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Thema: Jerusalem

  1. #111
    Selberdenker Benutzerbild von FranzKonz
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    Standard AW: Jerusalem

    Zitat Zitat von skydive Beitrag anzeigen
    Oh my God, da ging es um Zollrabatte! Da die EU, die Dödel , mit Vertretern der PA ebenfalls einen Vertrag hatte, konnte Israel die Zollrabatte nicht in Anspruch nehmen, weil die EU einen Vertrag mit der PA hat, understand.

    Der EUGH kann kein Urteil fällen, was Völkerrecht angeht............Zollrecht

    WJL gehört zollrechtlich nicht zu Israel....................


    AUs Deinem Urteil as Westjordanland und auch die dort gelegenen jüdischen Siedlungen sind zollrechtlich nicht Israel zuzurechnen. Dort wie auch im Gazastreifen gilt ausschließlich das Zollabkommen zwischen der Europäischen Union und den Palästinensern,
    Das Völkerrecht lasse es nicht zu, die erforderliche Herkunftsbestätigung durch die palästinensischen Behörden durch eine Bescheinigung Israels zu ersetzen.
    Wer einen Text bis zu Ende lesen kann, ist in der Lage, völlig neue Erkenntnisse zu gewinnen. :old:
    „Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)

  2. #112
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    Standard AW: Jerusalem

    Zitat Zitat von FranzKonz Beitrag anzeigen
    Wer einen Text bis zu Ende lesen kann, ist in der Lage, völlig neue Erkenntnisse zu gewinnen. :old:
    Das hat mit dem Status nichts zu tun, sondern mit der Herkunft......

  3. #113
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    Standard AW: Jerusalem

    Zitat Zitat von NITUP Beitrag anzeigen
    Hört, hört! Die UN-Resolution 242 ist auch internationales Recht, demzufolge die Israeliten in Ostjerusalem nichts zu suchen haben.
    Falsch! Absolut falsch! In 242 steht drin, dass Israel das Recht hat in sicheren Grenzen zu leben, dort steht nicht wo...............

  4. #114
    Selbstdenker Benutzerbild von Widder58
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    Standard AW: Jerusalem

    Zitat Zitat von skydive Beitrag anzeigen
    Falsch! Absolut falsch! In 242 steht drin, dass Israel das Recht hat in sicheren Grenzen zu leben, dort steht nicht wo...............
    Israel hat überhaupt keine Grenzen. was Du meinst ist Seite 242 der Hasbarabibel, jedenfalls keine Resolution der UN. Was letzteres angeht habe ich einen Vorschlag:
    Flächenmäßig völlig unproblematisch und auf Zuwachs gedacht - und auch was andere Amitionen angeht...

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    Der Krieg wäre längst vorbei müssten die Schmarotzer an die Front

  5. #115
    Preuße aus Vernunft Benutzerbild von Stechlin
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    Standard AW: Jerusalem

    Zitat Zitat von skydive Beitrag anzeigen
    Falsch! Absolut falsch! In 242 steht drin, dass Israel das Recht hat in sicheren Grenzen zu leben, dort steht nicht wo...............
    Du irrst; lies es selbst:

    Der Sicherheitsrat, mit dem Ausdruck seiner anhaltenden Besorgnis über die ernste Situation im Nahen Osten, unter Betonung der Unzulässigkeit des Gebietserwerbs durch Krieg und der Notwendigkeit, auf einen gerechten und dauerhaften Frieden hinzuarbeiten, in dem jeder Staat der Region in Sicherheit leben kann, ferner unter Betonung dessen, dass alle Mitgliedstaaten mit der Annahme der Charta der Vereinten Nationen die Verpflichtung eingegangen sind, in Übereinstimmung mit Artikel 2 der Charta zu handeln,

    1. erklärt, dass die Verwirklichung der Grundsätze der Charta die Schaffung eines gerechten und dauerhaften Friedens im Nahen Osten verlangt, der die Anwendung der beiden folgenden Grundsätze einschließen sollte:

    i) Rückzug der israelischen Streitkräfte aus Gebieten, die während des jüngsten Konflikts besetzt wurden(...)
    "Wir sind nicht in die Welt gekommen, um glücklich zu sein,
    sondern um unsere Pflicht zu tun."

    Otto von Bismarck. Schmied des Deutschen Reiches

  6. #116
    Mitglied Benutzerbild von Dayan
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    Daumen hoch! AW: Jerusalem

    Zitat Zitat von NITUP Beitrag anzeigen
    Du irrst; lies es selbst:
    Daraus kannst du als Ostdeutscher erkennen ,das die Juden in Israel Recht haben!Obwohl du als DDr Pionier geistig vergiftet wurdest!
    Geändert von Dayan (24.04.2010 um 10:59 Uhr)
    ***

    Um aufs neue wach werden zu können, musst Du ohne Frage vorher einmal eingeschlafen sein, und analog dazu, um geboren werden zu können, musst Du vorher schon einmal gestorben sein (Kabalah)

  7. #117
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    Standard AW: Jerusalem

    Zitat Zitat von NITUP Beitrag anzeigen
    Du irrst; lies es selbst:

    Nö,sieht das Internationale Recht anders...........

    Es muss ganz klar festgestellt werden, dass Resolution 242 Israel in keinster Weise dazu aufruft, sich auf die Linien vom 4. Juni 1967, d.h. vor Ausbruch des Sechs-Tage-Krieges, zurückzuziehen. Arabische Diplomaten haben dennoch versucht zu behaupten, die Resolution schließe jede territoriale Veränderung aus, da die Präambel der Resolution sich auf das internationale Prinzip beruft, die gewaltsame Annexierung von Gebieten sei illegal. In der Präambel wird tatsächlich ausdrücklich Bezug genommen auf die „Unzulässigkeit des Erwerbs von Territorium durch Krieg”. Dieses Prinzip wurde von den Vätern von Resolution 242 allerdings in die Präambel und nicht in die rechtswirksamen Paragraphen gesetzt. In einer Entscheidung des Internationalen Gerichtshofes ( in der Auseinandersetzung um Danzig) wird festgestellt, das die Präambeln der Völkerratsresolutionen nicht verbindlich sind – lediglich die rechtswirksamen Teile dieser Resolutionen können rechtliche Verantwortungen mit sich bringen. Diese Darstellung wurde aus der Zeit des Völkerbundes in die der Vereinten Nationen übernommen.

    Der Fall eines Verteidigungskrieges als Reaktion auf einen Angriff schafft einen völlig anderen Tatsachenbestand. Diese Unterscheidung wurde ebenfalls von Stephen Schwebel getroffen, der später als Rechtsberater des US State Departments1 fungierte und dann Präsident des Internationalen Gerichtshofes in Den Haag wurde. Die Präambel von Resolution 242 bedeutete einen Kompromiss, der auch die anderen Entwürfe berücksichtigte, die dem Sicherheitsrat vorlagen, obwohl sie für Israels Fall nicht wirklich relevant waren. Durch ihre Beibehaltung in der Präambel und nicht im rechtswirksamen Teil der Resolution, haben die Väter von Resolution 242 es vermieden, jegliche rechtliche Auflagen für Israel zu schaffen, die dahingehend ausgelegt werden könnten, dass der Aufruf der Resolution nach „sicheren und anerkannten Grenzen” über die Grenzlinien vor 1967 hinaus ausgeschlossen werden.

    Sowjetische Versuche Resolution 242 abzuändern schlugen fehl

    Ein weiteres Argument, dass arabische Diplomaten im Laufe der Jahre immer wieder vorgebracht haben, bezieht sich auf den Unterschied zwischen dem englischen Wortlaut der Rückzugsklausel, die von einem „Rückzug israelischer Streitkräfte von Territorien, die im jüngsten Konflikt besetzt wurden” spricht und dem französischen Wortlaut, der „retrait des forces armes Israeliénnes des territoires occupés lors du récent conflit” zum „Rückzug israelischer Streitkräfte von den Territorien, die während des jüngsten Konflikts besetzt wurden” aufruft. Der englische Text verzichtet absichtlich auf den bestimmten Artikel „die” vor dem Wort „Territorien”und lässt das Ausmaß der Territorien, aus denen sich Israel eventuell zurückzuziehen haben mag, undefiniert. Der französische Text andererseits, ist eine ungenaue Übersetzung, da „des territoires” eine bessere Übersetzung hätte, wenn es „de territoires” hieße).

    1967 waren tatsächlich Französisch und Englisch die einzigen offiziellen UN Sprachen – einige Zeit später kamen andere Sprachen dazu. Bei widersprüchlichen Texten, die auf Sprachunterschiede zurückzuführen sind, gilt laut üblichem Verfahren der Text, der ursprünglich dem Sicherheitsrat vorgelegt worden war. Bei Resolution 242 handelte es sich bei dem Resolutionsentwurf um einen britischen Text, der selbstverständlich in englischer Sprache abgefasst war. Ein anderer, französicher Text war von Mali und Nigerien vorgelegt worden, über den nicht abgestimmt worden war. Die UdSSR stellt am 20. November 1967 den Antrag, eine Klausel einzubauen, die von Israel verlangt, sich auf die Vorkriegslinien des 4. Juni 1967 zurückzuziehen, dieser Wortlaut wurde abgelehnt. Die einfache Tatsache, dass die sowjetische Delegation versuchte, den britischen Entwurf durch einen Zusatz abzuändern, bildet einen weiteren Hinweis darauf, dass der britische Text keinen völligen israelischen Rückzug verlangte. Nach der Verabschiedung von Resolution 242 gab der stellvertretende sowjetische Außenminister Vasily Kuznetsov tatsächlich zu: ”Es gibt sicher einen großen Spielraum für verschiedene Interpretationen, die Israel das Recht zuschreiben, neue Grenzen zu erstellen und seine Streitkräfte nur bis zu den Linien zurückzuziehen, die es für passend erachtet”.

    Darüber hinaus bezieht sich die Resolution 242 selbst auf die Notwendigkeit, „sichere und anerkannte Grenzen” einzurichten, die, wie schon festgestellt worden war, nicht mit den vorherigen Waffenstillstandslinien identisch sein sollten. Wenn der UN Sicherheitsrat die Absicht gehabt hätte, wie es der unkorrekte französische Text anklingen lässt, einen völligen israelischen Rückzug aus allen Territorien zu erzielen, wäre es nicht notwendig, einen Wortlaut in die Resolution einzubringen, der das Festlegen neuer Grenzen fordert. Lord Caradon, der britische Botschafter, der dem Sicherheitsrat den Text vorlegte, der später die verabschiedete Fassung von Resolution 242 werden sollte, erklärte später bei mehreren Gelegenheiten öffentlich, dass keinerlei Absicht bestand, einen israelischen Rückzug auf die Linien von 1967 zu verlangen.

    Ab und zu wird das Argument vorgebracht, dass entsprechend Resolution 242 die Besetzung von Gebieten illegal sei. Wie bei der Besprechung zur Präambel von Resolution 242 schon dargelegt worden war, besteht ein internationales Rechtsprinzip gegen „den Erwerb von Territorium durch Krieg”. In Resolution 242 steht jedoch keinerlei Hinweis darauf, dass die Besetzung von Territorium als illegal zu betrachten wäre. Daher entspricht es nicht den Gegebenheiten, wenn behauptet wird, dass entsprechend Resolution 242 die Besetzung der Gebiete, die Israel im Sechs-Tage-Krieg von 1967 eingenommen hat, illegal sei, insbesondere als der Krieg dem Staat Israel durch die Aggression arabischer Staaten auf 3 seiner Fronten aufgezwungen worden war.



    Schlussfolgerungen

    Die UN-Sicherheitsratsresolution 242 – zusammen mit Resolution 338 – dient als einzige anerkannte rechtliche Grundlage für die Beilegung des arabisch-israelischen Konflikts, die sowohl für Israel als auch für die arabischen Staaten akzeptabel ist. (Durch die Annahme von Resolution 338, die auf eine auf der Grundlage von Resolution 242 gestützten Lösung des Konflikts Bezug nimmt, nahm Syrien nach dem Yom Kippur Krieg von 1973 die Resolution 242 an). Die Elemente von Resolution 242, die bei jeder Diskussion um die Bedeutung der Resolution zu berücksichtigen sind, beinhalten:

    • Resolution 242 ist nicht eigenverpflichtend; es wird nicht von Israel erwartet, dass es sich unilateral aus Territorien zurückzieht, um ihre Auflagen zu erfüllen. Als Resolution unter Kapitel VI, verlangt sie direkte Verhandlungen zwischen Israel und seinen arabischen Nachbarn. (Im Gegensatz dazu waren UN-Resolutionen zum Irak eigenverpflichtend unter Kapitel VII der UN-Charter. Sie verlangten vom Irak, sich ohne Verhandlungen aus Kuwait zurückzuziehen.)

    • Sie enthält keine Verurteilung Israels Besetzung der Territorien, die die israelische Armee 1967 eroberte, noch wird die israelische Besetzung der Gebiete als „illegal” definiert.

    • Die verschiedenen Elemente der Resolution müssen parallel zueinander durchgeführt werden. Es besteht keinerlei Pflicht für Israel sich vor dem Erreichen eines umfassenden Friedens zurückzuziehen.

    • Es gibt keine Forderung an Israel, sich vollkommen aus den von ihm 1967 eroberten Gebieten zurückzuziehen. Während sich Israel, im Rahmen seines Friedensvertrags mit Ägypten zu einem vollkommenen Rückzug bereiterklärte, bildet der ägyptische Fall keinen Präzedenzfall für andere Fronten. Die Ägypter haben tatsächlich versucht, eine Bezugnahme in die Verträge von Camp David einzubeziehen, mit einem Hinweis darauf, dass der ägyptisch-israelische Friedensvertrag die Hauptgrundlage für zukünftige Abkommen mit anderen arabischen Staaten bilden solle. Was letzten Endes allerdings festgehalten wurde, war ein wichtiger Vorbehalt, der das ägyptische Modell einschränkte auf „soweit angemessene” andere Fälle.

    • Resolution 242 enthält keine Bezugnahme auf ein palästinensisches „Rückkehrrecht”.

    • Das aus der Resolution hervorgehende Hauptprinzip besagt, dass alle Themen zwischen den Parteien zur Verhandlung stehen können.

    Quelle: Dr. Rosenne Meir, Lehrstuhl für Internationales Recht...................

    Es ist nur Israels Bereitschaft zum Frieden zu verdanken, dass alle Themen zur Verhandlung stehen können, verlangt wird von Israel nichts, vor allem nicht unilateral........



  8. #118
    Selbstdenker Benutzerbild von Widder58
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    Standard AW: Jerusalem

    Zitat Zitat von skydive Beitrag anzeigen
    Nö,sieht das Internationale Recht anders...........

    Quelle: Dr. Rosenne Meir, Lehrstuhl für Internationales Recht...................
    Zionistenselbstbeweihräucherung in Reinkultur.

    Dr. Meir Rosenne "Juristin Israels". Dr Rosenne diente als Senior Lecturer am Völkerrecht an der Hebrew University of Jerusalem, Juristische Fakultät, sowie an der Juristischen Fakultät der Universität Tel Aviv und der Universität Haifa.
    Dr Rosenne ist derzeit Senior Partner in Israel der führende Anwaltskanzlei Balter, Guth, Aloni & Co, spezialisiert auf internationale Geschäfts-und Völkerrecht.

    Danke, das genügt. Es soll Leute geben, die sowas als "internationales Recht" bezeichnen. Zionistengeschwätz eben.
    Der Krieg wäre längst vorbei müssten die Schmarotzer an die Front

  9. #119
    Mitglied Benutzerbild von Dayan
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    Standard AW: Jerusalem

    Zitat Zitat von Widder58 Beitrag anzeigen
    Zionistenselbstbeweihräucherung in Reinkultur.
    .
    Schon wieder ein Papagay-Syndrom Anfall beim Karnickel!
    ***

    Um aufs neue wach werden zu können, musst Du ohne Frage vorher einmal eingeschlafen sein, und analog dazu, um geboren werden zu können, musst Du vorher schon einmal gestorben sein (Kabalah)

  10. #120
    Mitglied Benutzerbild von Buella
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    Wie gehabt: Südlich des Nordpols
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    Standard AW: Jerusalem

    Zitat Zitat von Dayan Beitrag anzeigen
    Schon wieder ein Papagay-Syndrom Anfall beim Karnickel!
    Könntet Ihr hilflosen Äffchen Euren persönlichen Mobbing- Krieg und Beleidigungs Massen - Spam gegen Einzelne nicht z.B. in "politkforen intern" austragen?

    Dort könntet Ihr ja Eure Pathologie - Hilfs-Fachkräfte-Erfahrungen ausgiebig austauschen?

    Dem Forum und der Menschheit wäre massiv geholfen!

    Vielleicht können die Mods da ja einen Anstalts-Bereich einrichten, Krabbelgruppe für gescheiterte Lebensgeschichten und Möchtegern-Einzelkämpfer am Hals der Flasche?

    Danke, bereits vorab!

    Die allersliebsten Grüße und ein frohes u. friedliches Wochenende
    Buella
    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

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