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Thema: Der Fall Kachelmann

  1. #53591
    bernhard44
    Gast

    Standard AW: Der Fall Kachelmann- und der Freispruch " in dubio pro reo "

    Zitat Zitat von Paul Felz Beitrag anzeigen
    Nenne es Respekt.Liest sich besser.
    den haben sie sowieso! Als einzige echte Demokratie!

  2. #53592
    GESPERRT
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    512

    Standard AW: Der Fall Kachelmann- und der Freispruch " in dubio pro reo "

    Zitat Zitat von Hydrant Beitrag anzeigen
    Für alle Interessierten:
    Das Kachelmann-Interview in der Weltwoche.

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Dieser Artikel liest sich auf jedenfall "natürlicher" als der in der Zeit.
    Guter Artikel! :]

  3. #53593
    Isser nicht geil...?! ;) Benutzerbild von Hydrant
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    Standard AW: Der Fall Kachelmann- und der Freispruch " in dubio pro reo "

    Zitat Zitat von bernhard44 Beitrag anzeigen
    ich mag diesen völlig unaufgeregten Roger Köppel (der aussieht wie Harry Potters Vater) und beneide die Schweizer um ihn und seine Zeitung!
    Ja, das sehe ich ähnlich.
    Ich muss aber auch feststellen, dass Kachelmann viel unaufgeregter und authentischer rüberkommt, als es in manchen Medien zu lesen war. Im Gesamtzusammenhang gesehen...
    Hier könnte auch etwas Sinnvolles stehen, zum Beispiel ein Bier.
    Selbstverständlich gebe ich hier nur meine Meinung wi(e)der!
    Oh hoffet, ihr Suchenden...

  4. #53594
    Isser nicht geil...?! ;) Benutzerbild von Hydrant
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    Wilder Süden
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    5.839

    Standard AW: Der Fall Kachelmann- und der Freispruch " in dubio pro reo "

    Zitat Zitat von Gurken-maske Beitrag anzeigen
    Dieser Artikel liest sich auf jedenfall "natürlicher" als der in der Zeit.
    Guter Artikel! :]
    Stimmt.
    Ich konnte auch kein Bashing der Nebenklägerin erkennen. Das hat sie in ihrem Interview eindeutig schlechter hingekriegt.
    Hier könnte auch etwas Sinnvolles stehen, zum Beispiel ein Bier.
    Selbstverständlich gebe ich hier nur meine Meinung wi(e)der!
    Oh hoffet, ihr Suchenden...

  5. #53595
    Systemkritiker Benutzerbild von Grenzer
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    10.426

    Standard AW: Der Fall Kachelmann- und der Freispruch " in dubio pro reo "

    Zitat Zitat von Hydrant Beitrag anzeigen
    Stimmt.
    Ich konnte auch kein Bashing der Nebenklägerin erkennen. Das hat sie in ihrem Interview eindeutig schlechter hingekriegt.
    Ich denke ,- dieser Satz aus seinem Interview ist bezeichnend für diesen ganzen unsäglichen Prozess :


    Genau dieses Greuel-Argument nahm die Staatsanwaltschaft auf mit kurioser Logik: Weil sich die Klägerin in Widersprüche verstricke, sei sie glaubwürdig. Überspitzt: Weil sie lügt, sagt sie die Wahrheit.


    Und ich denke , der deutsche Rechtsstaat hat sich mit dieser Art der Prozessführung
    ins tiefste Afrika verabschiedet,-
    dahin ,-
    wo die Bananen für diese Republik sowieso herkommen !
    Auf , deutsches Volk , erwache !

  6. #53596
    Tochter der Nacht Benutzerbild von Adunaphel
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    Standard AW: Der Fall Kachelmann- und der Freispruch " in dubio pro reo "

    Um mal ein klein wenig Ordnung in die Diskussion über den § 211 StGB zu bringen, folgt die Auflistung der einzelnen Mordmerkmale nebst Definition:

    § 211 StGB führt spezielle Mordmerkmale auf, die den Begriff des Mordes umschreiben.

    Dabei sind folgende Gruppen der Mordmerkmale zu unterscheiden:
    1.
    Besonders verwerflicher Beweggrund

    MordlustMordlust ist die Freude an dem Töten eines Menschen.
    zur Befriedigung des GeschlechtstriebsZur Befriedigung seines Geschlechtstriebs tötet, wer durch die Tötung sexuelle Befriedigung erlangt oder sich an der Leiche befriedigen will, sowie der Täter, der im Rahmen einer Vergewaltigung den Tod des Opfers in Kauf nimmt.
    HabgierHabgier ist die Steigerung des Erwerbssinns auf ein ungewöhnliches und unsittliches Maß.
    sonstige niedrige BeweggründeSonstige niedrige Beweggründe sind Beweggründe, die nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und nach allgemeinen Wertmaßstäben besonders verachtenswert sind.

    2.
    Besonders verwerfliche Art und Weise

    grausamGrausam tötet, wer dem Opfer aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung besondere Schmerzen und Qualen zufügt, wobei dies auch seelische Qualen sein können.
    gemeingefährlichMit gemeingefährlichen Mitteln tötet, wer zur Tötung ein Mittel einsetzt, dessen Wirkungsweise er nicht beherrscht. Ausschlaggebend ist nicht die Art des Mittels sondern die Beherrschbarkeit durch den Täter. So kann Brandstiftung ein gemeingefährliches Mittel sein, muss es aber nicht, wenn der Täter die Ausdehnung des Brandes objektiv beherrscht.
    heimtückischHeimtückisch tötet, wer bewußt die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausnutzt.

    3.
    Besonders verwerflicher Zweck

    Absicht, eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdeckenDabei muss es sich nicht um die eigene Tat des Täters handeln, erforderlich ist jedoch, dass es sich um eine Straftat handelt, nicht ausreichend ist eine Ordnungswidrigkeit u.ä. Es muss sich nicht um die alleinige Absicht handeln, aber sie muss doch der wesentlichste Grund für die Tötung sein.

    Grundsätzlich reicht die Verwirklichung eines Mordmerkmals für die Erfüllung des Mordtatbestandes
    Schamlos kopiert von folgender Seite: [Links nur für registrierte Nutzer]
    Der Nachteil des Himmels besteht darin, dass man die gewohnte Gesellschaft vermissen wird.
    Mark Twain

  7. #53597
    Isser nicht geil...?! ;) Benutzerbild von Hydrant
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    5.839

    Standard AW: Der Fall Kachelmann- und der Freispruch " in dubio pro reo "

    Zitat Zitat von Praktiker Beitrag anzeigen
    Ich denke ,- dieser Satz aus seinem Interview ist bezeichnend für diesen ganzen unsäglichen Prozess :


    Genau dieses Greuel-Argument nahm die Staatsanwaltschaft auf mit kurioser Logik: Weil sich die Klägerin in Widersprüche verstricke, sei sie glaubwürdig. Überspitzt: Weil sie lügt, sagt sie die Wahrheit.


    Und ich denke , der deutsche Rechtsstaat hat sich mit dieser Art der Prozessführung
    ins tiefste Afrika verabschiedet,-
    dahin ,-
    wo die Bananen für diese Republik sowieso herkommen !
    Na ja, nicht unbedingt der deutsche Rechtsstaat, aber zumindest der Mannemer. Es hat von (fast) allen Seiten genug Kritik dafür gehagelt, denn an Absurdität ist das ja nicht zu überbieten!
    Geändert von Hydrant (19.06.2011 um 16:13 Uhr) Grund: Ergänzung
    Hier könnte auch etwas Sinnvolles stehen, zum Beispiel ein Bier.
    Selbstverständlich gebe ich hier nur meine Meinung wi(e)der!
    Oh hoffet, ihr Suchenden...

  8. #53598
    ehem. Paul Felz Benutzerbild von Paul Felz
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    Standard AW: Der Fall Kachelmann- und der Freispruch " in dubio pro reo "

    Zitat Zitat von Hydrant Beitrag anzeigen
    Ja, das sehe ich ähnlich.
    Ich muss aber auch feststellen, dass Kachelmann viel unaufgeregter und authentischer rüberkommt, als es in manchen Medien zu lesen war. Im Gesamtzusammenhang gesehen...
    Es bestätigt, was ich schon früher schrieb: genau so verhält sich ein zu Unrecht beschuldigter Mann. Ich würde ähnlich handeln.

  9. #53599
    ehem. Paul Felz Benutzerbild von Paul Felz
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    Standard AW: Der Fall Kachelmann- und der Freispruch " in dubio pro reo "

    Zitat Zitat von Hydrant Beitrag anzeigen
    Na ja, nicht unbedingt der deutsche Rechtsstaat, aber zumindest der Mannemer. Es hat genug Kritik dafür gehagelt, denn an Absurdität ist das ja nicht zu überbieten!
    Willst Du damit sagen, daß das Ikea-Möbel gar nicht cooooooool ist?

  10. #53600
    Mitglied
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    29.355

    Standard AW: Der Fall Kachelmann- und der Freispruch " in dubio pro reo "

    Zitat Zitat von Praktiker Beitrag anzeigen
    Ich denke ,- dieser Satz aus seinem Interview ist bezeichnend für diesen ganzen unsäglichen Prozess :


    Genau dieses Greuel-Argument nahm die Staatsanwaltschaft auf mit kurioser Logik: Weil sich die Klägerin in Widersprüche verstricke, sei sie glaubwürdig. Überspitzt: Weil sie lügt, sagt sie die Wahrheit.


    Und ich denke , der deutsche Rechtsstaat hat sich mit dieser Art der Prozessführung
    ins tiefste Afrika verabschiedet,-
    dahin ,-
    wo die Bananen für diese Republik sowieso herkommen !
    Die Staatsanwaltschaft hat ohnehin ein merkwürdiges Rechtsverständnis.

    O-Ton Oltrogges zur Aussage der Nebenklägerin:

    Es ist nicht widerlegt, dass es nicht doch so war, wie sie es geschildert hat.
    Wie ist das in Deutschland? Wer muss noch einmal wem eine Schuld nachweisen?
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

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