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Thema: ein Sozialgericht der BRD urteilt:

  1. #1
    zur Mahnung und Gedenken Benutzerbild von Sterntaler
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    Standard ein Sozialgericht der BRD urteilt:

    Hat ein contergangeschädigtes Kind zu Lebzeiten Sozialhilfe erhalten, nach dem Tod aber ein Erbe hinterlassen, müssen die Eltern die Leistungen aus dem Nachlass zurückerstatten. Eine Rückerstattungspflicht der geleisteten Sozialhilfe besteht für die letzten zehn Jahre, wie das Bundessozialgericht in Kassel am Dienstag entschied. Damit scheiterte die Klage der Eltern einer 2003 verstorbenen contergangeschädigten Frau aus dem Landkreis Lippe, von der sie nach ihrem Tod 63 000 Euro geerbt hatten.



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    Es kann nicht angehen, daß wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens bestraft wird, wer die Staatsform der Bundesrepublik abändern will, während der, der das deutsche Staatsvolk in der Bundesrepublik abschaffen und durch eine multikulturelle Gesellschaft ersetzen und auf deutschem Boden einen Vielvölkerstaat etablieren will, straffrei bleibt - Dr. Otto Uhlitz (SPD), in Aspekte der Souveränität, 1987

  2. #2
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    Standard AW: ein Sozialgericht der BRD urteilt:

    Ich will jetzt nicht Conterganopfern zu nahe treten, aber wie kann man von Sozialhilfe 63 Mille anhäufen? Nach den Sozialistentheorien leiden die doch alle unter Hungerödemen.

  3. #3
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    Standard AW: ein Sozialgericht der BRD urteilt:

    Zitat Zitat von Don Beitrag anzeigen
    Ich will jetzt nicht Conterganopfern zu nahe treten, aber wie kann man von Sozialhilfe 63 Mille anhäufen? Nach den Sozialistentheorien leiden die doch alle unter Hungerödemen.
    Vielleicht hat das Conterganopfer bis vor fünf Jahren von Sozialhilfe gelebt, ist danach wieder einer geregelten Arbeit nachgegangen, und hat selbst eine Erbschaft gemacht, oder im Lotto gewonnen.

  4. #4
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    Standard AW: ein Sozialgericht der BRD urteilt:

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Vielleicht hat das Conterganopfer bis vor fünf Jahren von Sozialhilfe gelebt, ist danach wieder einer geregelten Arbeit nachgegangen, und hat selbst eine Erbschaft gemacht, oder im Lotto gewonnen.
    Erbschaften und Lottogewinne, auch eine DSDS oder Supertalent Prämie müssen dem Amt gemeldet werden. Mußte dieser Mundharmonikaspieler bitter erfahren.
    Besonders letztere sind blöd, weil auch Amtmänner Prollprogramme gucken.

  5. #5
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    Standard AW: ein Sozialgericht der BRD urteilt:

    Zitat Zitat von Don Beitrag anzeigen
    Erbschaften und Lottogewinne, auch eine DSDS oder Supertalent Prämie müssen dem Amt gemeldet werden. Mußte dieser Mundharmonikaspieler bitter erfahren.
    Besonders letztere sind blöd, weil auch Amtmänner Prollprogramme gucken.
    Aber doch nur, solange man Leistungen vom Amt erhält. Ich bin ja davon ausgegangen, dass der Erblasser die letzten fünf Jahre einer normalen Arbeit nachgegangen ist.

  6. #6
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    Standard AW: ein Sozialgericht der BRD urteilt:

    Zitat Zitat von Don Beitrag anzeigen
    Ich will jetzt nicht Conterganopfern zu nahe treten, aber wie kann man von Sozialhilfe 63 Mille anhäufen? Nach den Sozialistentheorien leiden die doch alle unter Hungerödemen.
    Das ist tatsächlich finanziell darstellbar. Die Conterganrente darf bei der Berechnung von Sozialleistungen nicht angerechnet werden. Zu Lebzeiten der Frau in dem Beispielsfall hier betrug die Höchstrente ca. 500 € (heute fast 1.000, das hat mit neuem Druck auf die Firma Grünenthal nach dem Contergan - Fernsehfilm vor einiger Zeit zu tun, die haben da nochmal nachgelegt). Wer den vollen Sozialleistungssatz + 500 Euro über Jahrzehnte hinweg bezieht und sehr sparsam ist, kann tatsächlich ohne Lottogewinn einen hohen 5 - stelligen Betrag sparen - natürlich nicht legal. Das anwachsende Vermögen hat sie bestimmt nicht bei den regelmäßig neu zu stellenden Anträgen auf Sozialleistungen angegeben.

  7. #7
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    Standard AW: ein Sozialgericht der BRD urteilt:

    Ich muss mich korrigieren. Aus dem im Eingangsbeitrag dieses threads verlinkten Artikel geht hervor, dass dieses Vermögen sogar legal entstehen konnte:

    Über die Stiftung Hilfswerk für behinderte Kinder wurde eine einmalige Kapitalentschädigung in Höhe von 25 000 Mark sowie eine monatliche Rente von zuletzt 1024 Mark gezahlt.

    Seit 1997 erhielt die im Pflegeheim untergebrachte Frau bis zu ihrem Tod Sozialhilfeleistungen. Nach dem Stiftungsgesetz wurden die Entschädigungszahlungen nicht als Vermögen oder Einkommen auf die Sozialhilfe angerechnet.

  8. #8
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    Standard AW: ein Sozialgericht der BRD urteilt:

    Zitat Zitat von GG146 Beitrag anzeigen
    Ich muss mich korrigieren. Aus dem im Eingangsbeitrag dieses threads verlinkten Artikel geht hervor, dass dieses Vermögen sogar legal entstehen konnte:
    Es gibt auch Stiftungen, die ehemaligen politischen Gefangenen der DDR eine Rente zwischen 300-500 € monatlich zahlt, die auch nicht auf Hartz4 o.ä. angerechnet wird.

  9. #9
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    Standard AW: ein Sozialgericht der BRD urteilt:

    Wie immer: bitte Nachwuchs unterlassen.
    Gibt so viele Gründe dafür.
    Niemanden AffenschieberRechtsräumen zuführen, keine LohnIdioten, keine FolterOpfer gerissener Schurken nachliefern.
    Im vorliegenden Fall wird Fremdverschulden sogar den Eltern angelastet.
    "Die Erde ist ein Irrenhaus. Dabei könnte das bis heute erreichte Wissen der Menschheit aus ihr ein Paradies machen. Dafür müsste die weltweite Gesellschaft allerdings zur Vernunft kommen." Joseph Weizenbaum
    GmbHler sind RufmordGift, Arbeitsverträge sind Pest, Arbeitsrichter verhöhnen SozialstaatsOpfer.

  10. #10
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    Standard AW: ein Sozialgericht der BRD urteilt:

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Es gibt auch Stiftungen, die ehemaligen politischen Gefangenen der DDR eine Rente zwischen 300-500 € monatlich zahlt, die auch nicht auf Hartz4 o.ä. angerechnet wird.
    Das habe ich auch schon gelesen. Die Begründung ist aber völlig unterschiedlich, bei den Conterganrenten hiess es, dass Behinderte einen höheren Lebensbedarf hätten, den die Rente ausgleichen soll, während es sich bei den Renten für die politischen Gefangenen in der DDR um eine besondere politische Anerkennung handelt, eine Ehrenrente sozusagen.

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