Umfrageergebnis anzeigen: Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft bei kriminellen ehemaligen Ausländern?

Teilnehmer
74. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
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Thema: Aberkennung der Staatsbürgerschaft bei kriminellen Migranten?

  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von Abendländer
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    Standard Aberkennung der Staatsbürgerschaft bei kriminellen Migranten?

    In der Schweiz haben ein Türke, ein Albaner und ein Kosovare allein 8% aller Straftaten verübt.
    In Deutschland gibt es Probleme mit dem selben ethnischen Personenkreis.
    Ein Hindernis, dies auszuweisen, ist das Problem, daß diese Leute die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
    Deshalb die Frage:
    Sollte es das Gesetz zur Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft geben?
    Es ist auch ausdrücklich die ethnische Zugehörigkeit gemeint.
    Da so eine Gesetzesänderung große Hürden überwinden müßte, soll es hie mehr oder weniger nur eine symbolische Frage sein.

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    Geändert von Abendländer (27.03.2010 um 18:27 Uhr)

  2. #2
    mit einem weichen V Benutzerbild von Verrari
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    Standard AW: Aberkennung der Staatsbürgerschaft bei kriminellen Migranten?

    Zitat Zitat von Abendländer Beitrag anzeigen
    In der Schweiz haben ein Türke, ein Albaner und ein Kosovare allein 8% aller Straftaten verübt.
    Drei Personen verübten in der Schweiz 8% aller Straftaten?
    Wow!!

  3. #3
    Anarcho Kommunist Benutzerbild von Lotos
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    Standard AW: Aberkennung der Staatsbürgerschaft bei kriminellen Migranten?

    Aberkennung im Falle, dass er eine andere Staatsangehörigkeit hat geht bereits.
    Sonst unrealistisch, wohin willst du ihn abschieben?
    Sucht noch die jüdische Tochter eines Schwarzen und einer Sinti für die ultimative Rassenschande.

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von Abendländer
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    Standard AW: Aberkennung der Staatsbürgerschaft bei kriminellen Migranten?

    Zitat Zitat von Lotos Beitrag anzeigen
    Aberkennung im Falle, dass er eine andere Staatsangehörigkeit hat geht bereits.
    Sonst unrealistisch, wohin willst du ihn abschieben?
    Ich denke hier an den Fall "Mehmet", der in Deutschland geboren wurde und dessen Eltern aus der Türkei eingewandert sind.
    Ich gebe zu, daß es schwierig ist, aber die jetzige Gesetzeslage läd allerdings förmlich zum Mißbrauch ein.

  5. #5
    Mitglied Benutzerbild von Mr Capone-E
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    Standard AW: Aberkennung der Staatsbürgerschaft bei kriminellen Migranten?

    Zitat Zitat von Lotos Beitrag anzeigen
    Aberkennung im Falle, dass er eine andere Staatsangehörigkeit hat geht bereits.
    Sonst unrealistisch, wohin willst du ihn abschieben?
    Internationale Gewässer

  6. #6
    Backpfeifen-Picasso Benutzerbild von Tonsetzer
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    Standard AW: Aberkennung der Staatsbürgerschaft bei kriminellen Migranten?

    Wie wäre es die deutsche Staatsbürgerschaft

    - erst im Alter von 27 Jahren
    - bei blütenweißer Polizeiakte
    - bei Nachweis einer mind. 7-jährigen ununterbrochenen Beschäftigung (Ausnahme: Akademiker)

    zu erteilen ? Das würde vermutlich 99,9 % aller von Dir angesprochenen Problemfälle im Vorfeld verhindern.

    Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt.

    Wahlen ändern nichts - sonst wären sie verboten.

  7. #7
    GESPERRT
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    Standard AW: Aberkennung der Staatsbürgerschaft bei kriminellen Migranten?

    Wo ist das Problem ?

    Bei Einbürgerung wird der bisherige Pass bei der Meldestelle deponiert .

    Eingebürgert wird nur unter Vorbehalt .
    Sobald der Eingebürgerte eines Verbrechens schuldig gesprochen wird ---> raus
    Man gibt ihm seinen alten Pass einfach zurück und gut.

    Ist einer ohne Pass eingebürgert worden ( diese Asylanten haben ja nie einen:cool2 dann Passentzug und Heimtransport ( wo er herkam wird er ja
    irgendwo angegeben haben )
    - bei ihm zu Hause wird sich schon jemand mit ihm beschäftigen ...

  8. #8
    Mitglied
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    Standard AW: Aberkennung der Staatsbürgerschaft bei kriminellen Migranten?

    Zitat Zitat von Abendländer Beitrag anzeigen
    In der Schweiz haben ein Türke, ein Albaner und ein Kosovare allein 8% aller Straftaten verübt.
    In Deutschland gibt es Probleme mit dem selben ethnischen Personenkreis.
    Ein Hindernis, dies auszuweisen, ist das Problem, daß diese Leute die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
    Deshalb die Frage:
    Sollte es das Gesetz zur Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft geben?
    Wenn jemand Deutscher ist, ist er kein Türke oder Albaner mehr.

    Die Staatsangehörigkeit ist kein Verdienst und kein Gnadenakt, sondern ein Recht und darf nicht entzogen werden (GG Art. 16). Man kann sie höchstens verlieren, wenn man z. B. eine andere annimmt. Eine Einbürgerung kann auch rückgängig gemacht werden, wenn sich herausstellt, dass die Voraussetzungen nicht gegeben waren oder dass sie auf Täuschung beruhte.

    Mehr ist nicht drin.

    Der Gedanke, die deutsche Staatsbürgerschaft strafhalber zu entziehen, ist ja nicht neu. Die Nazis haben das vielfach gemacht. Daher geht es heute nicht mehr. Wenn es nämlich das Instrument erst einmal gibt, wird es garantiert missbraucht werden.

  9. #9
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    Standard AW: Aberkennung der Staatsbürgerschaft bei kriminellen Migranten?

    Zitat Zitat von GnomInc Beitrag anzeigen
    Wo ist das Problem ?

    Bei Einbürgerung wird der bisherige Pass bei der Meldestelle deponiert .

    Eingebürgert wird nur unter Vorbehalt .
    Sobald der Eingebürgerte eines Verbrechens schuldig gesprochen wird ---> raus
    Man gibt ihm seinen alten Pass einfach zurück und gut.
    Geht nicht, denn um eingebürgert zu werden, muss man ja seine alte Staatsangehörigkeit aufgeben. Dann gibt es keinen Pass mehr. Außerdem können deutsche Behörden nicht über die Staatsangehörigkeit anderer Länder entscheiden: Du bist jetzt wieder Chilene. Da würden sich die Chilenen aber beschweren. Die würden das gerne selbst entscheiden.

  10. #10
    Mitglied
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    Standard AW: Aberkennung der Staatsbürgerschaft bei kriminellen Migranten?

    Zitat Zitat von Abendländer Beitrag anzeigen
    In der Schweiz haben ein Türke, ein Albaner und ein Kosovare allein 8% aller Straftaten verübt.
    In Deutschland gibt es Probleme mit dem selben ethnischen Personenkreis.
    Ein Hindernis, dies auszuweisen, ist das Problem, daß diese Leute die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
    Diese Leute waren keine Schweizer, sondern eben ein Türke, ein Albaner und ein Kosovare. Welchen Bezug hat dieser Fall zu deiner Frage?

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