Arbeitsgesetze sind wie Rassengesetze, gehören also weg.
Die AnbieterRechts- und -AbgabenOrdnung gehört her, womit wir zu einer freiheitlich marktwirtschaftlichen Leistungsgesellschaft kommen.
Wer geseztlich und institutionell Zuständigkeiten für fremde Finanzbelange, für Fremdkredite zuweist, ist strafrechtlich zu belangen.
Niemand ist zuständig für das Vermögen und für die Schulden Anderer.
Als Anbieter ist man dafür zuständig, Nachfrager mit Produkten, Gütern und Dienstleistungen zu bedienen.
Das ist umfassend rechtsräumlich zu explizieren, wozu Sozialstaat und ÖD um mind. 90 % abzubauen sind.