Aussetzung des Strafvollzugs, Verurteilung mit bedingtem Strafvollzug, Condamnation conditionnelle, Sursis à l'exécution, Sospensione della pena), eine in neuester Zeit empfohlene, alter deutscher Rechtsanschauung entsprechende Einrichtung, die dahin geht, daß die Strafgerichte bei der Verurteilung noch unbestrafter Personen zu geringern Freiheitsstrafen im Urteil bestimmen können, daß die Strafe vorläufig unvollstreckt bleibe und ganz erlassen werde, sofern nicht der Verurteilte innerhalb bestimmter Zeit (Bewährungsfrist) wegen einer neuen strafbaren Handlung Verurteilung erleidet, in welchem Fall ihn die alte zugleich mit der neuen Strafe trifft.