Zitat Zitat von Siegfriedphirit Beitrag anzeigen
Die Kirche ist doch kein Staat im Staate! Straftäter aus dem Kirchendienst müssen von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden und dann müssen die vor Gericht gestellt werden, wie jeder andere Täter auch. Und bei einer Verurteilung hat es in den Strafvollzug zu gehen und nicht Versetzung in eine andere Gemeinde.


Du bringst es auf den Punkt!