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Thema: die Religionsfreiheit des GG kann für den Islam nicht gelten

  1. #31
    Libertärer Republikaner Benutzerbild von BRDDR_geschaedigter
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    Standard AW: die Religionsfreiheit des GG kann für den Islam nicht gelten

    Zitat Zitat von Nationalix Beitrag anzeigen
    Aus welchem Grund muss es überhaupt eine Religionsfreiheit geben?
    Gibt es ja laut Schachtschneider streng genommen auch nicht. Es gibt nur eine Bekenntnisfreiheit, bzw. Gedankenfreiheit. Sonst nichts.
    Sozialismus und Freiheit schließen einander definitionsgemäß aus. - Friedrich Hayek


    Sprüche 1:7
    Des HERRN Furcht ist Anfang der Erkenntnis. Die Ruchlosen verachten Weisheit und Zucht.

  2. #32
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    Standard AW: die Religionsfreiheit des GG kann für den Islam nicht gelten

    Zitat Zitat von Vidscho Beitrag anzeigen
    Das wäre ein Anfang - zu begreifen!

    :]
    Was ?(

  3. #33
    I am proud to be a Kafir Benutzerbild von Felixhenn
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    Standard AW: die Religionsfreiheit des GG kann für den Islam nicht gelten

    Die Überschrift und die darin enthaltene Aussage sind sehr unglücklich gewählt und suggeriert, die Religionsfreiheit wäre verhandelbar oder würde für den Islam nicht gelten, bzw. das Grundgesetz könnte unterschiedlich angewendet werden. Das ist Unsinn.

    Dazu lesen wir einfach mal den Artikel 4:
    (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
    (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
    (3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

    Und das gilt für alle Religionen und Glaubensrichtungen und sollte niemals auch ansatzweise infrage gestellt werden.

    Jedoch ist der Islam nicht nur eine Religion. Der Islam ist ein frühmittelalterliches Gesellschaftsmodell, das schon lange überholt und unbrauchbar geworden ist. Der Teil des Islams, der dem Glauben zugeordnet werden kann wird durch Artikel 4 geschützt. Es ist jedoch das restliche Gesellschaftsmodell Islam, das nicht mit dem Grundgesetz konform ist. Das fängt schon bei Artikel 1 (Menschenwürde) an, geht über das Gleichheitsprinzip, Pressefreiheit und steht im Widerspruch zu vielen weiteren Artikeln.

    Eigentlich kann man nicht einmal den Moslems einen Vorwurf machen, die nehmen halt nur was möglich ist und werden nicht daran gehindert, am wenigsten von unseren gewählten Schützern des Grundgesetzes von denen die wenigsten das Grundgesetz überhaupt kennen, die tun nur so als ob.

    Wenn die Justiz rigoros jede Tat oder Äußerung eines Moslems, die mit dem Grundgesetz kollidiert, entsprechend ahnden und Nichtdeutsche abschieben würde, würden sich Moslems ausschließlich mit dem Glauben beschäftigen und den Rest des Gesellschaftsmodells Islam in den Hintergrund stellen. Dann könnte man sogar irgendwann auf Integration hoffen.

    Wenn jedoch Moslems ungestraft die Scharia fordern können, brauchen wir uns nicht zu wundern wenn wir die eines Tages haben. Es ist neben der Unfähigkeit der Politik auch die Unfähigkeit der Justiz die uns an den Abgrund führt. Wenn man nur diesen Fall Marwa mit anderen Fällen vergleicht. Dieser Fall wurde nicht von einer unabhängigen Justiz verhandelt, zuerst stand das Urteil fest und dann wurde nach einer Begründung gesucht. Selbstverständlich gehört jeder Mörder lebenslänglich ins Gefängnis, aber wäre der Fall anders gewesen, eine christliche Frau wird von einem Moslem ermordet weil sie einen zu kurzen Rock und ein Kreuz am Hals hängen hat, die Justiz hätte krampfhaft solange gesucht bis es als Todschlag gewürdigt werden kann. Und selbst wenn man an einer Verurteilung wegen Mord nicht vorbeikommt, nachträgliche Sicherheitsverwahrung würde bei einem moslemischen Ersttäter niemals ausgesprochen.
    Einstein: "Wissenschaft ohne Religion ist lahm, Religion ohne Wissenschaft blind."- Fallersleben: "Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt..."

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  4. #34
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    Standard AW: die Religionsfreiheit des GG kann für den Islam nicht gelten

    Zitat Zitat von Felixhenn Beitrag anzeigen
    Die Überschrift und die darin enthaltene Aussage sind sehr unglücklich gewählt und suggeriert, die Religionsfreiheit wäre verhandelbar oder würde für den Islam nicht gelten, bzw. das Grundgesetz könnte unterschiedlich angewendet werden. Das ist Unsinn.

    Dazu lesen wir einfach mal den Artikel 4:
    (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
    (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
    (3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

    Und das gilt für alle Religionen und Glaubensrichtungen und sollte niemals auch ansatzweise infrage gestellt werden.

    Jedoch ist der Islam nicht nur eine Religion. Der Islam ist ein frühmittelalterliches Gesellschaftsmodell, das schon lange überholt und unbrauchbar geworden ist. Der Teil des Islams, der dem Glauben zugeordnet werden kann wird durch Artikel 4 geschützt. Es ist jedoch das restliche Gesellschaftsmodell Islam, das nicht mit dem Grundgesetz konform ist. Das fängt schon bei Artikel 1 (Menschenwürde) an, geht über das Gleichheitsprinzip, Pressefreiheit und steht im Widerspruch zu vielen weiteren Artikeln.

    Eigentlich kann man nicht einmal den Moslems einen Vorwurf machen, die nehmen halt nur was möglich ist und werden nicht daran gehindert, am wenigsten von unseren gewählten Schützern des Grundgesetzes von denen die wenigsten das Grundgesetz überhaupt kennen, die tun nur so als ob.

    Wenn die Justiz rigoros jede Tat oder Äußerung eines Moslems, die mit dem Grundgesetz kollidiert, entsprechend ahnden und Nichtdeutsche abschieben würde, würden sich Moslems ausschließlich mit dem Glauben beschäftigen und den Rest des Gesellschaftsmodells Islam in den Hintergrund stellen. Dann könnte man sogar irgendwann auf Integration hoffen.

    Wenn jedoch Moslems ungestraft die Scharia fordern können, brauchen wir uns nicht zu wundern wenn wir die eines Tages haben. Es ist neben der Unfähigkeit der Politik auch die Unfähigkeit der Justiz die uns an den Abgrund führt. Wenn man nur diesen Fall Marwa mit anderen Fällen vergleicht. Dieser Fall wurde nicht von einer unabhängigen Justiz verhandelt, zuerst stand das Urteil fest und dann wurde nach einer Begründung gesucht. Selbstverständlich gehört jeder Mörder lebenslänglich ins Gefängnis, aber wäre der Fall anders gewesen, eine christliche Frau wird von einem Moslem ermordet weil sie einen zu kurzen Rock und ein Kreuz am Hals hängen hat, die Justiz hätte krampfhaft solange gesucht bis es als Todschlag gewürdigt werden kann. Und selbst wenn man an einer Verurteilung wegen Mord nicht vorbeikommt, nachträgliche Sicherheitsverwahrung würde bei einem moslemischen Ersttäter niemals ausgesprochen.
    Der Beitrag ist sensationell gut, dafür ... deine Signatur ist sensationell schlecht, dafür ein :flop: (ich denke, das ist unter deiner Würde, oder ?

  5. #35
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    Standard AW: die Religionsfreiheit des GG kann für den Islam nicht gelten

    Zitat Zitat von Nationalix Beitrag anzeigen
    Aus welchem Grund muss es überhaupt eine Religionsfreiheit geben?
    Aus den bitteren Lehren des Nationalsozialismus, der den blinden Judenhass hervorgebracht hat.

    Heute im 21. Jahrhundert sollte man ALLE Religionen auf Vereinsniveau zurück stufen. Dann wäre Religion Privatsache und hat im öffentlichen Leben nichts mehr zu suchen. (Ausgenommen vielleicht die Kirchenglocken, da könnte man sagen es ist Tradition, aber nur die alten, neue dürften nicht mehr zugelassen werden)

    Wenn man dann noch 100 Euro Strafen einführen würde, dann käme Geld in den Staatsäckel.

    Danke, Laoste der geistig erleuchtete

  6. #36
    Hände weg von Syrien! Benutzerbild von cajadeahorros
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    Standard AW: die Religionsfreiheit des GG kann für den Islam nicht gelten

    Zitat Zitat von Nationalix Beitrag anzeigen
    Aus welchem Grund muss es überhaupt eine Religionsfreiheit geben?
    Weil es weder den Nachbarn noch den Staat etwas angeht, zu welchem Pfaffen der Bürger rennt. Das hat so egal zu sein wie die Frage "Schalke oder Dortmund" - solange sowohl Schalke als auch Dortmund sich an die allgemeinen Gesetze halten.

    In eben dieser Gesetzgebung hat die Religion aber nichts verloren, um noch einmal Schachtschneider zu zitieren, "irgendein höheres Wesen kann niemals Grundlage einer Verfassung sein". Gilt natürlich auch für den Christengott.
    Auf geb' ich mein Werk; nur Eines will ich noch: das Ende - das Ende!

    (Wotan, Die Walküre)

  7. #37
    I am proud to be a Kafir Benutzerbild von Felixhenn
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    Standard AW: die Religionsfreiheit des GG kann für den Islam nicht gelten

    Zitat Zitat von Laotse Beitrag anzeigen
    Der Beitrag ist sensationell gut, dafür ... deine Signatur ist sensationell schlecht, dafür ein :flop: (ich denke, das ist unter deiner Würde, oder ?
    Die Signatur drückt nur das Verhalten der Moslems in Deutschland im Umkehrschluss aus und soll provozieren und zum Denken darüber anregen wie sich eingeborene Deutsche zurzeit fühlen müssen wenn ihnen noch was an diesem schönen Land liegt.

    Mir sind Fremde sehr willkommen wenn sie mit uns and dem Haus Deutschland gemeinsam mitbauen wollen.
    Einstein: "Wissenschaft ohne Religion ist lahm, Religion ohne Wissenschaft blind."- Fallersleben: "Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt..."

    Mitglied der AfD

  8. #38
    ehem. Paul Felz Benutzerbild von Paul Felz
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    Standard AW: die Religionsfreiheit des GG kann für den Islam nicht gelten

    (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
    Welche Voraussetzung muß eigentlich erfüllt sein, um als Religion zu gelten?

    Hintergund: das Gesetz ist völlig unüberlegt, weil niemand wirklich an andere Religionen dachte, außer an die jüdische. Angenommen, es gäbe eine Religion, die Menschenopfer an jedem Monatsersten fordert, was dann?

  9. #39
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    Standard AW: die Religionsfreiheit des GG kann für den Islam nicht gelten

    Zitat Zitat von Paul Felz Beitrag anzeigen
    Welche Voraussetzung muß eigentlich erfüllt sein, um als Religion zu gelten?

    Hintergund: das Gesetz ist völlig unüberlegt, weil niemand wirklich an andere Religionen dachte, außer an die jüdische. Angenommen, es gäbe eine Religion, die Menschenopfer an jedem Monatsersten fordert, was dann?
    Stimmt !

    Ach Gottchen, warum stellst du dein Privat-Foto hier rein

  10. #40
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    Standard AW: die Religionsfreiheit des GG kann für den Islam nicht gelten

    Zitat Zitat von Felixhenn Beitrag anzeigen
    Die Signatur drückt nur das Verhalten der Moslems in Deutschland im Umkehrschluss aus und soll provozieren und zum Denken darüber anregen wie sich eingeborene Deutsche zurzeit fühlen müssen wenn ihnen noch was an diesem schönen Land liegt.

    Mir sind Fremde sehr willkommen wenn sie mit uns and dem Haus Deutschland gemeinsam mitbauen wollen.
    Dann wäre der reine Halbmond besser gewesen, als die laizistische Flagge der Türkei ... oder ??

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