9.3 Rechtspolitik
Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz - Die Tierschutzpartei - tritt für ein Rechtssystem ein, das von
Humanität geprägt ist.
Zumindest sollten bestehende Rechtsgrundsätze - wie z.B. die Anwendung des Tierschutzgesetzes und die
Ächtung von Angriffskriegen - konsequenter umgesetzt werden.
Tierquälereien und Tieropfer im Namen welcher Religion oder Tradition auch immer sind zu verbieten
Im Strafrecht treten wir dafür ein, der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung und der Hilfe der Opfer höchste
Bedeutung zukommen zu lassen.
Opferschutz muss Staatsziel werden!
Insbesondere dem sexuellen Missbrauch und der Misshandlung von Kindern ist entschiedener als bisher
entgegenzutreten. Es muss die rechtliche Grundlage geschaffen werden, gefährliche Straftäter auch nach
Verbüßung ihrer Strafe in Sicherheitsverwahrung zu nehmen.
Die Durchführung von Volksinitiativen, Volksbegehren und bindenden Volksentscheiden muss als Mittel
demokratischer Staatsführung auch in Deutschland erleichtert werden. Insofern vertreten wir im Einklang mit dem
berechtigten politischen Willen der großen Mehrheit unserer Bevölkerung ein Rechtswesen, das tatsächlich „im
Namen des Volkes“ entsteht und nicht durch die Ansichten sogenannter Experten einer starken Wirtschafts- und
Wissenschaftslobby verzerrt ist. Dies gilt insbesondere auch für die „gesetzlichen Stiefkinder“ Umweltschutz und
Tierschutz.
Die Strafbestimmungen für Umweltkriminalität und Tierquälerei sind erheblich zu verschärfen.
Eine Novellierung des Tierschutzgesetzes zugunsten der Tiere ist dringend notwendig.
Der Tierschutz gehört mit einem eigenen Artikel ins Grundgesetz (s. Punkt 1.1).
Wir fordern die Einführung der treuhänderischen Klagebefugnis für Verbände („Verbandsklage“) und
Einzelpersonen im Interesse von Tier und Natur.