Koblenz - Ein angehender Lehrer darf wegen mangelnder Leistungen aus dem so genannten Vorbereitungsdienst entlassen werden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Beschluss. Zwar werde der Betroffene mit dieser Maßnahme in seinem Grundrecht auf freie Berufswahl eingeschränkt. Um einen geordneten Unterricht zu gewährleisten und unnötige Ausbildungskosten zu vermeiden, sei dieser Schritt jedoch gerechtfertigt (Az.: 2 B 11152/04).
Das Gericht bestätigte mit seinem Spruch die Rechtmäßigkeit der Entlassung einer Studienreferendarin aus dem Vorbereitungsdienst für Lehrer. Nach den Feststellungen der Schulbehörde nahm die angehende Lehrerin mehrfach nicht an Konferenzen teil, war unpünktlich und gestaltete ihren Unterricht in den Fächern Deutsch und Englisch oft unvorbereitet. Lehrproben fielen daher zumeist sehr schlecht aus. Vor diesem Hintergrund entschied sich der Dienstherr, die Frau «wegen dauerhaft schlechter Leistungen» zu entlassen.
Das OVG sah diese gravierende Maßnahme als berechtigt an. Trotz des aus Sicht der Referendarin schweren Eingriffs in ihre berufliche Zukunft komme den Ausbildungsansprüchen der Schüler der Vorrang zu, so die Richter.
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Ich kann nur hoffen, dass das nicht nur in der Schule Schule macht. Nachdem man uns Deutschen versucht hat, über Jahrzehnte die desolate Arbeitsmoral anderer Kulturen anzuerziehen, kommt es langsam auch wieder in den Köpfen von Richtern zu den längst nötigen Denkprozessen. In einer Zeit in der mehr und mehr Menschen von der Politik im Stich gelassen auf der Strasse stehen, wird es Zeit zu den alten deutschen Tugenden zurückzukehren.
Gruß Hubert