Das Recht der Sozialhilfe wurde im Jahr 2003 grundlegend reformiert. Es wurde als als Zwölftes Buch in das Sozialgesetzbuch eingegliedert ([Links nur für registrierte Nutzer]). Es ist - von wenigen Ausnahmen abgesehen - zum 1. Januar 2005 in Kraft getreten.
Die Modernisierung und Weiterentwicklung des Sozialhilferechts steht in engem Zusammenhang mit der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige zur neuen Leistung [Links nur für registrierte Nutzer]. Das Arbeitslosengeld II ist Bestandteil des als [Links nur für registrierte Nutzer] bezeichneten Gesetzgebungsverfahrens zur Einführung des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB II).
Leitlinien der Sozialhilfe-Reform:
Stärkung der Eigenverantwortung des Einzelnen
Verwaltungsvereinfachung
Transparenz
Ambulant vor Stationär
So werden beispielsweise die Hilfeleistungen vereinfacht, einmalige Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt, wie etwa für Kleidung, in den Regelsatz mit einbezogen. Leistungsberechtigte erhalten durch diese Pauschalierung eine größere Eigenverantwortlichkeit und können nun selbständiger wirtschaften. Für die Verwaltung hat dies ebenfalls erhebliche Vorteile im Sinne einer Vereinfachung, weil einmalige Leistungen nicht mehr einzeln beantragt, entschieden und ausbezahlt werden müssen.
Das neue Sozialhilferecht weißt nun folgenden Grundstrukturen auf:
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Ziele, Entwicklung, Systematik</SPAN> der Sozialhilfe
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DasRecht der Sozialhilfe im Einzelnen:
Im Zuge der sog. Hartz Reformen wurde die bisherige Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für grundsätzlich erwerbsfähige Hilfebedürftige und deren Familienangehörige im [Links nur für registrierte Nutzer] zusammengefasst und mit dem Namen: [Links nur für registrierte Nutzer] versehen, besser bekannt unter dem Namen [Links nur für registrierte Nutzer] und [Links nur für registrierte Nutzer]. Auf Sozialhilfe im engeren Sinn haben ab dem 01.01.2005 nur noch Erwerbsunfähige auf Zeit, Vorruheständler mit niedriger Rente, längerfristig Erkrankte und hilfebedürftige Kinder mit selbst nicht hilfebedürftigen Eltern einen Anspruch. Rechtsgrundlage ist das [Links nur für registrierte Nutzer]. Daneben sind im SGB XII auch die Regelungen für [Links nur für registrierte Nutzer] enthalten. (Sie waren zuvor im GSiG (Grundsicherungsgesetz) niedergelegt.
Scheinbar doch, aber reformiert! Wahrscheinlich meinst Du, dass es für Asylbewerber keine Sozialhilfe gibt?
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Beißer-Hopfen und Malz verloren.Verstehen?
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Geändert von bernhard44 (01.05.2010 um 11:04 Uhr)
Vielleicht ist es übertrieben, aber um auf Probleme aufmerksam zu machen, muß man polemisieren.
Auf jeden Fall kannst du mir sicher erklären, wie Türken ganze Straßenzüge aufkaufen können, obwohl sie offiziell arbeitslos sind und nur von Sozialhilfe leben?
Wo haben die das Geld her?
Wir wollen eine neue Ordnung, die alle Deutschen zu Trägern des Staates macht und ihnen Recht und Gerechtigkeit verbürgt – verachten aber die Gleichheitslüge und verneigen uns vor den naturgegebenen Rängen.
Claus Schenk Graf von Stauffenberg
Nein ich meine, dass es keine Sozialhilfe mehr gibt. Wie frech und dreist die Asylanten hier fordern und dabei von der Polit- und NGO Mafia bestärkt werden, habe ich aus nächster Nähe beobachtet. Wenn man alle Leistungen zusammenzählt geht es den Asylanten besser als einen Hartzer, vor allem werden sie besser behandelt.
Doch, es gibt massenhaft echte Illegale in Deutschland. Die meisten wollen einige Jahre Geld verdienen und dann wieder nach Hause. Ein Asylantrag stört da nur. Die Zahl der Asylanträge ist viel zu gering, als dass darin auch noch alle Illegalen drin enthalten sein könnten. Es gibt nicht nur die Zigeunersippe, die kommt, um sich aushalten zu lassen. Es gibt auch die philippinische Putzfrau, die ihre Familie daheim unterstützt.
Das ist schlimmer als ein Verbrechen, das ist ein Fehler!
(Talleyrand)
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