Schweizer Muslime dürfen Schweizer Nicht-Muslime jetzt ganz offen als "Tiere" bezeichnen und beleidigen. Das erfüllt in der Schweiz nicht den Tatbestand der Volksverhetzung - sofern Muslime diese Äußerungen tätigen. Die Staatsanwaltschaft hat ein angestrebtes Ermittlungsverfahren gegen einen Schweizer Imam wegen solcher diskriminierender Beleidigungen gegen Nicht-Muslime eingestellt, der Imam darf das nun straflos behaupten.
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