.
    „ Wer in einem gewissen Alter nicht merkt , daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist , merkt es aus einem "gewissen" Grunde nicht .“

  9. #9
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    Standard AW: Nach Todesschuss: Polizist fasst acht Monate bedingt aus

    Acht Monate bedingt für Kremser Polizisten

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    KORNEUBURG. Acht Monate bedingt: So lautet das Urteil für den Polizisten, der in der Nacht auf den 5. August 2009 in einem Kremser Supermarkt einen 14-jährigen Einbrecher erschossen hat.


    Der 43-Jährige wurde am Freitagnachmittag im Landesgericht Korneuburg wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen schuldig erkannt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Richter Manfred Hohenecker bemerkte in der Urteilsbegründung: „Ich hoffe, dass Sie nicht mehr Außendienst ausüben.“

    Verteidiger Rainer Rienmüller erbat drei Tage Bedenkzeit, Staatsanwältin Magdalena Eichinger gab vorerst keine Erklärung ab. Ex lege hat die verhängte Strafe - sollte sie in Rechtskraft erwachsen - keine Auswirkungen auf die weitere berufliche Laufbahn des Polizisten: Ein automatischer Amtsverlust tritt kraft Gesetzes erst bei einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe ein. Allfällige berufliche bzw. dienstrechtliche Konsequenzen liegen somit ausschließlich bei den Disziplinarbehörden der Polizei.

    Richter Manfred Hohenecker ging „im Zweifel davon aus, dass der Angeklagte den Tod des Florian P. nicht ernsthaft für möglich gehalten hat“, wie er in der Urteilsbegründung feststellte. Zugleich betonte er: „Bei professionellerer Verhaltensweise, die von Ihnen als Polizist zu erwarten ist, wäre Florian noch am Leben.“

    Er werde die beschlagnahmte Dienstwaffe des Polizisten nicht diesem, sondern dem Landespolizeikommando NÖ übermitteln, kündigte der Richter an: „Ich hoffe, dass Sie Ihnen nicht mehr ausgefolgt wird.“

    Für Hohenecker stand fest, dass der Angeklagte und seine Kollegin einen Angriff befürchten mussten, als sie in dem Supermarkt den vermummten Einbrechern begegneten. Dem Beamten wäre es darum gegangen, „einen Verbrecher auf frischer Tat festzunehmen“. Er wäre Florian P. „in der Absicht, die Festnahme zu erzwingen“ in den Verkaufsraum gefolgt. Dort habe er von der Dienstwaffe Gebrauch gemacht, „um einen vermeintlichen Angriff auf seine Person abzuwehren“.

    Dabei habe der 43-Jährige „einfach abgedrückt und nicht auf die Beine gezielt“, und das in dem Moment, in dem sich der Jugendliche umdrehen wollte. Wie Hohenecker betonte, konnte das vom Polizisten behauptete „Erschrecken“ über die angeblich erneute Gefahrensituation „eindeutig nicht widerlegt werden“.

    Der Polizist sei „im Zweifel einem Unzuständigkeitsurteil entgangen“ (das der Richter fällen hätte müssen, hätte er ein Vorsatzdelikt für möglich gehalten, Anm.). Der Beamte wäre verpflichtet gewesen, „seinen Job ordentlich und sorgsam zu erledigen und dabei maßhaltend vorzugehen“, hielt der Richter fest. Der 43-Jährige habe aber „mehrere Sorgfaltsverstöße“ gesetzt. Bei der Strafbemessung mildernd waren der bisherige untadelige Wandel des Polizisten, sein „reumütiges Geständnis, von dem ich den Eindruck hatte, dass er es ernst meint“ sowie „das massive Mitverschulden des Opfers“, so Hohenecker.

    Ein reumütiges Geständnis gab es allerdings erst am Freitag: Am Vormittag hatte sich der 43-Jährige entgegen seiner Erstverantwortung doch schuldig im Sinn der Anklage bekannt. „Es war wahrscheinlich so, dass ich in der Situation überreagiert habe. In der Situation, wo ich ihm gegenübergestanden bin. Es wäre vielleicht eine andere Möglichkeit gewesen. Dass ich zurückgegangen wäre“, sagte der Beamte. Er habe „aus Furcht“ geschossen, weil er bei Florian P. zuvor im dunklen Verbindungsgang zum Verkaufsraum eine Gartenharke wahrgenommen hätte, betonte der Angeklagte.

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  10. #10
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    Standard AW: Nach Todesschuss: Polizist fasst acht Monate bedingt aus

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    Welche Schuld des Polizisten? ?(

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