Geändert von Hans Huckebein (06.06.2010 um 19:22 Uhr) Grund: hatte was vergessen..
Naja. Aus der [Links nur für registrierte Nutzer] entnehme ich:
Wenn also beides gegeben ist, spricht meines Erachtens nichts dagegen,Kennzeichnend für den bayerischen Biergarten im Sinne der Verordnung sind vor allem zwei Merkmale:
· der Gartencharakter und
· die traditionelle Betriebsform, speziell die Möglichkeit, dort auch die mitgebrachte, eigene Brotzeit unentgeltlich verzehren zu können, was ihn von sonstigen Außengaststätten unterscheidet.
auch anderswo von einem "Biergarten" zu sprechen.
Unbestritten ist natürlich das "Wer hats erfunden?" :]
Ausgebrannt erkenn' ich meine tatenlose unerfüllte Leere,
Wie ein Wolf - als wenn ich etwas suchte, das zu finden sich noch lohnte
Naja, ich werde auch in Zukunft sagen: Wir treffen uns im Biergarten. Hört sich allemal besser an wie: Wir treffen uns in der Freiluftsitzgelegenheit. So hat jedes Bundesland seine eigenen Gesetze wie was zu heissen hat.
Dem Don seinen Biergarten ohne Currywurst, mir meine Freiluftsitzgelegenheit mit Currywurst und Fritten.
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