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Thema: Bundesverfassungsgericht weist Eilantrag des Abgeordneten Peter Gauweiler ab.

  1. #21
    Mitglied Benutzerbild von nethead
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht weist Eilantrag des Abgeordneten Peter Gauweiler ab.

    Zitat Zitat von Commodus Beitrag anzeigen
    Hab mir soeben den Originaltext des BVG´s durchgelesen. Nicht das BVG beurteilt die wirtschaftlichen Folgen, sondern respektiert die Meinung der Regierung in dieser Sache.

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    Auch dachte ich ein Gericht muesste Urteile juristisch Begruenden und nicht mit der "Meinung" der ""deutschen"" Regierung. Die kann vieles "Meinen", Gesetz oder Recht ist das trotzdem nicht.

    Hier wurde kein Recht gesprochen sondern ein Gefaelligskeitsurteil gefaellt. Zum Schaden der betroffenen. Das Bundesverfassungsfgericht ist somit Verfassungsfeindlich.
    "A totalitarian society not only does not tolerate a freedom of opinion, but it cultivates by all means in its power a "received opinion," which all have to parrot, not only without checking it, but often without any understanding of what it means. " - David Cole

  2. #22
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht weist Eilantrag des Abgeordneten Peter Gauweiler ab.

    Mit Recht hat das gar nichts mehr zu tun, damit lässt sich jedes bliebige Vergehen entschuldigen... Jura braucht man dafür nicht studiert haben!

  3. #23
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht weist Eilantrag des Abgeordneten Peter Gauweiler ab.

    Zitat Zitat von Raczek Beitrag anzeigen
    Mit Recht hat das gar nichts mehr zu tun, damit lässt sich jedes bliebige Vergehen entschuldigen... Jura braucht man dafür nicht studiert haben!
    Exakt. Das BVerG tut nicht mehr, als Verlautbarungen der Bundesregierung in Juristendeutsch zu übersetzen.

    Nach dem Verlautbarungsjournalimus erleben wir mittlerweile auch eine Verlautbarungsjustiz.

  4. #24
    Mitglied Benutzerbild von nethead
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht weist Eilantrag des Abgeordneten Peter Gauweiler ab.

    Zitat Zitat von Zitat BVerG
    Zitat:
    Ein wesentlicher Schaden erwächst dem Gemeinwohl nicht aus der bloßen Möglichkeit einer Inanspruchnahme des Bundes im Eintrittsfall
    Der erste Schaden hier ist die weitere Zersetzung des Rechtsstaates durch eben jenes Instrument das dazu verpflichtet wurde genau jenen zu schuetzen. Und was passiert wenn der Ernstfall dann doch Eintritt? Dann werden weder die Zahlungen abgelehnt werden noch werden sie vom BVerG unterbunden werden OBWOHL dem "Gemeinwohl" Schaden zugefuegt und dem GG signifikant zuwieder gehandelt wird.

    also der drohenden Notlage eines Staates der Euro-Gruppe, deren Wahrscheinlichkeit die Bundesregierung für gering hält.
    Nicht das ich an der Sachkompetenz der deutschen Regierung zweifeln wuede... :rolleyes:
    "A totalitarian society not only does not tolerate a freedom of opinion, but it cultivates by all means in its power a "received opinion," which all have to parrot, not only without checking it, but often without any understanding of what it means. " - David Cole

  5. #25
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht weist Eilantrag des Abgeordneten Peter Gauweiler ab.

    Welche "andere Abhilfe" hätte denn jetzt ein deutscher Bürger, um sich gegen die "Beseitigung der Ordnung" zur Wehr zu setzen?

    Juristisch ist alles ausgeschöpft, was nur geht.
    Bleibt also wohl nur der Weg über blanke Gewalt übrig.

    GG 20.4:
    Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

  6. #26
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht weist Eilantrag des Abgeordneten Peter Gauweiler ab.

    Zitat Zitat von Commodus Beitrag anzeigen
    Fein, der Eilantrag wurde abgewiesen.

    "Ein vorläufiger Rückzug des Rettungsschirms könnte laut Bundesregierung nicht absehbare Konsequenzen für den Euro haben, begründete Karlsruhe seine Entscheidung."


    Das BVG hat sich somit zum politischen Verlängerungsarm abgestempelt und selbst abgewertet. Sie haben nicht über "politische Erwägungen" zu urteilen, sondern um über Gesetze und geltende Verträge (meine Meinung).


    Soviel zum Eilantrag. Mal sehen wie die Sache in einer Hauptverhandlung ausgeht. Vermutlich mit ähnlichem Gemurks.
    Das sehe ich ähnlich.
    „Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)

  7. #27
    Meint es nur gut mit Euch
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht weist Eilantrag des Abgeordneten Peter Gauweiler ab.

    Zitat Zitat von Marathon Beitrag anzeigen
    Welche "andere Abhilfe" hätte denn jetzt ein deutscher Bürger, um sich gegen die "Beseitigung der Ordnung" zur Wehr zu setzen?

    Juristisch ist alles ausgeschöpft, was nur geht.
    Bleibt also wohl nur der Weg über blanke Gewalt übrig.

    GG 20.4:
    Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
    Generalstreik? Ich habe gehört, in anderen Ländern geht das.

  8. #28
    Anarchokapitalist Benutzerbild von Gottfried
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht weist Eilantrag des Abgeordneten Peter Gauweiler ab.

    Zitat Zitat von Ganz_unten Beitrag anzeigen
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    Was ist das denn für ein Rechtssystem, das den Handlungen der Regierung, auch wenn diese ganz offensichtlich geltendes Recht verletzt, keinen Einhalt gebietet?
    Ich finde die Begründung sehr kritisch. Es ist nicht die Aufgabe eines Gerichts, wirtschaftliche Aspekte abzuwägen, sondern nach Recht zu urteilen. Zumal man sich hier ja sogar noch wörtlich auf die Einschätzung der Bundesregierung beruft.

    Dieses Gericht ist auch für den Arsch.
    Deutschland ist scheiße - und ihr seid die Beweise.


  9. #29
    Orthodox Benutzerbild von Ausonius
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht weist Eilantrag des Abgeordneten Peter Gauweiler ab.

    Zitat Zitat von cajadeahorros Beitrag anzeigen
    Das ist auf der heutigen Entwicklungsstufe Stufe auch nicht mehr nötig. Und was die religiösen Minderheiten, subtile Vernichtung bürgerlicher Existenzen und widerrechtliche Inhaftierungen bis zum politischen Mord angeht da würde ich jetzt schnell noch einmal nachdenken.
    Habe schnell nachgedacht. Nö, mir fällt jetzt in der Geschichte der Bundesrepublik bei allem, was schief gelaufen ist, nichts ein, was zwölf Jahren Buchenwald oder dem Euthanasieprogramm gleicht.

    Da sollten sogar grünen Nennlinken einige Beispiele einfallen, sozusagen aus der "Kampfzeit der Bewegung", bevor die vorgeblichen Ideale der Realpolitik, den Steuermillionen und den Ehrendoktorwürden geopfert wurden.
    Dann ist ja gut, dass es im Forum ne Menge richtiger Salonradikaler gibt, die wissen, wo es lang geht!

    P.S.: findest du es nicht ein bißchen bourgeois, über "subtile Vernichtung bürgerlicher Existenzen" zu lamentieren? Nix für.


    Freiheit oder AfD!

    "nothing bad in your life is your fault its all those damn dirty minorities and you don't have to work to make things better just hate them enough and that will magically fix everything" - ein kluger Redditor

  10. #30
    Hände weg von Syrien! Benutzerbild von cajadeahorros
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht weist Eilantrag des Abgeordneten Peter Gauweiler ab.

    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    Möglicherweise liegt ein Mißverständnis vor? Es wäre ein schwerer Irrtum, anzunehmen, ich hätte ein positives Bild vom Hitlerreich. Ganz im Gegenteil..
    Um Gottes Willen, dieses Mißverständnis ist NICHT aufgetreten. Es geht eher um Fragen wie sie bspw. das Buch "Der erzwungene Krieg" aufwirft, auch wenn ich gewisse Herren außerhalb Deutschlands ebenfalls für nicht gerade gänzlich unschuldig halte.
    Auf geb' ich mein Werk; nur Eines will ich noch: das Ende - das Ende!

    (Wotan, Die Walküre)

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