[Links nur für registrierte Nutzer]Eine Legaldefinition der Marktmanipulation findet sich in § 20 a WpHG. So ist als Marktmanipulation verboten:
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Geschäfte vorzunehmen oder Kauf- oder Verkaufsaufträge zu erteilen, die geeignet sind, falsche oder irreführende Signale für das Angebot, die Nachfrage oder den Börsen- oder Marktpreis von Finanzinstrumenten zu geben oder ein künstliches Preisniveau herbeizuführen" (§ 20 a (1) Ziffer 2 WpHG)
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Laut deutscher Gesetzgebung ist das Aufkaufen der südosteuropäischen Junk-Bonds eindeutig eine Finanzmarktmanipulation.
Sollte man die Staatsbürger Deutschlands, die an dieser kriminellen Handlung beteiligt sind und waren, zur Rechenschaft ziehen?