Die Ausländer in Spanien wurden nicht eingebürgert, sondern ihr Aufenthalt wurde legalisiert. Die Einbürgerung wird in den nächsten Jahren peu à peu vielleicht noch erfolgen, aber noch sind sie keine EU-Bürger.
Hier kann auch nicht "jeder" Sozialhilfe beantragen bzw. sein Antrag wird abgelehnt. Man braucht einen Aufenthaltsstatus, z.B. als Familiennachzug oder eben Asylbewerber bzw. "Geduldeter".