Die Bundesregierung wird im September ein Gesetz gegen Zwangsehen in den Bundestag einbringen. Danach wird mit bis zu 5 Jahren Gefängnis bestraft, wer einen anderen zur Ehe zwingt oder dazu nötigt. Der Zwangspartner soll das Recht erhalten, bis zu 3 Jahren nach dieser Zwangsehe die Ehe als ungültig erklären zu lassen.
Bisher war es nur möglich, Zwangsehen unter dem Begriff Nötigung zu bestrafen. Die Auflösungsfrist betrug nur ein Jahr.
Ein Schritt in die richtige Richtung also.