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Thema: Ein-Euro-Jobs = Straftatbestand

  1. #41
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    Standard AW: Ein-Euro-Jobs = Straftatbestand

    Arbeitsgesetze sind wie Rassengesetze, gehören also weg.
    Die AnbieterRechts- und -AbgabenOrdnung gehört her, womit wir zu einer freiheitlich marktwirtschaftlichen Leistungsgesellschaft kommen.
    Wer geseztlich und institutionell Zuständigkeiten für fremde Finanzbelange, für Fremdkredite zuweist, ist strafrechtlich zu belangen.
    Niemand ist zuständig für das Vermögen und für die Schulden Anderer.
    Als Anbieter ist man dafür zuständig, Nachfrager mit Produkten, Gütern und Dienstleistungen zu bedienen.
    Das ist umfassend rechtsräumlich zu explizieren, wozu Sozialstaat und ÖD um mind. 90 % abzubauen sind.
    "Die Erde ist ein Irrenhaus. Dabei könnte das bis heute erreichte Wissen der Menschheit aus ihr ein Paradies machen. Dafür müsste die weltweite Gesellschaft allerdings zur Vernunft kommen." Joseph Weizenbaum
    GmbHler sind RufmordGift, Arbeitsverträge sind Pest, Arbeitsrichter verhöhnen SozialstaatsOpfer.

  2. #42
    Schaf im Wolfspelz
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    Standard AW: Ein-Euro-Jobs = Straftatbestand

    Zitat Zitat von henriof9 Beitrag anzeigen
    Was ist daran nicht geklärt, es ist keine Nötigung ?

    Durch den 1€- Job, also der Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung, soll der Langzeitarbeitslose wieder an den sogenannten „Ersten Arbeitsmarkt“ herangeführt werden, sprich, das Arbeiten wieder erlernen ( was man nach langer Zeit ja schon mal verlernen kann ) :].
    Weigert sich nun der Langzeitarbeitslose diese Maßnahme auszuführen demonstriert er damit lediglich seinen Unwillen und die Nichtbereitschaft sich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren was eben dann durch Streichung der Bezüge sanktioniert wird.
    Ist doch ganz einfach, wer nicht bereit ist zu arbeiten braucht auch nicht die Unterstützung der Soldiargemeinschaft- Faulheit oder Unlust soll ja schließlich nicht auch noch belohnt werden.
    Ich halte diesen juristischen Klimmzug immer noch für eine Schutzbehauptung!



    Wenn Du in der Fremde bist, fühl Dich wie zu Hause - aber benimm Dich nicht so!


  3. #43
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    Standard AW: Ein-Euro-Jobs = Straftatbestand

    Kein Gesetz darf Zuständigkeiten für fremde Finanzbelange zuweisen.
    Anbieter haben Nachfrager profitmaximierend bedienen zu können.
    Das wird arbeitsgesetzlich unterbunden.
    Diese Grundrechtswidrigkeit ist zu beheben, wozu die AnbieterRechtsOrdnung her muß.
    Immer begreifen:
    arbeiten ist anbieten.
    Anbieterprofit ist analog Anlegerprofit zu managen.
    Damit kommen wir zu einer freiheitlich marktwirtschaftlichen Leistungsgesellschaft, zu per Erwerbsphase kaufkraftmaximierten Nachfragern.
    Alles gehört weg, was dem entgegensteht.
    "Die Erde ist ein Irrenhaus. Dabei könnte das bis heute erreichte Wissen der Menschheit aus ihr ein Paradies machen. Dafür müsste die weltweite Gesellschaft allerdings zur Vernunft kommen." Joseph Weizenbaum
    GmbHler sind RufmordGift, Arbeitsverträge sind Pest, Arbeitsrichter verhöhnen SozialstaatsOpfer.

  4. #44
    Mitglied Benutzerbild von henriof9
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    Standard AW: Ein-Euro-Jobs = Straftatbestand

    Zitat Zitat von opppa Beitrag anzeigen
    Ich halte diesen juristischen Klimmzug immer noch für eine Schutzbehauptung!

    Nein, es ist eben kein juristischer Klimmzug, Du hast anscheinend, wie viele andere Menschen auch, nicht den Sinn und Zweck der 1€- Jobs verstanden. :]
    Eine Frau macht niemals einen Mann zum Narren;
    sie sitzt bloß dabei und sieht zu, wie er sich selbst dazu macht.


    Leb in der Vergangenheit, wenn du traurig sein willst. Leb in der Zukunft, wenn du ängstlich sein willst.
    Und wenn du glücklich sein willst, dann genieß den Moment.


  5. #45
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    Standard AW: Ein-Euro-Jobs = Straftatbestand

    Weg mit der Arbeitsgesetzgebung, her mit der AnbieterRechtsOrdnung.
    Zuweisung fremder Finanzbelange ist Straftatbestand.
    "Die Erde ist ein Irrenhaus. Dabei könnte das bis heute erreichte Wissen der Menschheit aus ihr ein Paradies machen. Dafür müsste die weltweite Gesellschaft allerdings zur Vernunft kommen." Joseph Weizenbaum
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  6. #46
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    Standard AW: Ein-Euro-Jobs = Straftatbestand

    Hat man da auch Urlaub..... bei vollem Lohnausgleich :hihi::hihi:
    Hallo LEUTE
    Hiermit möchte ich klarstellen das ich ein Hauptschüler bin, und in Fächer wo Einstein vorkam nie bestanden hab.

  7. #47
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    Standard AW: Ein-Euro-Jobs = Straftatbestand

    Zitat Zitat von henriof9 Beitrag anzeigen
    Was ist daran nicht geklärt, es ist keine Nötigung ?

    Durch den 1€- Job, also der Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung, soll der Langzeitarbeitslose wieder an den sogenannten „Ersten Arbeitsmarkt“ herangeführt werden, sprich, das Arbeiten wieder erlernen ( was man nach langer Zeit ja schon mal verlernen kann ) :].
    Weigert sich nun der Langzeitarbeitslose diese Maßnahme auszuführen demonstriert er damit lediglich seinen Unwillen und die Nichtbereitschaft sich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren was eben dann durch Streichung der Bezüge sanktioniert wird.
    Ist doch ganz einfach, wer nicht bereit ist zu arbeiten braucht auch nicht die Unterstützung der Soldiargemeinschaft- Faulheit oder Unlust soll ja schließlich nicht auch noch belohnt werden.
    Ähhmm, davon ist kein einziges Wort wahr
    Hallo LEUTE
    Hiermit möchte ich klarstellen das ich ein Hauptschüler bin, und in Fächer wo Einstein vorkam nie bestanden hab.

  8. #48
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    Standard AW: Ein-Euro-Jobs = Straftatbestand

    dZUG, als Anbieter ist klar Urlaub darstellbar.
    Es gibt keinen Lohn, sondern den leistungsgemäßen Profitanteil.
    Managements haben sich von den Quartalszahlen entlasten zu lassen.
    Wirtschaftswissenschaften haben alles umfassend zu flankieren.
    Goldene Anbieternetze sind weit besser, als Wettermodelle laufend optimierend mit Großrechnern durchzurechnen.
    Damit gibts Kaufkraftmaximierung per Erwerbsphase.
    So kann immer mehr immer höherwertig nachgefragt werden.
    Die Nachfrager bezahlen ja immer alles, sind also immer die Arbeitgeber.
    Per Erwerbsphase sind sie zugleich Anbieter.
    So funktioniert freie Marktwirtschaft einer Leistungsgesellschaft - per positiver Rückkopplung von Anbieterprofit in Nachfragerkaufkraft.
    Besser geht nicht.
    Das hat der Rechtsraum zu bezwecken, dazu sind Gesetzgeber und ÖD da.
    "Die Erde ist ein Irrenhaus. Dabei könnte das bis heute erreichte Wissen der Menschheit aus ihr ein Paradies machen. Dafür müsste die weltweite Gesellschaft allerdings zur Vernunft kommen." Joseph Weizenbaum
    GmbHler sind RufmordGift, Arbeitsverträge sind Pest, Arbeitsrichter verhöhnen SozialstaatsOpfer.

  9. #49
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    Standard AW: Ein-Euro-Jobs = Straftatbestand

    Arbeit, wenn es Arbeit wäre müsste man keine 8 Stunden absitzen.
    Intelligentes Zeitmanagment ist angesagt und zwar so das der Chef meint es wird gearbeitet. Ich komme zum Beispiel um 10 ins Geschäft
    Der Chef um halb zwölf, da gehen wir gemeinsam in die Kantine und danach geht der Chef wieder nach Hause :hihi::hihi:

    8 Stunden absitzen ist eine Kunst für sich die erst noch perfektioniert werden muss :hihi:
    Theoretisch könnte er auch ein Äffchen einstellen
    Hallo LEUTE
    Hiermit möchte ich klarstellen das ich ein Hauptschüler bin, und in Fächer wo Einstein vorkam nie bestanden hab.

  10. #50
    Mitglied Benutzerbild von henriof9
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    Standard AW: Ein-Euro-Jobs = Straftatbestand

    Zitat Zitat von dZUG Beitrag anzeigen
    Ähhmm, davon ist kein einziges Wort wahr
    Sagst Du das jetzt als 1€- Jobber, dann wäre es verständlich.
    Eine Frau macht niemals einen Mann zum Narren;
    sie sitzt bloß dabei und sieht zu, wie er sich selbst dazu macht.


    Leb in der Vergangenheit, wenn du traurig sein willst. Leb in der Zukunft, wenn du ängstlich sein willst.
    Und wenn du glücklich sein willst, dann genieß den Moment.


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