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Thema: Der Fall Kachelmann

  1. #53571
    ehem. Paul Felz Benutzerbild von Paul Felz
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    Standard AW: Der Fall Kachelmann- und der Freispruch " in dubio pro reo "

    Zitat Zitat von FranzKonz Beitrag anzeigen
    Nun ja, es gibt durchaus auch noch andere Stränge, die zur Dokumentation der Allgemeinen Hühnertheorie taugen. Schau mal:

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    Gegen Fakten ist eben kein Kraut gewachsen

  2. #53572
    Selberdenker Benutzerbild von FranzKonz
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    Standard AW: Der Fall Kachelmann- und der Freispruch " in dubio pro reo "

    Zitat Zitat von Paul Felz Beitrag anzeigen
    Ich weiß die Namen auch so
    Moderator kommt eben von Moderat, aber gegen die Macht des Faktischen ist letztendlich kein Kraut gewachsen. Und dumm ist Henri sicherlich nicht, so daß er sich auch bei noch so großer Anstrengung nicht gegen die Erkenntnis der Wahrheit sperren kann. Gerade dieser Strang läßt ihm ja keine Wahl.
    Henri ist einfach zu gut für die Welt. Wenn so ein Huhn zu ihm kommt und jammert und töööödlich beleidigt ist, dann kann er einfach nicht anders. So sind diese Gutmenschen nun mal. X(
    „Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)

  3. #53573
    mll Bewegung 31. Oktober Benutzerbild von twoxego
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    Standard AW: Der Fall Kachelmann- und der Freispruch " in dubio pro reo "

    wieso seid Ihr eigentlich gleichzeitig da?
    überanstrengt das hirn, das Ihr Euch teilt, besser nicht.
    "Musiker sind dumm, faul und habgierig!"
    ~Frank Zappa~



  4. #53574
    Selberdenker Benutzerbild von FranzKonz
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    Standard AW: Der Fall Kachelmann- und der Freispruch " in dubio pro reo "

    Zitat Zitat von Paul Felz Beitrag anzeigen
    Gegen Fakten ist eben kein Kraut gewachsen
    Die Parallele zum Fall Kachelmann ist klar: Fakten gegen Glauben.
    „Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)

  5. #53575
    Lilly mit drei L Benutzerbild von Lilly
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    Standard AW: Der Fall Kachelmann- und der Freispruch " in dubio pro reo "

    Zitat Zitat von maxikatze Beitrag anzeigen
    Du hast Frau Bachmeier als Beispiel gebracht und mir unterstellt, ich würde sie als Mörderin bezeichnen. Bis dato war von ihr nicht die Rede. Habe lediglich anschliessend nachgefragt, als was Du sie bezeichnen würdest. Danach hast Du aus einer Bachmeier eine Bachmann gemacht.
    Mir ist es verhältnismäßig egal, ob nun Mörderin oder Totschlägerin. Das Ergebnis ist dasselbe.
    Entschuldige, mich macht diese Kachelmannerei hier schon ganz konfus. Es war ein Schreibfehler und du weißt das auch.

    Ausserdem habe ICH Marianne Bachmeier eben nicht ins Spiel gebracht und du HAST sie als Mörderin bezeichnet, verdreh bitte nicht schon wieder alles. [Links nur für registrierte Nutzer]

    Und ob Mörderin oder Totschlägerin dürfte dir spätestens dann nicht mehr egal sein, wenn du jemanden als Mörder bezeichnest, der keiner ist.
    Wer nicht genießt, ist ungenießbar.


  6. #53576
    Lilly mit drei L Benutzerbild von Lilly
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    21.01.2010
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    Standard AW: Der Fall Kachelmann- und der Freispruch " in dubio pro reo "

    Zitat Zitat von batumi Beitrag anzeigen
    Rache kann nach deutschem Recht ein Mordmerkmal nach § 211 Abs. 2 StGB in Form eines niedrigen Beweggrundes darstellen, falls die Rache ihrerseits auf niedrigen Motiven beruht. Wer einen Menschen aus niedrigen Beweggründen heraus tötet, ist als Mörder – und nicht nur als Totschläger – zu bestrafen. Ihm droht lebenslange Haft. In der Rechtsprechung wurde beispielsweise eine Tötung aus Rache für eine wahrheitsgemäße Belastung wegen einer Straftat als Mord angesehen.[27]
    Rache ist eine Handlung, die den Ausgleich zuvor erlittenen Unrechts bewirken soll. Sie ist immer eine physische oder psychische Gewalttat. Vom Verbrechen wird sie im archaischen Recht nur durch die Rechtmäßigkeit unterschieden.

    Quelle: Wiki

    Bachmeier hatte Glück, dass sie den Mörder ihres Kindes ermordet hat, und aufgrund der Publicity die dieser Fall erlebte (an was erinnert mich das jetzt?) hat sie erhebliche Pluspunkte gesammelt, was nichts an der Tatsache ändert: sie ist eine Mörderin, auch wenn ich sie verstehe. Mir ist es übrigens schnuppe, wie das Gericht in diesem Fall (oder einem anderen) einen Mörder nennt.
    Noch eine, die ihre eigene Rechtssprechung für die einzig Wahre hält. Ist es ein "niederer Beweggrund", den Menschen zu töten, der sein Kind umgebracht hat? Nicht, dass ich Bachmeiers Tat rechtfertigen möchte, aber nachvollziehen kann ich sie und einen "niederen Beweggrund" kann ich persönich nicht erkennen, genauso wenig, wie damals das Gericht und deshalb war Marianne Bachmeier keine Mörderin und darf folglich auch nicht als solche bezeichnet werden.

    Um es mal deutlich zu machen: hier wird von Leuten, die sofort dagegenhalten, wenn eine nachweislich der Lüge überführte Frau als Lügnerin bezeichnet wird. Im selben Atemzug bezeichnen sie aber eine Frau, die der Schmerz dazu trieb, den Mörder ihres Kindes zu töten und die vom Gericht als Totschlägerin verurteilt wurde, als Mörderin.
    Wer nicht genießt, ist ungenießbar.


  7. #53577
    ehem. Paul Felz Benutzerbild von Paul Felz
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    Standard AW: Der Fall Kachelmann- und der Freispruch " in dubio pro reo "

    Zitat Zitat von FranzKonz Beitrag anzeigen
    Die Parallele zum Fall Kachelmann ist klar: Fakten gegen Glauben.
    Allerdings. Oder: Verstand gegen Gefühl.

  8. #53578
    Isser nicht geil...?! ;) Benutzerbild von Hydrant
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    Standard AW: Der Fall Kachelmann- und der Freispruch " in dubio pro reo "

    Für alle Interessierten:
    Das Kachelmann-Interview in der Weltwoche.

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Hier könnte auch etwas Sinnvolles stehen, zum Beispiel ein Bier.
    Selbstverständlich gebe ich hier nur meine Meinung wi(e)der!
    Oh hoffet, ihr Suchenden...

  9. #53579
    Orderkrixlerwächterin Benutzerbild von batumi
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    Standard AW: Der Fall Kachelmann- und der Freispruch " in dubio pro reo "

    Zitat Zitat von Lilly Beitrag anzeigen
    Entschuldige, mich macht diese Kachelmannerei hier schon ganz konfus. Es war ein Schreibfehler und du weißt das auch.

    Ausserdem habe ICH Marianne Bachmeier eben nicht ins Spiel gebracht und du HAST sie als Mörderin bezeichnet, verdreh bitte nicht schon wieder alles. [Links nur für registrierte Nutzer]

    Und ob Mörderin oder Totschlägerin dürfte dir spätestens dann nicht mehr egal sein, wenn du jemanden als Mörder bezeichnest, der keiner ist.
    Öhm .... wie hat der geneigte Leser das zu verstehen?? Zweifellos hat Frau Bachmeier den Mord an dem Mörder ihrer Tochter geplant und zielgerichtet ausgeführt. Das Opfer der Frau B. war - wenn auch ein ekelhafter Kindermörder - arg- und wehrlos, der Umstand, dass Frau Bachmeier nicht wegen Mordes verurteilt wurde, sondern wegen Totschlag, macht den Mord nicht akzeptabler, auch wenn ich als Mutter die Tat durchaus nachvollziehen kann.
    Nochmals mir ist es komplett schnuppe, ob das Gericht die Mörderin nun wegen Mord oder Totschlag verurteilt hat, für deren Opfer macht es schließlich auch keinen Unterschied, das ist - wie auch das Opfer vom Opfer - tot.

    Das Urteil war mMn ein Witz.

    Bachmeier ... [Links nur für registrierte Nutzer]
    Lebt Leute, haltet euch nicht mit Nebensächlichkeiten auf

  10. #53580
    Orderkrixlerwächterin Benutzerbild von batumi
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    Standard AW: Der Fall Kachelmann- und der Freispruch " in dubio pro reo "

    Zitat Zitat von Lilly Beitrag anzeigen
    Noch eine, die ihre eigene Rechtssprechung für die einzig Wahre hält. Ist es ein "niederer Beweggrund", den Menschen zu töten, der sein Kind umgebracht hat? Nicht, dass ich Bachmeiers Tat rechtfertigen möchte, aber nachvollziehen kann ich sie und einen "niederen Beweggrund" kann ich persönich nicht erkennen, genauso wenig, wie damals das Gericht und deshalb war Marianne Bachmeier keine Mörderin und darf folglich auch nicht als solche bezeichnet werden.

    Um es mal deutlich zu machen: hier wird von Leuten, die sofort dagegenhalten, wenn eine nachweislich der Lüge überführte Frau als Lügnerin bezeichnet wird. Im selben Atemzug bezeichnen sie aber eine Frau, die der Schmerz dazu trieb, den Mörder ihres Kindes zu töten und die vom Gericht als Totschlägerin verurteilt wurde, als Mörderin.
    Liebe Lilly,

    NIEMAND hat das Recht einen Menschen zu töten. So schwer mir dies auch fällt zu akzeptieren, es ist einfach so. Auch ich kann die Tat der Frau B. nachvollziehen, ABER für Rache gibt es keinen Platz, das ist ein niederer Beweggrund, welcher ein Mordmotiv/merkmal darstellt. Nach wie vor ist B. mMn eine Mörderin, und mit meiner Meinung stehe ich nicht alleine da, was für mich letztlich keine Rolle spielt. So, nun ist Frau Bachmeier für mich eine Mörderin und jetzt? ... zurück zu Kachelmann ... ok

    Sicherlich kannst du sagen, dass die bedauernswerte NKin gelogen hat und eine Lügnerin ist. Was du nicht sagen kannst ist, dass sie bezüglich der vorgeworfenen Tat gelogen hat, das konnte nicht festgestellt werden.

    Du darfst auch mit Fug und Recht behaupten, dass K ein Lügner und (beziehungstechnisch gesehen) Betrüger ist, nur darfst du zZt nicht behaupten, dass er bezüglich der ihm vorgeworfenen Tat gelogen hat, das konnte nicht festgestellt werden, du darfst aber - ebenso wie ich - den Wahrheitsgehalt seiner diesbezüglichen Aussagen mit Fug und Recht in Zweifel ziehen, zumal wenn man so betrachtet, wie der Herr sich durch die Beziehungen gelogen hat und die Damen betrogen hat, und dir deine Meinung bilden, und wenn es dMn mehr dafür als dagegen spricht , dass er hier mal die Wahrheit gesagt hat, dann darfst du genau dies auch schreiben. Immer noch ist der der mtm Angeklagte, der erste übrigens der sich lauthals über seinen Freispruch beschwert. Tztztz
    Lebt Leute, haltet euch nicht mit Nebensächlichkeiten auf

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