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Thema: Kein Friedensvertrag, keine Souveränität?

  1. #1
    GESPERRT
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    Standard Kein Friedensvertrag, keine Souveränität?



    Ein sehr guter Text zu diesem Thema von Wolfgang Popp findet sich hier:
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Als dann nach dem politischen Zusammenbruch der kommunistischen Sowjetunion und damit dem Ende der Jalta-Potsdam-Ära 1990 mit der kleinen Wiedervereinigung Deutschlands die Möglichkeit und Chance für einen wirklichen Friedensvertrag bestand, hat man in Bonn bewußt oder leichtfertig auf einen solchen verzichtet unter Umgehung des Rechts und der Schaffung klarer, völkerrechtlich einwandfreier Verhältnisse. Im “Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland” vom 12.9.1990 (kurz 2+4-Vertrag genannt, BRD, DDR, Frankreich, Großbritannien, USA und UdSSR) wird zwar in Artikel 7,2 gesagt: “Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten”, was aber nicht hinwegtäuschen darf, daß dieses Abkommen mit den ehemaligen Siegermächten des Zweiten Weltkriegs kein Friedensvertrag ist, wie er noch im Deutschland-Vertrag vom 26.5.1952 von den Besatzungsmächten in Aussicht gestellt worden war. [2]

    Denn auch heute noch stehen wir unter einem Sonderrecht der früheren Besatzungstruppen, das nach dem Überleitungsvertrag der Alliierten unter anderem so aussieht:

    1. Unsere Gesetzgebungsfreiheit unterliegt einer Reihe von Beschränkungen, und diese dürfen nur mit Zustimmung der Alliierten geändert oder außer Kraft gesetzt werden (Grenzen, Deutschlandvertrag).

    2. Die deutsche Gerichtsbarkeit ist ausgeschlossen bei Besatzungsmaßnahmen. Urteile von Besatzungsmächten bzw. alliierten Gerichten sind der Überprüfung durch deutsche Gerichte entzogen, auch wenn sie nachweislich falsch sind.

    3. Internationale Schiedsgerichte und Kommissionen können Entscheidungen deutscher Verwaltungsbehörden und Gerichte aufheben.

    4. Vom Alliierten Kontrollrat erlassene Rechtsvorschriften dürfen weder aufgehoben, noch geändert werden (Art. 1, Abs. 1, Überleitungsvertrag).

    5. Die naturwissenschaftliche Forschung wird überwacht.

    6. Für ‘Kriegsverbrecher’ wurde nicht auf die Strafverfolgung durch die ehemaligen Feindstaaten verzichtet.

    7. Straftatbestände, die vor dem 5. Mai 1955 durch Besatzungsangehörige oder im Dienst der Besatzung stehende Deutsche erfüllt wurden, bleiben auch weiterhin der deutschen Rechtsprechung entzogen.

    8. Alle Urteile von Besatzungsgerichten in Straf- und Zivilsachen bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und wirksam. Deutsche Gerichte haben darnach zu handeln.

    9. Nach wie vor bleiben Soldaten (!) der Waffen-SS, da sie ja einer ‘Verbrecherischen Organisation’ angehört haben, als Verbrecher diffamiert.

    10. Durch den Überleitungsvertrag leitet sich die ‘Sonderstellung’ der Medien ab (‘Vierte Gewalt’ oder ‘Fünfte Besatzungsmacht’!).

    11. Beschränkungen im Rüstungsbereich, Verzicht auf nationale Befehlsgewalt über die Streitkräfte der BR Deutschland.

    12. Sonderrechte, Befreiungen und territoriale Beschränkungen für die früheren Besatzungsmächte (Truppenübungsplätze, Unterkunftsbereiche für Wohngebiete und Erholungszentren).

    13. Beschränkungen des Post- und Fernmeldewesens, Abhörrechte.

    14. Die ‘Interventionsrechte’ der UN-Charta Artikel 53 und 107.”

    Mit dem 2+4-Vertrag wurden auch die bestehenden, durch eine völkerrechtswidrige Annexion herbeigeführten Ostgrenzen gegenüber Polen, der Tschechei und Rußland anerkannt sowie endgültig auf Gebietsansprüche Deutschlands verzichtet. Herstellung, Besitz und Verfügungsgewalt von ABC-Waffen sind ausgeschlossen. Auch die Reduzierung der Streitkräfte auf (1990) 370 000 Mann, davon höchstens 345 000 Mann Land- und Luftstreitkräfte, wurde festgelegt. Eine künftige deutsche Verfassung darf keine Bestimmungen enthalten, die mit den Prinzipien des 2+4-Vertrags unvereinbar sind [2]

    Ferner ist auf den wichtigen, aber kaum beachteten Artikel 139 des Grundgesetzes hinzuweisen, in dem es heißt: “Die zur Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus erlassenen Rechtsvorschriften [der Besatzungsmächte] werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt”, das heißt, sie stehen über dem Grundgesetz.


    Jetzt warte ich mal auf die Forenjuristen, die mich dann aufklären, warum dieser Text "völliger Blödsinn" ist, die BRD natürlich "voll souverän" ist und es keine Besatzerrechte mehr gibt.

  2. #2
    forward ever Benutzerbild von Lichtblau
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    Standard AW: Kein Friedensvertrag, keine Souveränität?

    eh scheiß egal, regieren tut sowieso das Kapital.
    backward never.

    ignore: Lichtblau

  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von Cash!
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    Standard AW: Kein Friedensvertrag, keine Souveränität?

    "Die Echtheit wurde bisher noch nicht widerlegt"

    Dann gab es vor 10.000 Jahren auch rosa Eisbären. Immerhin hat das auch noch keiner widerlegt.

  4. #4
    Bolschewist Benutzerbild von Marx
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    Standard AW: Kein Friedensvertrag, keine Souveränität?

    Dieses wurde u.a. auf Berücksichtigung der Bodenreform in der Sowjetischen Besatzungszone beschlossen. Kein BRD gericht kann die feudalen Zustände auf den Lande wieder herstellen - Großgrundbesitzvereitelung -

  5. #5
    he is a CHAR_ Benutzerbild von borisbaran
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    Standard AW: Kein Friedensvertrag, keine Souveränität?

    Rechtsextremes Dummgqeuatsche mit 0 Beweisen.
    Igno-Mülleimer: Frei-denker, politisch Verfolgter, Willi Nicke, iglaubnix+2fel, tosh, monrol, Buella, Löwe, Widder58, Piedra, idistaviso, Pythia, Freelance, navy, SLNK
    Mitglied der Fraktion der Liberalen

  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Kein Friedensvertrag, keine Souveränität?

    Zitat Zitat von borisbaran Beitrag anzeigen
    Rechtsextremes Dummgqeuatsche mit 0 Beweisen.
    borisbaran, das ist keine dummes Gequatsche, weil es ein Beweis ist für drei Dinge,

    1. Der Beweis für die Unfähigkeit Verträge richtig zu lesen und zu verstehen.

    2. Der Beweis für das ignorieren anderer Verträge, weil die nicht ins Konzept passen,
    da wären z.B. das Zusatzabkommen zum 2+ 4 Vertrag, das den Überleitungsvertrag betrifft, die Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut etc.

    3. Der Beweis für die Unkenntnis der Rechtslehre, ausgedrückt im nicht verstehen das Rechtssicherheit und Rechtskontinuität immer von Bedeutung sind.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  7. #7
    Mitglied
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    Standard AW: Kein Friedensvertrag, keine Souveränität?

    D ist superreich.
    Das ist Souveränität.
    Wer keine hat, schiebt halt den Affen und wird z.B. ausgeliehen.
    "Die Erde ist ein Irrenhaus. Dabei könnte das bis heute erreichte Wissen der Menschheit aus ihr ein Paradies machen. Dafür müsste die weltweite Gesellschaft allerdings zur Vernunft kommen." Joseph Weizenbaum
    GmbHler sind RufmordGift, Arbeitsverträge sind Pest, Arbeitsrichter verhöhnen SozialstaatsOpfer.

  8. #8
    Freidenker Benutzerbild von Landogar
    Registriert seit
    30.01.2004
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    6.809

    Standard AW: Kein Friedensvertrag, keine Souveränität?

    Die Echtheit wurde bisher nicht widerlegt.


    Was für ein Brüller...

    Lascia Amor, e segui Marte,
    Va! Combatti, combatti per la gloria.


    Slawa Ukrajini!

  9. #9
    "Viel Maul, viel Ehr !" Benutzerbild von Götz
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    Standard AW: Kein Friedensvertrag, keine Souveränität?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    borisbaran, das ist keine dummes Gequatsche, weil es ein Beweis ist für drei Dinge,

    1. Der Beweis für die Unfähigkeit Verträge richtig zu lesen und zu verstehen.

    2. Der Beweis für das ignorieren anderer Verträge, weil die nicht ins Konzept passen,
    da wären z.B. das Zusatzabkommen zum 2+ 4 Vertrag, das den Überleitungsvertrag betrifft, die Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut etc.

    3. Der Beweis für die Unkenntnis der Rechtslehre, ausgedrückt im nicht verstehen das Rechtssicherheit und Rechtskontinuität immer von Bedeutung sind.
    Was genau willst du uns damit sagen ?
    Gegen Alternativlosigkeit und die Postmoderne


    Pro Strafstimme !

    RF

  10. #10
    "Viel Maul, viel Ehr !" Benutzerbild von Götz
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    Standard AW: Kein Friedensvertrag, keine Souveränität?

    Der 2+4 Vertrag enthält hinreichende Gummiklauseln die Hintertüren für Vormächte offenhalten um in der einen oder anderen Weise zu intervenieren, ohne allzu lange aufwendige UNO Prozeduren bemühen zu müssen. Es bedarf keines "geheimen Zusatzprotokolls".
    Geändert von Götz (16.08.2010 um 23:29 Uhr)
    Gegen Alternativlosigkeit und die Postmoderne


    Pro Strafstimme !

    RF

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