Ich folge dem Völkerrecht. Daraus, daß der V2-Angriff noch nie den Deutschen als Kriegsverbrechen zur Last gelegt wurde, schließe ich, daß er kein Kriegsverbrechen gewesen ist.
Im Gegendsatz zum britischen Bombenholocaust waren die deutschen Angrffe immer von Friedensangeboten begleitet, insgesamt mehr als 40. Wäre Churchill auf nur eines dieser auch in Reichtstagsreden und also verbindlichen Angebote eingegangen, hätte er seinem Land die Bekanntschaft mit der V2 ersparen können.
Das ist Deine private Ansicht, die von nicht einem, weder ernstzunehmenden noch
nicht-ernstzunehmenden, Historiker oder Juristen geteilt wird.