Das konnte ich mir auch nicht vorstellen das Geruch im Treppenhaus so störend sein kann,die Düsseldorfer Gerichte haben es unterlassen zu Prüfen ob die Klage überhaupt der Wahrheit entspricht.Die Urteilsfindung beruhte auf nur einen Zeugen der Klägerin.Geruch ist relativ und dewegen wäre schon ein Gutachten erforderlich.
Die Klage wurde vom Düsseldorfer Gericht als Tatsache angesehen.Schon vor der Verhandlung hatte die Vorsitzende BGH-Richterin das Urteil des Düsseldorfer Landgerichts infrage gestellt. Sie sagte "gewisse praktische Schwierigkeiten" bei der Vorstellung, dass von einer Wohnung in den Hausflur dringender Zigarettenrauch so stinken könne, dass dadurch der Hausfriede nachhaltig gestört werde
"Im Streitfall war dem Bundesgerichtshof allerdings eine Beurteilung [...] nicht möglich, weil die vom Berufungsgericht vorgenommene Würdigung auf einer lückenhaften und unter Verletzung prozessualer Vorschriften erfolgten Tatsachenfeststellung beruhte."