nunmehr rechtskräftig.
In der Systempresse heißt es zum aktuellen Urteilsspruch des OLG Graz:
„Das Urteil für Klement vom OLG lautet auf eine Freiheitsstrafe von vier Monaten, bedingt auf drei Jahre. Dazu eine Geldstrafe von 1.800 Euro und die Verfahrenskosten. Das Urteil ist rechtskräftig.
Klement hatte gegen das Urteil des Klagenfurter Richters 2009 volle Berufung angemeldet und Richter Christian Liebhauser-Karl als befangen erklärt. Das Oberlandesgericht entschied nun, dass die ursprüngliche Strafe von fünf Monaten bedingt auf vier herabgesetzt wurde, verurteilte Klement aber zusätzlich zu einer Geldstrafe.“
In diesem Zusammenhang können wir abermals feststellen, daß der Tag kommen wird an dem derartige Verurteilungen wie ein Ehrenzeichen zu tragen sind.
24. September 2009
Karlheinz Klement wegen Verhetzung verurteilt
Der ehemalige FPÖ-NAbg. Karlheinz Klement stand gestern wieder einmal vor Gericht. Immer noch ging es um einen „Altermedia-Artikel“ den Klement auf seiner Internetseite veröffentlicht hatte. …..
Inquisitionsopfer Klement.
In diesem Artikel wurde die Rolle der Juden, anläßlich des Ablebens von Jörg Haider, einer näheren Betrachtung unterzogen. Offensichtlich fühlte sich die ewige Diaspora bedroht und erstellte im Namen des Vernaderungsvereins DÖW eine Anzeige. Übrigens hat sich auch die IKG des Stänkerjuden Muzicant der Klage angeschlossen. Aufgrund der Anzeige warf auch die Staatsanwaltschaft Klement vor, sich der Verhetzung schuldig gemacht zu haben. Beim ersten Prozeßtag sorgte Klement für einen „Eklat“ weil er nicht die Zeit fand sich an dem Prozeß zu beteiligen. Beim gestrigen zweiten Prozeßtag war Klement allerdings anwesend.
Wie die Systempresse meldete, wurde Klement von Polizisten des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung ins Gericht gebracht. Zu Beginn der Verhandlung ging es um die Abwesenheit Klements beim ersten Prozeßtag im Juli. Klement blieb bei seiner Verantwortung, geschäftlich im Ausland gewesen zu sein. Das konnte er aber nach Ansicht des Gerichts nicht durch Urkunden untermauern. Ein Befangenheitsantrag gegen Richter Christian Liebhauser-Karl wurde abgelehnt.
Klements Verantwortung, den Artikel nicht verfasst zu haben und diesen anläßlich des Ablebens von Jörg Haider nur veröffentlicht zu haben, um die kontroversielle Diskussion über Jörg Haider zu dokumentieren, half nicht.
Die Staatsanwältin Sandra Agnoli dazu:
„Es ist absolut erschütternd, so etwas im Jahre 2008 noch lesen zu müssen.“
„Klement sei zum Sprachrohr eines absolut rassistischen Artikels“ geworden, er habe ihn bewusst ausgesucht und so einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht und eine inhaltliche Distanz sei auf keine Art und Weise gegeben.
Klement wurde, wie es in einer demokratischen Republik zu erwarten war, zu fünf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Laut Begründung des Richters, vor allem deshalb weil Klement seine Schuld geleugnet hat.
Die Verteidigung legte volle Berufung ein, die Staatsanwaltschaft berief wegen zu geringer Strafe. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
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