In der Schweiz haben ein Türke, ein Albaner und ein Kosovare allein 8% aller Straftaten verübt.
In Deutschland gibt es Probleme mit dem selben ethnischen Personenkreis.
Ein Hindernis, dies auszuweisen, ist das Problem, daß diese Leute die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
Deshalb die Frage:
Sollte es das Gesetz zur Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft geben?
Es ist auch ausdrücklich die ethnische Zugehörigkeit gemeint.
Da so eine Gesetzesänderung große Hürden überwinden müßte, soll es hie mehr oder weniger nur eine symbolische Frage sein.
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