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Thema: Beweismittel

  1. #1
    Isolani Benutzerbild von Irratio
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    Standard Beweismittel

    Ich wollte nur mal fragen, ob aufgenommene Telefonate vor Gericht als Beweismittel erlaubt sind... und wenn nein, warum nicht, oder unter welchen Umständen vll schon...
    Danke.

    Irratio.
    Du gleichst dem Geist, den du begreifst, nicht mir!

    Ich fürchte mich so vor der Menschen Wort...

  2. #2
    GESPERRT
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    Sie sind nicht erlaubt.

    Wenn Du jemanden aufnehmen wilst, mußt Du Deinem Gesprächspartner auf diesem Umstand hinweisen. Hast du dieses nicht gemacht, sind Deine Aufnahmen in keinem Falle gerichtsverwertbar.

    Gruß
    Roberto

  3. #3
    Isolani Benutzerbild von Irratio
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    Was ist eigentlich DAFÜR die Begründung? Ich versteh das Rechtssystem gerade mal wieder nicht...

    Irratio, in Agape.
    Du gleichst dem Geist, den du begreifst, nicht mir!

    Ich fürchte mich so vor der Menschen Wort...

  4. #4
    GESPERRT
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    Was hast du denn aufgenommen ?

  5. #5
    Isolani Benutzerbild von Irratio
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    Standard

    ... Gespräche, in denen ein Gegenüber sich dazu bekennt, das Gericht belügen zu wollen, widersprüchliche Aussagen macht...

    Irratio.
    Du gleichst dem Geist, den du begreifst, nicht mir!

    Ich fürchte mich so vor der Menschen Wort...

  6. #6
    Progressiver Nationalist Benutzerbild von mggelheimer
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    Ich glaub in der USA wären das keine zulässigen Beweisstücke, bei uns sind sie sicher zulässig.
    Dem Kühnen allein ist das Glück hold
    Clausewitz

  7. #7
    Isolani Benutzerbild von Irratio
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    Standard

    Hat irgendwer die entsprechenden Textstellen im Gesetzbuch? Würde gerne mal etwas stöbern...
    Wieder danke.

    Irratio.
    Du gleichst dem Geist, den du begreifst, nicht mir!

    Ich fürchte mich so vor der Menschen Wort...

  8. #8
    Werbeträger Benutzerbild von LuckyLuke
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    Standard

    Zitat Zitat von Irratio
    Was ist eigentlich DAFÜR die Begründung? Ich versteh das Rechtssystem gerade mal wieder nicht...

    Irratio, in Agape.

    Auf alle Fälle in einen Prozess einbringen!


    Deutsche Gerichte wägen die unterschiedlichen Rechtsgüter ab.

    Also denjenigen erst vereidigen lassen und ihm dann das Ding vor'n Latz knallen.

    Dann steht Straftat(Meineid) gegen Ordnungswidrigkeit(Aufzeichnen).
    MfG LL

    Schreibt (als Mod)
    in Rot

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