Das zeigt eher Erscheinungen von Schizophrenie bei der Justiz. Intensivtäter mit einer zweistelligen Zahl offener Gewaltdelikte werden nicht in U - Haft genommen, während der Fluchtgrund "kein fester Wohnsitz in Deutschland" ohne Rücksicht auf die Besonderheiten des Falles, der schwachen Beweislage und der Person des Beschuldigten absolut starr - und in diesem Fall m. M. n. falsch - ausgelegt wird.