Zitat von
Simplex
Es ist an der Zeit, dass die Vereinten Nationen, die USA und die Europäische Union die Israelische Regierung nicht nur zur Ordnung rufen, wiederholt völkerrechtswidrige Handlungen nicht nur medienwirksam verurteilen, sondern es zwingen, sich den Prinzipien und der Statuten des Internationalen Rechts zu unterwerfen, das Völkerrecht ebenso zu respektieren wie die Menschenrechte. Dies ist umso wichtiger, da die Regierungen Israels im letzten Jahrzehnt von Wahl zu Wahl politisch weiter nach rechts gerückt sind und zunehmend politisch extremistische Züge aufweisen.
Gegenwärtig ist Israel mit seiner Politik – verdientermaßen – ein ausgestoßenes und gehasstes Land geworden – Israel sollte dies nicht eine Minute vergessen!
Das Völkerrecht und die Menschenrechte müssen seitens Israels wieder Geltung und Achtung gewinnen, da sie zweifelsfrei über der ideologischen Ausrichtung einer jeden Regierung stehen.
Die Respektierung Internationaler Rechte ist nicht nur unverzichtbar für das geregelte Zusammenleben der Völker, sie ist zugleich die Garantie für die Existenz der Staaten, ihrer Souveränität und ihrer Sicherheit – gerade auch des Staates Israel.
Israel hält palästinisches Land (Gaza u. Westjordanland) seit dem Juni-Krieg von 1967 (Sechstagekrieg) wider das Völkerrecht besetzt. Alle Siedlungen, die eigentlich mittelgroße Städte sind, wurden illegal errichtet. Der Bau der Mauer und des Sperrzaunes sind gemäß Urteil des Internationalen Gerichtshofes (IGH) in Den Haag vom 9.Juli 2004 zufolge ebenfalls völkerrechtswidrig und müssen abgerissen werden.
Israel hat nicht nur dieses Urteil ignoriert, sondern auch alle UN-Resolutionen, die die Annexion Ost-Jerusalems (1980) und der Golan-Höhen (1981) verurteilt haben. Über 40 Mal haben die USA durch ihr Veto im UN-Sicherheitsrat eine Verurteilung Israels verhindert.
Es bleibt festzustellen, dass alle einseitigen Maßnahmen Israels nach dem Völkerrecht als null und nichtig gelten – so der Internationale Gerichtshof in Den Haag.
So auch das Oberste Gericht Israels: Am 9. Juni 2005 hat es die Bedeutung des Völkerrechts in einer Entscheidung hervorgehoben, in der es den Weg für den Abzug der Besatzungstruppen aus dem Gaza-Streifen und aus vier Siedlungen im Westjordanland freigemacht hat. Die Entscheidung war eindeutig: elf von zwölf Richtern stimmten für den Abzug mit der bemerkenswerten Begründung: „Westjordanland und der Gaza-Streifen sind Gebiete, die durch Krieg erobert wurden und somit nicht Teil Israels sind“.Sie befänden sich unter “kriegerischer Besatzung“ und unterliegen nicht israelischer Jurisdiktion.
Implizit bestätigen die Obersten Richter damit nicht nur die Anwendbarkeit und Geltung des Völkerrechts, sondern auch die bestehende Waffenstillstandslinie von 1949 als offizielle Grenze Israels. Weiter bedeutet dies, dass für “transferierten“ Siedler kein israelisches Recht gelten kann, weil auch ihr politisch veranlasster Transfer völkerrechtswidrig war.
Dies deckt sich mit der Präambel der UN-Sicherheitsratsresolution 242 vom 22.November 1967:“dass es nicht zulässig ist Territorien durch Krieg zu erobern“ um diese dem eigenen Staatsgebiet anzugliedern.
Israel besteht seit über 60 Jahren. Es ist der einzige Staat auf der Welt ohne feste Grenzen.
Seit Gründung des Jüdischen-Staates ist die Politik der israelischen Regierung, keine festen Grenzen festzulegen, denn das Sicherheitskonzept besagt, dass die Grenzen immer neu gezogen werden – je nachdem, wo gerade die israelischen Soldaten stehen.
Ein neues Denken und neues Verständnis der Konfliktparteien muss einsetzen; hinsichtlich der Vergangenheit, der Gegenwart und der Zukunft muss ein fairer Friedensplan erarbeitet werden, der auf folgenden Grundlagen beruht:
a) Neben Israel wird ein unabhängiger und freier Palästina-Staat gegründet.
b) Die Waffenstillstandslinie “Grüne Linie“ von 1949 wird die Grenze zwischen den beiden Staaten. Ein Gebietsaustausch, mit Zustimmung der beiden Seiten ist möglich.
c) Die israelischen Siedlungen auf dem Territorium des Palästina-Staates werden geräumt.
d) Die Grenze zwischen den beiden Staaten wird nach einer zwischen beiden Seiten vereinbarten Regelung für Bewegungen von Personen und Gütern offen sein.
e) Jerusalem wird die Hauptstadt beider Staaten – West-Jerusalem die Hauptstadt Israels und Ost-Jerusalem die Hauptstadt Palästinas. Der Staat Palästina wird die vollständige Souveränität in Ost-Jerusalem besitzen, einschließlich des Haram al Sharif (Tempelberg). Der Staat Israel wird die volle Souveränität in West-Jerusalem besitzen, einschließlich der West-Mauer (Klagemauer) und des jüdischen Viertels. Beide Staaten werden ein Abkommen über die physische Einheit der Stadt auf Verwaltungsebene schließen.
f) Israel wird prinzipiell das Recht auf Rückkehr der Palästinenser als ein unveräußerliches Menschenrecht anerkennen. Die praktische Lösung wird durch ein Abkommen erreicht, das auf gerechten, fairen und praktischen Erwägungen beruht und die Rückkehr auf das Gebiet des Staates Palästina, auf das Gebiet des Staates Israel und Entschädigungen einschließt.
g) Die Wasservorkommen werden gemeinsam kontrolliert und in einem gleichberechtigten und ehrlichen Abkommen zugewiesen.
h) Die Sicherheit beider Staaten wird in einem Sicherheitsabkommen zwischen ihnen garantiert, das die spezifischen Sicherheitsinteressen sowohl Israels als auch Palästinas berücksichtigt.
i) Israel und Palästina werden mit anderen Staaten der Region zusammenarbeiten, um eine Nahost-Gemeinschaft nach dem Modell derEuropäischen Union zu errichten.
Schlussbemerkung: Die Unterzeichnung eines Friedensabkommens und eine ehrliche Verwirklichung wird zu einer historischen Versöhnung zwischen den beiden Nationen führen, die auf Gleichheit, Zusammenarbeit und gegenseitiger Achtung beruht.
:deutschla Simplex