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Thema: BVerfG entscheidet: NPD-Demonstration am Holocaust-Mahnmal bleibt verboten!

  1. #1
    GESPERRT
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    Daumen hoch! BVerfG entscheidet: NPD-Demonstration am Holocaust-Mahnmal bleibt verboten!

    NPD-Demonstration am Holocaust-Mahnmal bleibt verboten


    Freitag 6 Mai, 2005 15:08 CET

    Berlin (Reuters) - Die am Sonntag in Berlin geplante Demonstration der rechtsextremen NPD zum Holocaust-Mahnmal und zum Brandenburger Tor bleibt verboten.

    Das Bundesverfassungsgericht wies am Freitag in Karlsruhe eine Beschwerde der NPD gegen ein entsprechendes Urteil des Berliner Oberverwaltungsgerichts (OVG) zurück. Eine Begründung für seine Entscheidung nannte das Verfassungsgericht zunächst nicht. Das OVG hatte am Mittwoch die Entscheidung der Polizei bestätigt, den Aufmarsch der Rechtsextremen zur Gedenkstätte und zum Wahrzeichen der Hauptstadt zu verbieten. Die Demonstration am 60. Jahrestag des Kriegsendes muss nun - wie von der Polizei verfügt - in der 500 Meter vom Brandenburger Tor entfernten Friedrichstraße enden. (AZ: 1 BvR 961/05)
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    :]

    MfG
    Stephan

  2. #2
    Klugscheißer Benutzerbild von DarkGod
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    Erstaunlich, 3 Minuten steht der thread jetzt schon drin und noch immer hat ihn keiner unserer Faschos entdeckt und niedergeschrieen.
    "Ihr also, meine Zuhörer, repräsentiert in diesem Augenblick die Nation."
    J. Goebbels

  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von Jack
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    Zitat Zitat von Stephan
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    :]

    MfG
    Stephan
    Denk' nicht, diene, Mensch-Maschine!

    Kann ich nur begrüßen. An solch sensiblen Orten haben Nazis nichts zu suchen, schlimm genug, dass sie überhaupt demonstrieren dürfen...

  4. #4
    Deutschland! Benutzerbild von Reichsadler
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    *schrei nieder* So eine dreckige Scheiße was das Bundesverfassungsgericht da abzieht.

  5. #5
    GESPERRT
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    Toll, richtige Entscheidung

  6. #6
    Klugscheißer Benutzerbild von DarkGod
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    Zitat Zitat von Reichsadler
    *schrei nieder* So eine dreckige Scheiße was das Bundesverfassungsgericht da abzieht.
    danke, auf dich ist noch Verlass. *gg*
    "Ihr also, meine Zuhörer, repräsentiert in diesem Augenblick die Nation."
    J. Goebbels

  7. #7
    GESPERRT
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    Standard Noch keine Begründung des BVerfG

    Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -

    Pressemitteilung Nr. 37/2005 vom 6. Mai 2005

    Dazu Beschluss vom 19. April 2005 – 1 BvR 961/05 –


    Einstweilige Anordnung abgelehnt -
    NPD-Demo am 8. Mai in Berlin nur unter Auflagen


    Die "Jungen Nationaldemokraten", eine Jugendorganisation der NPD,
    (Beschwerdeführerin; Bf) meldeten für den 8. Mai 2005 einen Aufzug in
    Berlin unter dem Motto „60 Jahre Befreiungslüge – Schluss mit dem
    Schuldkult!“ an. Der Polizeipräsident in Berlin erließ Auflagen über die
    Versammlung, insbesondere wurde der Bf verboten, den Aufzug am Denkmal
    für die ermordeten Juden Europas vorbeizuführen und die
    Abschlusskundgebung am Brandenburger Tor vorzunehmen. Darüberhinaus darf
    der angemeldete Aufzug frühestens nach Beendigung der in der Neuen Wache
    stattfindenden Kranzniederlegung, etwa gegen 14.00 Uhr, stattfinden. Die
    gegen diese Auflagen gerichteten Eilanträge der Bf waren sowohl vor dem
    Verwaltungsgericht als auch vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin ohne
    Erfolg.

    Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat den
    gegen die gerichtlichen Entscheidungen gerichteten Antrag der Bf auf
    Erlass einer einstweiligen Anordung abgelehnt.

    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist nicht mit Gründen
    versehen. Die Begründung des Beschlusses wird nachgereicht werden.


    Beschluss vom 6. Mai 2005 – 1 BvR 961/05 –

    Karlsruhe, den 6. Mai 2005
    Quelle: [Links nur für registrierte Nutzer]

    MfG
    Stephan

  8. #8
    Mitglied
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    Sehr gut!

  9. #9

  10. #10
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    07.03.2005
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    Standard

    Was ist Meinungsfreiheit wenn irgendwelche Nazis den Holocaust verspotten wollen? Oder wieso wurde die Marschroute dann sonst s ogewählt?

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