Natürlich - wie sollte es anders sein?EuGH: Verordnung zum Einfrieren von Terroristen-Geldern gilt nicht für an Ehefrauen ausgezahlte Sozialleistungen
Das Einfrieren der Gelder von Personen, die verdächtigt werden, mit Bin Laden, der Al-Quaida und den Taliban in Verbindung zu stehen, findet keine Anwendung auf bestimmte Leistungen der sozialen Sicherheit, die an die Ehegatten solcher Personen ausgezahlt werden. Denn die Verordnung, die das Einfrieren von Geldern anordnet, findet nur auf Vermögenswerte Anwendung, die zur Unterstützung terroristischer Tätigkeiten eingesetzt werden können. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 29.04.2010 klargstellt