Mitglied der nationalbolschewistischen Front
"Der Prinz fürchtet lediglich, nun habe er eine Revolution am Hals. Lasst uns ihm zeigen, wie furchtbar er uns unterschätzt..."
-Harald, Brujah Primogen von New York City, zu Beginn der Zweiten Feuernacht
Modern technology, feminism, managerialism, welfarism and crazed consumerism have produced the most ridiculous, nipple-sucking culture in recorded history.
aus einem Artikel von attackthesystem.com entnommen
Inwiefern sind Duelle denn überhaupt verboten? Ich meine, wenn sich beim Kendo zwei Kämpfer rituell mit Bambusschwertern beharken, oder beim Judo auf die Matte knallen, oder sich im Boxkampf die Nasen brechen, dann ist das ja auch streng genommen Körperverletzung. Nur eben einvernehmliche.
Und wenn sich nun zwei Personen dahin verständigen, sich wechselseitig einvernehmlich Kugeln in den Wanst zu schießen... warum sollte das dann strafrechtliche Folgen haben?
Ich kenne nicht die genaue Rechtslage,aber gegen Hooligans wird ja auch wegen Körperverletzung ermittelt, wenn die sich am Rande einer Sporveranstaltung prügeln. Bei einem Duell würde das dann vermutlich ähnlich ablaufen. Beim Kampfsport sieht das vermutlich anders aus, da das alles in einem bestimmten Rahmen stattfindet.
Modern technology, feminism, managerialism, welfarism and crazed consumerism have produced the most ridiculous, nipple-sucking culture in recorded history.
aus einem Artikel von attackthesystem.com entnommen
Echt - gute Frage.
Rechtfertigungsgründe:Der Grundtatbestand der Körperverletzung ist in § 223 StGB normiert:
(1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Da dürfte der Hund begraben sein:Es greifen die üblichen Rechtfertigungsgründe der Notwehr, des Notstandes, der Nothilfe und der Einwilligung. Bei der vom Gesetzgeber ansonsten stillschweigend vorausgesetzten Möglichkeit der Einwilligung besteht im Bereich der Körperverletzung mit § 228 StGB eine ausdrückliche Regelung. Eine Einwilligung des Opfers ist unbeachtlich, wenn die Tat gegen die guten Sitten verstößt. Im Ergebnis wird so die Möglichkeit einzuwilligen begrenzt.
§ 228 Einwilligung
Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.Also, wenn ein Duell, dann gegenseitig aufs Maul hauen. Das scheint erlaubt.Umstritten ist, wie der Begriff der guten Sitten auszulegen ist. Es wird hier vertreten, zumindest zu Lasten des Täters keine moralisierende Betrachtung vorzunehmen, sondern sich allein am Grad der Gefährdung oder der Verletzung der Rechtsgüter Leib und Leben zu orientieren. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 26. Mai 2004 (Aktenzeichen 2 StR 505/03)[1] entschieden, dass die Strafbarkeit spätestens dann beginnt, wenn objektiv betrachtet eine konkrete Todesgefahr besteht.
Ausgebrannt erkenn' ich meine tatenlose unerfüllte Leere,
Wie ein Wolf - als wenn ich etwas suchte, das zu finden sich noch lohnte
Mitglied der nationalbolschewistischen Front
"Der Prinz fürchtet lediglich, nun habe er eine Revolution am Hals. Lasst uns ihm zeigen, wie furchtbar er uns unterschätzt..."
-Harald, Brujah Primogen von New York City, zu Beginn der Zweiten Feuernacht
Ist nur noch eine Frage der Zeit, bis es die nur noch in der Illegalität gibt.
"Das sind doch alles Nazis."
Hier in Tübingen trauen sie sich kaum noch, Farbe zu zeigen, wenn sie allein
unterwegs sind (das betrifft so ziemlich alle Verbindungen); nur beim Maisingen
haben sie Farben getragen.
Das Maisingen fiel dieses Jahr erneut aus. 2008 sollte es das letzte Mal stattfinden,
ich war mit meiner Frau auf dem Holzmarkt. Sprechchöre empfingen die Studenten:
"Lieber ein Geschwür am After, als ein deutscher Burschenschafter!"
Fünf Hundertschaften waren nötig, um etwa 200 Studenten zu beschützen. Wir sind
dann gegangen. Seitdem gab es kein Maisingen mehr. Und wird es wohl auch nicht
mehr geben.
Ausgebrannt erkenn' ich meine tatenlose unerfüllte Leere,
Wie ein Wolf - als wenn ich etwas suchte, das zu finden sich noch lohnte
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"Der Prinz fürchtet lediglich, nun habe er eine Revolution am Hals. Lasst uns ihm zeigen, wie furchtbar er uns unterschätzt..."
-Harald, Brujah Primogen von New York City, zu Beginn der Zweiten Feuernacht
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