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Thema: Muslime dürfen Schweizer als Tiere bezeichnen

  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von Abendländer
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    Standard Muslime dürfen Schweizer als Tiere bezeichnen

    Schweizer Muslime dürfen Schweizer Nicht-Muslime jetzt ganz offen als "Tiere" bezeichnen und beleidigen. Das erfüllt in der Schweiz nicht den Tatbestand der Volksverhetzung - sofern Muslime diese Äußerungen tätigen. Die Staatsanwaltschaft hat ein angestrebtes Ermittlungsverfahren gegen einen Schweizer Imam wegen solcher diskriminierender Beleidigungen gegen Nicht-Muslime eingestellt, der Imam darf das nun straflos behaupten.

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  2. #2
    Anarcho Kommunist Benutzerbild von Lotos
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    Standard AW: Muslime dürfen Schweizer als Tiere bezeichnen

    Und woho
    die Urteilsbegründung ergibt sogar Sinn.
    Sucht noch die jüdische Tochter eines Schwarzen und einer Sinti für die ultimative Rassenschande.

  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von Rumburak
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    Standard AW: Muslime dürfen Schweizer als Tiere bezeichnen

    Wir ungläubigen Tiere, sollten dann auch wie solche gegen die Moslems in Europa vorgehen dürfen!X(
    Die Zeit zum Handeln jedesmal verpassen nennt ihr die Dinge sich entwickeln lassen.
    Was hat sich denn entwickelt, sagt mir an, das man zur rechten Stunde nicht getan?


    Emanuel Geibel

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von Rumburak
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    Standard AW: Muslime dürfen Schweizer als Tiere bezeichnen

    Zitat Zitat von Lotos Beitrag anzeigen
    Und woho
    die Urteilsbegründung ergibt sogar Sinn.
    Ihr Linken tut falsch daran, den Islam und deren Anhänger zu verteidigen.

    Sollten sie an die Macht kommen, werden sie Deinesgleichen mit Freuden auslöschen!

    Wir haben hier einen gemeinsamen Feind!
    Die Zeit zum Handeln jedesmal verpassen nennt ihr die Dinge sich entwickeln lassen.
    Was hat sich denn entwickelt, sagt mir an, das man zur rechten Stunde nicht getan?


    Emanuel Geibel

  5. #5
    GESPERRT
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    Standard AW: Muslime dürfen Schweizer als Tiere bezeichnen

    Zitat Zitat von rumburak Beitrag anzeigen

    ...
    Wir haben hier einen gemeinsamen Feind!
    da du und deinesgleichen in sachen menschenverachtung mit den islamistischen haßpredigern auf einer stufe steht, gehören du und deinesgleichen in einer linie mit den islamistischen hetzern zu meinem feinden.

    da ist alsi nichts mit "gemeinsamen feind"!

  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von Rumburak
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    Standard AW: Muslime dürfen Schweizer als Tiere bezeichnen

    Zitat Zitat von hephland Beitrag anzeigen
    da du und deinesgleichen in sachen menschenverachtung mit den islamistischen haßpredigern auf einer stufe steht, gehören du und deinesgleichen in einer linie mit den islamistischen hetzern zu meinem feinden.

    da ist alsi nichts mit "gemeinsamen feind"!
    Ich und Meinesgleichen, verachten gar keine Menschen, solange sie uns, in unserem Land, in Frieden leben lassen!

    Ist das so schwer zu verstehen?
    Die Zeit zum Handeln jedesmal verpassen nennt ihr die Dinge sich entwickeln lassen.
    Was hat sich denn entwickelt, sagt mir an, das man zur rechten Stunde nicht getan?


    Emanuel Geibel

  7. #7
    NICHT GEHIRNGEWASCHEN Benutzerbild von Strandwanderer
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    Standard Schweizer Imam: "Nicht-Muslime niedriger als Tiere" - Verfahren eingestellt!

    “Alle Menschen, die nicht an Allah glauben, sind niedriger als ein Tier”, sprach der in der Schweiz ansässige Imam Youssef Ibram.

    Im Schnellverfahren stellte die zuständige Staatsanwaltschaft fest, daß dies eine erlaubte Äußerung sei und keinen Straftatbestand nach dem Antidiskriminierungsgesetz erfülle.

    aus dem Polizeibericht:
    Am 01.04.2010 wurde im Schweizer Fernsehen die Dok-Sendung „Hinter dem Schleier“ ausgestrahlt. In diesem Film wurde ein Imam der Ar-Rahman-Moschee Basel wie folgt zitiert:

    …„ohne die Botschaft Mohammeds anzuerkennen, ist die Menschheit auf dem Irrweg. Sie ist niedriger als ein Tier. Ja doch, meine Glaubensbrüder: Niedriger als ein Tier. Weil: Ein Tier anerkennt Allah und dient ihm. Aber der Mensch, der Allah mit Absicht nicht anerkennt, ist niedriger als das gläubige Tier“….

    Am 06.04.2010 wurde deswegen bei der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige wegen Rassendiskriminierung, Angriffs auf die verfassungsmäßige Ordnung und staatsgefährdender Propaganda erstattet.

    Einstellung des Verfahrens wegen Rassendiskriminierung, Angriffs auf die verfassungsmäßige Ordnung und staatsgefährlicher Propaganda

    Gemäß Art. 261bis Abs. 4 StGB wird wegen Rassendiskriminierung unter anderem bestraft, wer öffentlich durch Wort eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstoßenden Weise herabsetzt oder diskriminiert.

    Damit dieser Tatbestand erfüllt ist, muß sich die Herabsetzung oder die Diskriminierung gegen eine bestimmte oder zumindest bestimmbare Rasse, Ethnie oder Religion richten. Diejenigen Menschen, die Allah nicht anerkennen, stellen indessen keine eigene – vom Schutzbereich der Strafnorm erfaßte – Rasse, Ethnie oder Religionsgemeinschaft dar; vielmehr handelt es sich um die unbestimmte Gesamtheit aller Anders- und Nichtgläubigen.

    Damit fehlt es am objektiven Tatbestand von Art. 261bis Abs. 4 StGB. Ebenso liegen keine konkreten Anhaltspunkte für eine Gefährdung der verfassungsmäßigen Ordnung bzw. für eine staatsgefährliche Propaganda gemäß Art. 275 StGB bzw. 275 bis vor.
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    Dafür ist das Feststellen historischer Tatsachen – wie wir ja vom Fall Susanne Winter wissen – verboten.

    Graz/ Österreich: Die FPÖ-Politikerin Susanne Winter mußte 24.000 Euro Strafe zahlen. Ihr wurde vorgeworfen, im Grazer Gemeinderatswahlkampf 2008 unter anderem den Propheten Mohammed als Kinderschänder bezeichnet zu haben. Die Verurteilung erfolgte in zweiter Instanz, Rechtsmittel dagegen sind ausgeschlossen.

    Winter in ihrer Rede: „..und etwas das mich als Frau besonders empört und das ich immer wieder aufzeige und sage. Er als 50-Jähriger hat ein sechsjähriges Mädchen geheiratet. Im heutigen System ist dieser Mohammed ein Kinderschänder!“

    Winter war zunächst im Januar 2009 am Straflandesgericht Graz wegen „Herabwürdigung religiöser Lehren und Verhetzung“ zu drei Monaten bedingter Haft und 24.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Die FPÖ-Abgeordnete war damals in Berufung gegangen. Bei der Verhandlung am Mittwoch brachte ihr Verteidiger zwar noch diverse Anträge – unter anderem zur Einholung eines historischen Gutachtens – ein. Diese wurden aber, was Wunder, vom Richtersenat abgewiesen.

    Ein Video ihrer damaligen Rede:

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    Geändert von Strandwanderer (19.04.2010 um 08:35 Uhr)
    .„Es gibt Verbrechen gegen und Verbrechen für die Menschlichkeit. Die Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden von Deutschen begangen. Die Verbrechen für die Menschlichkeit werden an Deutschen begangen.“ Carl Schmitt, deutscher Staatsrechtler und Philosoph

    "Der Sieg ging an die Alliierten, der soldatische Ruhm an die Deutschen." Drew Middleton, amerikanischer Militärpublizist

  8. #8
    GESPERRT
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    Standard AW: Schweizer Iman: "Nicht-Muslime niedriger als Tiere" - Verfahren eingestellt!

    Selbstentlarvende Gesinnungsjustiz.
    Ein europaweit festzustellendes Phänomen.

  9. #9
    Mitglied
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    Standard AW: Schweizer Iman: "Nicht-Muslime niedriger als Tiere" - Verfahren eingestellt!

    Susanne Winter? Wurde die nicht erst letzte Woche mit Farbbeuteln oder Eiern beworfen?

  10. #10
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    Standard AW: Schweizer Iman: "Nicht-Muslime niedriger als Tiere" - Verfahren eingestellt!

    Weiße Christen sind nur noch Dreck wert in Europa. Sie dürfen straffrei verhetzt werden und haben kein Notwehrrecht, wenn sie von Migranten angegriffen werden.

    Über die Engelsgeduld der Europäer kann man sich nur wundern. Der Druck im kochenden Volkskessel muß wohl noch weiter ansteigen, bevor sich der Volkszorn Bahn bricht.

    Spätere Geschichtsschreiber werden diese Periode mal als die dunkelste Europas beschreiben ...

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