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Obwohl der Bundestag das Gesetz noch gar nicht angenommen hat, versucht der Präsident des Kölner Oberlandesgerichts Tatsachen zu schaffen. Auf seine Initiative wurden in den Landgerichten Köln, Aachen und Bonn Kammern für internationale Handelssachen eingeführt, in denen die Prozeßparteien auf englisch verhandeln können. Beim Oberlandesgericht gibt es einen entsprechenden Berufungssenat.
Am Montag, dem 10. Mai 2010, wird ab 14.00 Uhr im Saal S. 2.07 im Bonner Landgericht erstmals eine Gerichtsverhandlung in englischer Sprache geführt.
Ich schlage die Einführung von Plattdeutsch als Amtssprache vor:
"Dat wüllt wi woll kriegen" see de Avkaat, dor meen he dat Geld.